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#315136 - 06.02.2009 09:35
Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa
[Re: Rene_W]
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Uhrturm
Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 2559
Ort: Im Elfenbeinturm
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"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung) Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig: "Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht «Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen." (VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren. Liebe Grüße, Marcus
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Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!
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#454666 - 06.07.2011 19:27
Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa
[Re: bremach11]
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Selbstfahrende Grünguttonne
Registriert: 30.07.2004
Beiträge: 2345
Ort: Schweizer Jura
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Tach zusammen
Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.
Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...
Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.
Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.
Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.
Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.
Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.
Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.
Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.
WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.
Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.
Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...
Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)
Harry
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Zuckerbeutelweisheit #143
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