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#488066 - 04.02.2012 15:45
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Tempo]
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Freigeist
Registriert: 18.05.2002
Beiträge: 7330
Ort: M
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#488230 - 05.02.2012 13:18
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Tordi]
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Picasso
Registriert: 21.05.2002
Beiträge: 2629
Ort: salzgitter
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Sack und Asche, das hätte ich nicht gedacht. Mal gut das ich noch ein Fahrzeug mit (hoffendlich) stabilerem Leiterrahmen hab. der alte war stabiler.............. Darüber könnte man diskutieren, wenn man wollte... Der Rahmen wird außerdem auch nicht viel nutzen, weil sich der Hänger sicher nicht brav dahinter zusammenfaltet, sondern (Ringhaken-Kupplung mal außen vor) aus der Befestigung hüpft und genauso eindringt. Identisches Ergebnis. Ich persönlich habe als guten Plan ersonnen, einfach nicht mit voll beladenem Anhänger gegen eine Hauswand zu fahren. Ist bislang gelungen. da geht diedeichsel wegen der stabilen hecktraverse UNTER den wagen..........das sehe ich schon als sicherer an..... ich spreche natürlich von geländewagen........... bei PKWs ist das wohl völlig egal ob neu oder alt........
Bearbeitet von SIGGI109 (05.02.2012 13:20)
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gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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#488658 - 07.02.2012 19:47
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Selbermacher]
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Hier geht gar nichts mehr
Registriert: 30.07.2003
Beiträge: 7021
Ort: Rheinland
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2. BESONDERE VORSCHRIFTEN 2.1. Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung 2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten. Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen sowie Fahrzeuge der Klassen N2 und M2 und der Klasse M3 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 12 Tonnen gelten als Geländefahrzeuge, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
- Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann,
- es muß mindestens eine Differentialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden sein, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet,
- als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.
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#488888 - 08.02.2012 20:13
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Stephan]
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titellos
Registriert: 26.01.2005
Beiträge: 11306
Ort: Buer
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"Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG" - Ich weiß nicht wo du gelesen hast. In meinem Link steht auf Seite 58: "Die geforderte Höhe gilt nur für Anhänger, die an die in 2.1.1 aufgeführten Fahrzeuge angehängt werden sollen." Desweiteren steht dort: "bei horizontal stehendem Anhängeraufbau und bei zulässiger Achslast" und "Als horizontale Stellung ist bei Wohnanhängern und Lastanhängern die Stellung anzusehen,bei der der Fußboden bzw. die Ladefläche horizontal ausgerichtet ist. Bei Anhängern ohne derartige Bezugsfläche (z.B. Bootsanhänger oder ähnliches) ist vom Hersteller des Anhängers eine geeignete Bezugslinie zur Definition der Horizontalstellung anzugeben." Ergo hat der Gesetzgeber ein gesteigertes Interesse daran, dass vollbeladene Anhänger waagerecht hinter den Zugfahrzeugen stehen.
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Ich fahre nur zwischen euch Normalos her, weil der Weg zu meiner Wohnung nun mal blöderweise geteert ist.
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#488938 - 08.02.2012 22:02
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Tordi]
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Dänen lügen nicht
Registriert: 17.07.2002
Beiträge: 2530
Ort: Hamburgs Süden
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#489492 - 11.02.2012 19:17
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Stephan]
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Picasso
Registriert: 21.05.2002
Beiträge: 2629
Ort: salzgitter
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die kugel der AHK ist tiefer als die hecktraverse...... was bleibt der deichsel weiter übrig als unter die traverse zu rutschen.......... Vom massiven Bock nach oben abgelenkt zu werden? Nochmal als Beispiel: Baumarkthänger hinter 110er, Deichsel zeigt leicht nach vorne oben (Kugelkopf beim Defender recht hoch). Auffahrunfall. Bock und Kugelkopf zumindest an meinem Tdi recht massiv. Kugelpfanne (Blechteil Deichselseitig) reisst ab oder löst sich vom Kopf (Kupplung trennt sich). Deichsel zeigt schon nach oben (siehe Zeile 1) und wird durch die Bockplatte und Hecktraverse weiter nach oben abgelenkt und... wandert durch die Hecktür. Wie ich schon schrieb, muss nicht - könnte aber. Ist von zu vielen Faktoren abhängig, um allgemeingültig vorhergesagt zu werden. Meines Erachtens bleibt es denkbar. Wie ich auch schon schrieb, sicherer ist es auf dem langen Leiterrahmen in der Situation allemal als im Familienkombi, spätestens weil die Hecktraverse den Corpus des Anhängers bremst. Aber ob man den Full-Stop Auffahrunfall (Wand / LKW) überlebt steht wieder auf einem anderen Blatt. LG, Stephan .....es kann einem auch der himmel auf den kopf fallen...... natürlich ausgehend von einer hecktraverse in relativ gutem zustand.....manchmal sollte man einfach mal etwas locker bleiben und sich nicht über jeden scheiss einen kopf machen. fahren und gut ist.......das leben ist zu kurz um sich ständig über alles graue haare wachsen zu lassen.............
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gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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