{"id":167,"date":"2005-11-07T10:47:21","date_gmt":"2005-11-07T10:47:21","guid":{"rendered":"http:\/\/www.viermalvier.de\/archiv\/?p=167"},"modified":"2005-11-07T10:47:21","modified_gmt":"2005-11-07T10:47:21","slug":"kfz-steuer-keine-steuerverschaerfung-fuer-wohnmobile","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.viermalvier.de\/archiv\/?p=167","title":{"rendered":"Kfz-Steuer, keine Steuerversch\u00e4rfung f\u00fcr Wohnmobile"},"content":{"rendered":"<p><\/p>\n<div>Bei der Besteuerung von schweren Gel&auml;ndewagen mit einem verkehrsrechtlich zul&auml;ssigen Gesamtgewicht &uuml;ber 2,8 t gab es bis Ende April 2005 steuerliche Ungleichbehandlungen. <\/div>\n<p><\/p>\n<div>Derartige Fahrzeuge sind nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen als Personenkraftwagen (Pkw) konzipiert. Sie unterlagen aber nicht &#8211; wie Gel&auml;ndewagen mit einem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 t &#8211; der f&uuml;r Pkw geltenden Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten, sondern der deutlich g&uuml;nstigeren Gewichtsbesteuerung, die insbesondere auch f&uuml;r Lastkraftwagen zur Anwendung kommt.<\/div>\n<p><\/p>\n<div>&nbsp;<\/div>\n<p><!--more--><\/p>\n<div>Dies hat f&uuml;r die Kraftfahrzeugsteuer zur Folge, dass schwere Gel&auml;ndewagen seit 1.5.2005 als Pkw nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten zu besteuern sind. Ebenso w&auml;ren schwerere Wohnmobile jetzt &#8211; wie bisher schon Wohnmobile mit einem zul&auml;ssigen Gesamtgewicht bis 2,8 t &#8211; als Pkw nach dem Hubraum und dem Emissionsverhalten zu besteuern, was zu einer deutlichen Erh&ouml;hung der Kraftfahrzeugsteuer f&uuml;hren w&uuml;rde. Eine &uuml;berzogene Besteuerung von Wohnmobilen entsprach aber nicht der Intention der L&auml;nderfinanzminister.<\/div>\n<div>Im Hinblick auf eine m&ouml;gliche r&uuml;ckwirkende Neuregelung werden jedoch schwere Wohnmobile unter dem Vorbehalt der Nachpr&uuml;fung weiterhin wie LKW nach Gewicht besteuert. Wann dies der Fall ist, hat aktuell das Bayerische Landesamt f&uuml;r Steuern in einem Kriterienkatalog festgelegt:<br \/>&nbsp;<br \/><strong>(KFZ Steuer ist L&auml;ndersache, daher nur f&uuml;r Bayern G&uuml;ltig.)<br \/><\/strong><\/div>\n<div>Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig Wohnzwecken dienen kann.<\/div>\n<div>Mindestausstattung des Wohnteils lt. T&Uuml;V zur <strong>verkehrsrechtlichen<\/strong> Anerkennung: <\/div>\n<div>&#8211; Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafpl&auml;tze (die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein k&ouml;nnen), K&uuml;cheneinrichtung mit Sp&uuml;le (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit, Schrank bzw. Stauraum. <\/div>\n<div>&#8211; S&auml;mtliche Einrichtungen m&uuml;ssen mit Ausnahme des Tisches fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unf&auml;llen die Gefahr oder das Ausma&szlig; von Verletzungen m&ouml;glichst gering gehalten wird. <\/div>\n<div>&#8211; Der Wohnteil muss den &uuml;berwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen. <\/div>\n<div>&#8211; Befinden sich im Wohnteil Sitze, die w&auml;hrend der Fahrt besetzt werden sollen, gilt Folgendes: <\/div>\n<div>&nbsp;&#8211; Es m&uuml;ssen ausreichend Fenster und Fluchtm&ouml;glichkeiten vorhanden sein. Als Fluchtwege gelten T&uuml;ren, Fenster und &nbsp;Luken mit einer &Ouml;ffnungsfl&auml;che von mindestens 0,65 m&sup2;, einer Mindestbreite von 0,5 m und einer Mindesth&ouml;he von 1 m.<\/div>\n<div>&nbsp;&#8211; Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verst&auml;ndigung mit dem Fahrer m&ouml;glich sein.<\/div>\n<div>&nbsp;&#8211; Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abh&auml;ngig vom Erstzulassungsdatum des &nbsp;&nbsp;Fahrzeugs. Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverst&auml;ndigen und die &nbsp;&nbsp;anschlie&szlig;ende Korrektur des Fahrzeugscheins durch die Zulassungsbeh&ouml;rde erforderlich. <\/div>\n<div>&nbsp;&#8211; Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung f&uuml;r Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt &nbsp;die urspr&uuml;ngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten. <\/div>\n<div>&nbsp;&#8211; Auch bei der Beurteilung von verkehrsrechtlich zu Wohnmobilen umgeschriebenen Fahrzeugen gilt, dass die &nbsp;verkehrsrechtliche Einstufung f&uuml;r die kraftfahrzeugsteuerliche Beurteilung nicht verbindlich ist. <\/div>\n<div>Bitte immer vor einem Umbau R&uuml;cksprache mit dem&nbsp;zust&auml;ndigen Finanzamt halten, im Zweifelsfall gibt es Hilfe beim Verein PROALLRAD.<\/p>\n<div>Viermalvier.de unterst&uuml;tzt die Initiative von <a href=\"http:\/\/www.proallrad.com\/\"><u>http:\/\/www.proallrad.com\/<\/u><\/a><\/p>\n<p>Der Verein Proallrad organisiert und koordiniert bundesweit:<\/p><\/div>\n<p>&#8211; den Rechtsbeistand seiner Mitglieder<br \/>&#8211; die Einspruchsverfahren gegen die neuen Steuerbescheide<br \/>&#8211; und f&uuml;hrt die entsprechenden Musterklagen<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p class=\"excerpt\">Bei der Besteuerung von schweren Gel&auml;ndewagen mit einem verkehrsrechtlich zul&auml;ssigen Gesamtgewicht &uuml;ber 2,8 t gab es bis Ende April 2005 steuerliche Ungleichbehandlungen. 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