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#335406 - 17.06.2009 08:43
Re: Vgl. bis 3.5t und darüber
[Re: Ar Gwenn]
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Dänen lügen nicht
Registriert: 17.07.2002
Beiträge: 2368
Ort: Hamburgs Süden
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Wenn ich die StVO richtig deute, darf man über 3,5 in D aber nur 80 fahren.
Atze
Quelle
§ 3 Geschwindigkeit (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann. (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern. (2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2. außerhalb geschlossener Ortschaften a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h, b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h, c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.
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#336325 - 22.06.2009 15:15
Re: Vgl. bis 3.5t und darüber
[Re: Die_Flicks]
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Uhrturm
Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 2418
Ort: Im Elfenbeinturm
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Hallo Flick,
um nur mal ein kleines Beispiel zu nennen: Als ich mich mit dem Gedanken gespielt hatte, den Bremach über 3,5 Tonnen zu typisieren, fragte ich bei diversen Versicherungen an: Aufgrund des großen Konkurrenzkampfes der Versicherungen in der PKW-Kategorie hatte ich eine große Auswahl an Angeboten mit guten Prämien. Über 3,5 Tonnen sah die Sache ganz anders aus. Günstige Pakete, wie ich es jetzt zusammen mit dem PKW habe, gab es nciht, Vollkasko auch nciht. Außerdem gehen die meisten Angebote von einer gewerblichen Nutzung des Lasters aus, LKWs über 3,5 Tonnen in privater Hand fallen nicht in eine der bekannten Schubladen, damit gibt es auch keine Konkurrenz.
In Sachen Maut: In Österreich bemisst sich die LKW-Maut über 3,5 Tonnen einzig an der Zahl der Achsen, nicht nach dem Gewicht. Ob jetzt mit 4,1 oder mit 18 Tonnen: ich zahle denselben Betrag. Eine Fahrt von Salzburg nach Wien und retour (etwa 600 Kilometer) kostet mich 180 Euro, nur Maut. Unter 3,5 Tonnen: 75 Euro Jahresvignette, für beliebig viele Fahrten.
Nutze ich den Wagen nur einmal im Jahr und die österreichische Autobahn nur, um aus dem Land raus und bei Rückkehr wieder rein zu kommen, fällt das nicht ins Gewicht. Wir sind aber ein paar Dutzend Mal im Jahr unterwegs; zu Hundeausstellungen, mal dahin auf Besuch, dorthin nur für ein verlängertes Wochenende. Pi mal Daumen würde ich allein an Mautgebühren in Österreich pro Jahr 2000 Euro hinlegen, versus 75 Euro für unter 3,5 Tonnen.
Das ist jetzt halt nur ein Beispiel für Österreich, und ist sicher in anderen Ländern ganz anders. Unsere Steuer- und Versicherungsmodelle kennen weniger Flexibilität in Sachen Wohnmobil, Oldtimer etc. Eine echte Wohnmobil-Versicherung geht davon aus, dass das Auto nur maximal drei Monate im Jahr am stück im Verkehr ist. Das ist dann billiger. Da wir aber den Wagen durchs ganze Jahr hindurch nutzen, muss eine ganz normale Ganzjahresversicherung her.
Bei einem Vergleich kommen also sehr viele Faktoren in Betrachtm, die man in einer einfachen Tabelle so nicht berücksichtigen kann.
Marcus
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Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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