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#314591 - 04.02.2009 10:37 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Ar Gwenn]
Ar Gwenn Offline
Uhrturm

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Habe für Frankreich soeben die genauere Info erhalten:

Das Schild "LKW-Fahrverbot" betrifft nur den gewerblichen Gütertransport beliebigen Gewichts. Wohnmobile, gleich welcher Bauart, sind davon nicht betroffen.

Übrigens: Bei Überschreitungen von mehr als 5% des zulässigen Gesamtgewichts kann das Fahrzeug zwangsweise abgestellt werden, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, bei mehr als 20% muss das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden, zumindest bis zum Abladen (Art. R312-2 in Verbindung mit Art. L325-1 Code de la Route).

Marcus


Bearbeitet von Ar Gwenn (04.02.2009 10:37)
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#314883 - 05.02.2009 08:12 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Ar Gwenn]
bremach11 Offline
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Hallo Markus,
danke für Deine weiteren Recherchen.
Wenn in Italien das Schild mit dem LKW drauf Kraftfahrzeuge und nicht Lastkraftwagen bedeutet, gehe ich davon aus, daß Gleiches wie in Deutschland gilt.
Schön wäre es nun, wenn jemand rausbekommen könnte, wie es sich in der Schweiz verhält.
Zur Gewichtsüberschreitung in der Schweiz weiß ich (Bundesamt für Strassen in Bern, 15.7.2004) -"...die Weisungen sehen eine Geräte- und Messtoleranz von 3% vor, die vom ermittelten Messergebnis abgezogen wird".
Manfred
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#314954 - 05.02.2009 13:50 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: bremach11]
Rene_W Offline
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Hallo bremach11 (Manfred),

beziehst du deine Aussage auf dieses pdf?
Ist das wirklich immer noch gültig?
www.routiers.ch/documents/ordnungsbusseGewicht.pdf
Interessant: "Berechnungsbeispiele für einen Lieferwagen"
Anm. in der Schweiz versteht man unter Lieferwagen einen LKW bis 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht.

Gruss
Rene_W


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#314979 - 05.02.2009 16:32 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Rene_W]
bremach11 Offline
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Ort: bei Ulm
Hallo Rene W,
nein ,ich fand ein anderes Dokument, aber das mit den 3% Toleranz steht ja auch drin.
Aber weißt Du, was der "LKW" im roten Kreis in der Schweiz bedeutet? Kraftfahrzeug oder Lastkraftwagen?
Gruß Manfred
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#315017 - 05.02.2009 18:40 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: bremach11]
Rene_W Offline
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Beiträge: 272
Ort: Ostschweiz
Hallo bremach11 (Manfred),

http://www.geschichteinchronologie.ch/v/verkehrszeichen-CH/vorschriftssignale.html
du sprichst vom Signal 207, beachte aber auch Signal 208.
Für mich nicht klar ist wie sich sogenannte "schwere Wohnmotorwagen" (gemeint sind solche über 3500 kg) zu verhalten haben.

Gruss
Rene_W

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#315136 - 06.02.2009 09:35 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Rene_W]
Ar Gwenn Offline
Uhrturm

Registriert: 18.05.2002
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Ort: Im Elfenbeinturm


"Das «Verbot für Lastwagen» (2.07) gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport." (Signalisationsordnung)

Nun stellt sich die Frage, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Sachtransportwagen" oder "Personentrasnportwagen" betrachtet wird. Und wo andere Staaten hier eine Gesetzeslücke aufweisen, ist die Schweiz sehr eindeutig:

"Art. 11 Transportmotorwagen nach schweizerischem Recht

«Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern. Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen."
(VTS, Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge)

Das bedeutet also: Ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen darf in der Schweiz bei dem oben erwähnten Schild weiterfahren.

Liebe Grüße,
Marcus
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#315152 - 06.02.2009 10:42 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Ar Gwenn]
bremach11 Offline
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Markus, toll jetzt haben wir fast ganz Europa zusammen.
Gruß Manfred
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#325500 - 15.04.2009 21:34 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: bremach11]
Ozymandias Offline
Sporadisch da und wieder weg..

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Beiträge: 9242
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Da habt ihr doch tatsächlich eine echte Gesetzeslücke gefunden, gibts ja garnicht.........

Da kann man doch mit dem grössten Winnebago in jede Bergpiste abbiegen, sauber.

Die allgemeine (auch polizeiliche) Auffassung von Signal 2.07 ist nämlich Verbot für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Mit dem Bremach würde ich dieses Schild auch ignorieren, der geht eh optisch als Lieferwagen durch und ist es auch von der Grösse her.
Mit einem echten LKW (Womo) sollte man dieses Schild tunlichst beachten, man könnte sich sonst gaaaaanz böse festfahren.

Grüsslix Ozy
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Viele Menschen scheinen Risiken im Leben nicht mehr akzeptieren zu können.
Selbst die Idee, dass das Leben in jeden Fall tödlich enden wird, scheint für viele irritierend.

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#454638 - 06.07.2011 14:43 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Ozymandias]
bremach11 Offline
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Hallo,
da ich nach Spanien fahren will, habe ich mich schlau gemacht in
"Reglamento Generale de Circulation". Dort kommt auf Seite 137 das LKW Zeichen in rotem Rand. Es bedeutet in Spanien: Entrada prohibida a vehiculos destinados al al transporte de mercanicas... was für mich soviel wie Lastkraftwagen bedeutet.
Geschwindigkeit auf Landstrasse für Womos 70km/h. Ich habe sonst nichts weiteres über Womos oder Womos über 3,5 t gefunden.
Übrigens: Spanien verlangt 2 Warndreiecke, eines für hinten und für vorne.
Gruß Manfred
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#454646 - 06.07.2011 16:09 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: bremach11]
Ar Gwenn Offline
Uhrturm

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Ort: Im Elfenbeinturm
Danke, Manfred. Da wir heuer auch nach Spanien fahren, ist das hilfreich, vor allem in Bezug auf die Warndreiecke. War da nicht auch was von wegen Feuerlöscherpflicht?

Marcus
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#454656 - 06.07.2011 18:01 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: Ar Gwenn]
bremach11 Offline
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Beiträge: 262
Ort: bei Ulm
Hallo Marcus,
ein Feuerlöscher scheint nicht Pflicht zu sein, aber ein Ersatzlampenset !!

Gruß Manfred
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#454666 - 06.07.2011 19:27 Re: Infos über LKW-Fahrverbote für Europa [Re: bremach11]
Wildwux Offline
Selbstfahrende Grünguttonne

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Beiträge: 2345
Ort: Schweizer Jura
Tach zusammen

Ersatzlampensett für Spananien? Ja, ist Pflicht, ebenso Ersatzrad.

Hier ein Paar Vorschriften. Aber die Spanier nehmen es da nicht gar so genau. Wir sind auf unseren Spanienreisen 4x in Kontrollen geraten. Man interessierte sich aber jeweils nur für Ausweise und die grüne Versicherungskarte. Und einmal liess man einen Drogenlumpi durch den Landy schnüffeln, der interessierte sich aber mangels Alterntiven nur für Chorizo und Manchego...

Warndreiecke: Bei einem Unfall muss der spanische Autofahrer zwei Warndreiecke platzieren: 30 m vor und hinter der Unfallstelle. Diese Vorschrift sei angeblich für Ausländer aufgehoben. Unfallteilnehmer aus dem Ausland sollen nicht mehr gebüsst werden wenn sie nur eines aufstellen.

Abschleppen: Wer liegen geblieben ist, darf sich nur von einem offiziellen Abschleppwagen abschleppen lassen. Hilfe durch Private ist untersagt.

Parken: Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand heissen Parkverbot (zick-zack-Linien oder ausgezogen). Da wird recht schnell abgeschleppt. Bei blauen Linien muss man eine Parkgebühr entrichten.

Warnwestenpflicht: Fahrer sämtlicher Fahrzeuge müssen, sollten sie ausserhalb geschlossener Ortschaften eine Panne oder Unfall haben, beim Verlassen des Fahrzeugs eine reflektierende Warnweste tragen.

Allgemeine Ausrüstung: Jeder Wagen in Spanien muss Ersatzrad, einen Wagenheber, Ersatzbirnen und alle Werkzeuge zum Radwechsel mit sich führen.

Brillenträger: Jeder Brillenträger muss bei Kontrollen eine Ersatzbrille vorweisen können.

Geschwindigkeitsbeschränkungen: Für PKW gilt auf Autobahnen 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit. (Wurde im März auf 110 Km/h gesenkt wegen der hohen Sprittpreise und seit 1. Juli wieder auf 120 Km/h heraufgesetzt !!) Auf Schnellstrassen 100 Km/h, auf Landstrassen 90 km/h. In Ortsgebieten 50 km/h, in Wohngegenden zum Teil 30 km/h.

WoMos 90 km/h auf Autobahnen, 80 Km/h auf Schnellstrassen, 70 km/h auf Landstrassen.

Ist aber Theorie, Spanier fahren teilweise wie die Berserker.

Nachtrag: Da gibts noch die Bestimmung, dass vor unübersichtlichen Kurven oder Kuppen nicht überholt werden darf, auch da wo's nicht ausgeschildert ist. Ist also Ermessenssache der GC. Und überhaupt, die GC behandelt ausländische Verkehrssünder "bevorzugt"...

Grüsse aus dem Piemont (ein ganzes Dorf mit gratis WiFi !!)

Harry
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Zuckerbeutelweisheit #143

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