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#386384 - 09.03.2010 10:54 Gibt es Baurecht-Kenner an Bord?
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

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Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen

...es geht mir um die Interpretation der VOB (B) §13, Abs.4 - Gewährleistung.

Im konkreten Fall ist eine Gewährleistung von 5 Jahren und 6 Monaten vereinbart.
ABER: es handelt sich hierbei um elektrische/elektronische Anlagenteile!

Befindet sich die Anlage noch in Gewährleistung oder nicht?
(Abnahme des Objektes war 08/2006 und es gab keinen Wartungsvertrag dazu)


Kann mir da einer von euch weiterhelfen?
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#386389 - 09.03.2010 11:18 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
FAT AL ERROR Offline
Stiefelmacher

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Beiträge: 7994
Ort: N43.34.15,2 O1.21.26,5
Sagt der Haftende: Ja, ist von uns, aber DAS und DAS haben wir so damals nicht eingebaut,da hat nachträglich ein Anderer dran herumgebastelt....

..und schon beginnt der Salat...die Beweispflicht...die Telefoniererei..u.U. ein Rechtsstreit
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Isch zwitscha niet op Fazzebock

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#386392 - 09.03.2010 11:28 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: FAT AL ERROR]
Caruso Offline
titellos

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Beiträge: 11303
Ort: Buer
Vielleicht erstmal kucken,wie Gewährleistung definiert ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
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Ich fahre nur zwischen euch Normalos her,
weil der Weg zu meiner Wohnung nun mal
blöderweise geteert ist.

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#386397 - 09.03.2010 11:58 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Caruso]
A_N_D_R_E_A_S Offline
Veteran auf Abwegen

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Beiträge: 1688
Ort: MA/LU
Und, wenn Gewährleistung für 5,5 Jahre, dann ist gut! Wenn im Kleingedruckten steht, nicht für ..., dann verloren. Wo ist da der Interpretationsspielraum?
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Das Rübenschwein

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#386404 - 09.03.2010 12:29 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
landcruiser Offline
Hier geht gar nichts mehr

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Beiträge: 3453
Ort: Tulifurdum
Die VOB regelt doch, dass die VOB-Frist nur gilt, wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist.

Und Du schreibst, dass im Verrag eine Regelung dazu getroffen wurde.

Wo ist Dein Problem?

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#386415 - 09.03.2010 13:19 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
Zappa Offline
Spanngurt-Paranoiker & CSD-Würstchen-Abholer

Registriert: 24.01.2006
Beiträge: 8628
Ort: Insel der Glückseligkeit
Hei Schnullieh,

erst einmal folgende Fragen:
- hast Du als Privatperson gekauft oder als Firma?
- hat Dich eine Firma oder eine Privatperson beliefert?
- was hast Du bekommen?
- hast Du was geliefert bekommen?
- hast Du was montiert bekommen?
- hast Du was gefertigt, geliefert und montiert bekommen?
- hast Du was gekauft, also geholt?

- Und ganz wichtig: Was hast Du für einen Vertrag? Ist nach VOB oder nach BGB vereinbart worden?

Denn da gibt es gewaltige Unterschiede.

Sorry, aber ist leider so kompliziert. Habe mir diesbezüglich mal ein ganztägiges Seminar reingepfiffen.
Danach glaubst Du sowieso an gar nix mehr. idiot

Zappa
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- Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit -
staub

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#386416 - 09.03.2010 13:20 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: A_N_D_R_E_A_S]
Caruso Offline
titellos

Registriert: 26.01.2005
Beiträge: 11303
Ort: Buer
Original geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S
Und, wenn Gewährleistung für 5,5 Jahre, dann ist gut!


Was heißt da gut?
Beweis doch mal,dass das Teil fehlerhaft ausgeliefert wurde.
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blöderweise geteert ist.

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#386425 - 09.03.2010 13:58 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: landcruiser]
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

Registriert: 31.07.2009
Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen

Hallo, landcruiser!

Es kommt mir auf die Interpretation des §13, Abs. 4.2 der VOB(B) an.

Ich lege so aus:

Eine wichtige Einschränkung sieht die VOB hinsichtlich maschineller und elektronischer/elektrotechnischer Anlagen oder Teilen davon vor, bei denen Wartungsarbeiten Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben.
Für diese Arbeiten muß der AN nämlich nur dann die 5,5 Jahre Gewähr für sein Gewerk leisten, wenn ihm vom AG die Wartung für die komplette Gewährleistungszeit übertragen wurde.
Ohne Abschluß eines solchen Wartungsvertrages mit dem AN beträgt die Gewährleistungszeit für o.g. Anlagen (oder Teilen davon) lediglich 2 Jahre.
Das gilt meines Erachtens nach auch, wenn zwischen AG und AN eine andere Verjährungsfrist (beispielsweise den 5,5 Jahren) vereinbart worden ist.

Ist meine Interpretation richtig oder gibt es da eine andere Sicht?

Marion
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#386426 - 09.03.2010 13:59 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Zappa]
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

Registriert: 31.07.2009
Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen

Hallo, Zappa!

Wir haben eine Elektrofirma und hatten u.a. 2006 einen Auftrag über die komplette E-Installation eines großen Einkaufmarktes.
Jetzt wurden durch den TÜV übliche Überprüfungen für alle dort arbeitenden Gewerke vorgenommen.
An uns stellt man nun Gewährleistungsansprüche, die unserer Meinung nach nicht in die Gewährleistung fallen.
Es handelt sich um Bewegungsmelder, von denen in der Anlage jetzt zwei ausgefallen sind und einer gar nicht mehr – aus nicht nachvollziehbarem Umstand - vorhanden ist. Dies führt logischerweise zum teilweisen Ausfall der Anlage.

Mangelfreie Abnahme: 08/2006

Ein Vertrag nach VOB (B) liegt vor – aber kein Wartungsvertrag.

Und nebenbei: der Einkaufsmarkt liegt ca. 500 km weg von unserer Firma.
Daher ist für uns Klarheit notwendig.

Eine Kulanz ist auch nicht diskutabel, da dann die nächste Frage nach Gewährleistung anstehen würde.

Marion
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#386444 - 09.03.2010 16:11 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
DaPo Offline

Mogerator

Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 19731
Ort: Bochum, NRW, Deutschland
Hallo Marion,

was die VOB regelt, scheint mir als Fachlaie zunächst relativ egal, sofern im Vertrag andere Fristen vereinbart wurden.

Und die einschränkung in der VOB gilt wohl auch nur für Elektronikteile, bei denen Wartungsarbeiten Einfluß auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben.

Haben sie das?

Wobei fehlende Sensoren wohl auf unsachgemäße Manipulation der Anlage schließen lassen.

Schwieriges Thema.
_________________________
Grüße
DaPo

Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.

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#386447 - 09.03.2010 16:29 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: DaPo]
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

Registriert: 31.07.2009
Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen

Hallo, Daniel,

die Elektroanlage insgesamt ist wartungs- und prüfungspflichtig. Die Anlagenteile, um die es hier geht, bestimmen die Funktion.

Einen Wartungsvertrag mit uns gab es nicht. Damit ist aus unserer Sicht, die Passage mit der 5,5jährigen Gewährleistungspflicht hinfällig.

Marion
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#386448 - 09.03.2010 16:46 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
Troll Offline
Kleiner Drückeberger

Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 9220
Ort: Sauerland
Original geschrieben von: schnullieh

Einen Wartungsvertrag mit uns gab es nicht.


das
Antwort auf:
mit uns
ist hier unwichtig.
Wichtig ist ob die Anlage entsprechend Vertragswerk gewartet wurde.

Bei Nein seit ihr aus dem Spiel.
Bei Ja liegt es an euch Wartungsfehler die zum Schaden führten zu beweisen.

Das Ding mit dem fehlenden Sensor ist aber klasse (für euch)
, zeigt es doch sekundär wie pfleglich und sorgsam die Anlage behandelt wurde.


Bearbeitet von Troll (09.03.2010 16:47)
_________________________
Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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#386454 - 09.03.2010 17:06 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Troll]
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

Registriert: 31.07.2009
Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen
Original geschrieben von: Troll

Wichtig ist ob die Anlage entsprechend Vertragswerk gewartet wurde.


Troll, wie soll ich warten, wenn im Vertragswerk mit uns keine Wartung vereinbart wurde?

Ob und wie gewartet wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
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#386455 - 09.03.2010 17:13 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Marion²]
Peter Offline
Krümmergriller

Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 5807
Ort: Planet Erde
http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=264

http://www.baurecht-ratgeber.de/baurecht/gewaehr/content_03_02.html

Antwort auf:
Eine wichtige Einschränkung sieht die VOB/B hinsichtlich maschineller und elektrotechnischer/ elektronischer Anlagen oder Teilen davon, bei denen Wartungsarbeiten Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit haben, vor. Für diese Arbeiten muss der Auftragnehmer nämlich nur dann vier Jahre Gewähr für sein Gewerk leisten, wenn ihm vom Auftraggeber die Wartung für die komplette Gewährleistungszeit übertragen wurde. Ohne Abschluss eines solchen Wartungsvertrages mit dem Auftragnehmer beträgt die Gewährleistungszeit für maschinelle und elektrotechnische/elektrische Anlagen oder Teilen davon lediglich zwei Jahre.


Bitteschön!
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Peter
Da samma Dahaam...

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#386458 - 09.03.2010 17:28 Re: Gibt es Baurechts-Kenner an Bord? [Re: Peter]
Marion² Offline
Gute-Laune-Macherin²

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Beiträge: 355
Ort: zwischen DD + Meißen

Danke, Peter und danke an alle bisher!

GENAU das hatten wir auch so recherchiert, nur unser Auftraggeber geht wohl auf Dummfang mit uns.

Er will es anders sehen und schickt uns Drohungen, falls wir die Arbeiten nicht binnen 10 Tagen als Gewährleistung ausführen.


Marion
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