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#488072 - 04.02.2012 16:23
Erbe ausschlagen
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Sprachkehler
Registriert: 25.11.2007
Beiträge: 1228
Ort: Berlin/LDS
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Howdy Wer kennt sie nicht, Geschichten vom entfernten Verwanten, der im Lande Ganzweitweg sein Glueck machte, verstarb und man wird als Erbe ausfindig gemacht? Problem daran, manchmal wird so etwas wahr. Mein spezielles Problem, mir passiert das gerade zum zweiten mal.
Gestern kam Post von meinem fuer mich zustaendigen Amtsgericht. Die Geschichte ansich stimmt wohl, die Personen die als Erbe ausfindig gemacht wurden, gehoeren teilweise zur Familie. Alles mit ganz viel behoerdlich beglaubigten Schreiben (Kopien)...
Nun zu den eigentlichen Problemen. Im Anschreiben steht (sinngemaess), dass mir moeglicher Weise ein Annahmeverweigerungsrecht zu steht und dieses dem beigefuegtem Beiblatt zu entnehmen ist.
Dieses Beiblatt fehlt, oder ist in einer mir unverstaendlichen Sprache. Auf dem Amt war natuerlich gestern keiner mehr, heut sowieso nicht.
Wie schlage ich das Erbe jetzt moeglichst kostenguenstig und stressfrei aus? Diesen Stress mit der Familie werde ich mir nicht nochmal antun.
Mit den Teilen der Familie hab ich eher sehr wenig Kontakt und moeglichst sollte sich daran auch nichts aendern. Mit denen wuerde ich, so sich das irgendwie vermeiden laesst, nichts mehr klaeren mussen.
Anwalt/Notar beauftragen? Kostet vermutlich einen Haufen Geld?
Da das ganze im Ausland abgewickelt wird, kann ich da mit niemandem Kontakt aufnehmen. Alle Unterlagen (ausser die Geburtsurkunden unserer Familie) sind in auslaendisch. Von den 100 Seiten verstehe ich nicht ein Wort...
Gericht anrufen? Ich hab nur die Angst, dass mir der Sachbearbeiter da dann auch nicht helfen kann...
Muss soetwas immer Freitags kommen? Ganzes Wochenende versaut.
Wie vorgehen?
Bearbeitet von MacBundy (04.02.2012 16:25)
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"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]
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#488082 - 04.02.2012 17:20
Re: Erbe ausschlagen
[Re: Wikinger]
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Sprachkehler
Registriert: 25.11.2007
Beiträge: 1228
Ort: Berlin/LDS
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Danke euch dreien. Klingt erstmal weniger anstrengend, als ich mir das seit gestern in meinen kuehnen Traeumen ausgemalt hab. Bliebe es dabei, waere das schonmal ein Lichtblick... Wochenende nicht komplett ruiniert! Beim Notar habe ich dafür etwa 35 Euro bezahlt,für's Ausschlagen. Das waers mir noch wert. Und dass dann ans Amtsgericht per Einschreiben mit Rueckschein? Und das wars? Die leiten dass dann ins Ausland weiter und weiteres geht mich nichts weiter an? Das waers... Vielleicht mal übersetzen lassen, zumindest sehen,ob nicht Onassis der Erblasser ist
Ehrlich gesagt waere mir das egal. Schrecklich, wie Familie sich aendern kann, wenns was zu holen gibt. Noch schlimmer, wenns wirklich was zu holen gibt. Aber ich goenns den anderen... (und geniesse meine Ruhe, auch ohne 'fremdes' Geld)...
Bearbeitet von MacBundy (04.02.2012 17:22)
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#488101 - 04.02.2012 19:03
Re: Erbe ausschlagen
[Re: Till]
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Sprachkehler
Registriert: 25.11.2007
Beiträge: 1228
Ort: Berlin/LDS
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Kurzes update... Nachdem sich meine Frau nochmal durch den Wust gewuehlt hat, fand sie ein Hinweisblatt, dass ich die Annahme des Schriftstueckes ablehnen kann (also nicht wie von mir vermutet vom Erbe), wenn dieses in einer Sprache verfasst ist, welche ich nicht verstehe (steht da so), nicht in der Amtssprache meines Zustellortes verfasst ist, ueberhaupt nicht in einer Amtssprache, oder ihm keine Uebersetzung in einer dieser Sprachen beilgelegt ist.
Die ersten Punkte treffen komplett zu, eine Uebersetzung ist aber beigelegt. Allerdings ist diese eher so eine komprimierte Zusammenfassung (wenn ueberhaupt). Alle Seiten sind sicher nicht uebersetzt. Auf der (wohl) ersten auslaendischen Seite steht als Ueberschrift uebersetzt wohl 'Forderrung', oder 'Aufforderung' und mit Bleistift wurde ein ausgeschriebenes Datum in ein reines Zahlendatum (14.02.2012) geaendert. Davon findet sich in der Uebersetzung nichts...
Jetzt meine Ueberlegung, den ganzen Krempel eintueten und mit der unterzeichneten Annahmeverweigerungserklaerung zurueck ans Gericht. Kommt dann das ganze irgendwann komplett uebersetzt nochmal zu mir zurueck? Oder hat sich die Sache damit dann erledigt?
Alles Mist!
edit: NEIN, ich will nichts erben, nur die Sache vom Hals haben...
Bearbeitet von MacBundy (04.02.2012 19:04)
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#488119 - 04.02.2012 19:51
Re: Erbe ausschlagen
[Re: flaterric]
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Sprachkehler
Registriert: 25.11.2007
Beiträge: 1228
Ort: Berlin/LDS
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Gibt doch die Möglichkeit, hoffe ich, das Erbe einzusehen, bevor man es annimmt. Mc Bundy, Vorsicht in Ehren, aber auch nichts verschenken! Ich will es nicht, egal was es ist. Den Fehler hab ich einmal gemacht. Soll die Familie damit gluecklich werden. Ich schenks ihr gerne und hab meine Ruhe, weil ich nichts mit denen zu tun haben muss... Also naechste Woche zum Notar. Achso... Bleibt die Frage des zustaendigen Nachlassgerichts. Das waere meins hier in Berlin? Oder muss sich der Notar dann damit beschaeftigen?
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#488138 - 04.02.2012 21:34
Re: Erbe ausschlagen
[Re: MacBundy]
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penguin on the road
Registriert: 02.10.2007
Beiträge: 2673
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Einsehen kan man nur bedingt und Schulden können sich im Nachhinein noch auftun... alles nicht so lustig... Anwalt ist gut aber trau dem auch nicht alles Wissen und Können zu. Nachlassgericht ist immer einer der guten Wege! Schlechtes Wochenende hätte ich wegen so was im Leben nicht.... Da gibt es wahrlich schlimmeres.. Viel Erfolg PS: Einen Menschen erkennt man erst dann wirklich, wenn man einmal mit ihm eine Erbschaft geteilt hat!
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 Freiheit im Flugraum! Grüsse hexchen
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#488236 - 05.02.2012 13:34
Re: Erbe ausschlagen
[Re: hexchen]
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Hier geht gar nichts mehr
Registriert: 04.07.2005
Beiträge: 4023
Ort: Kassel
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Bei Bausparverträgen geht das nicht. Hier gehts auch nicht um das Bezugsrecht, sondern wichtig ist hier, wer versicherte Person und wer Versicherungsnehmer ist. Und das läßt sich nur im Leben-/Rentenversicherungsbereich genau fixieren.
Bsp: Ehefrau Versicherungsnehmer = Träger von Rechten und Pflichten zum Vertrag und Ehemann ist versicherte Person. Im Erlebens- und Todesfall bekommt die Frau das Geld lt. Vereinbarung im Vertrag. D.h. hier ist vertraglich bereits festgehalten, wohin das Geld geht = keine Schenkung = keine Steuer Da die meisten aber eh noch nicht mal in die Nähe der Grenzen zu den Freibeträgen kommen, macht das fürs "normale" Volk keinen Sinn.
Tja dann kommt ja noch dazu, dass mittlerweile hier keine steuerfreie Kapitalzuwendung mehr erfolgen kann, weil das liebe Finanzamt da jetzt eh immer die Hand aufhält...
o.k. dann gibts zwar noch das unwiderrufliche Bezugsrecht, aber der Kreis derjenigen, wo das mal in Betracht kommt, ist auch eher ziemlich übersichtlich.
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G-aby  Wert Facebook 65.000.000.000,00 Dollar - genauso viel wert wie Lufthansa, Linde, Thyssen-Krupp, Addidas und MAN zusammen
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#488885 - 08.02.2012 20:06
Re: Erbe ausschlagen
[Re: Burgerfrau]
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Sprachkehler
Registriert: 25.11.2007
Beiträge: 1228
Ort: Berlin/LDS
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Kurzes Update: Deutscher Notar kann da (wohl) nichts machen. Schongleich nicht, wenn die Schreiben in auslaendisch sind. Er hatte zwar Vermutungen, worum es gehen koennte, aber eben nur Vermutungen...
Folgende Optionen: Option1: Die jeweilige Botschaft/Konsulat, die koennten mir den Schriftkram uebersetzen und Papierkran uebersetzen, notariell beglaubigen und mir zumindest die richtigen Adresssen nennen, wohin der kram zu schicken ist. Option2: Der auslaendischen und deutscher Sprache maechtigen Anwalt in der Gegend (auch weiter) suchen, der sich im auslaendischen Erbrecht auskennt. (ziemlich schwierig, der Notar hatte schonmal angefangen zu suchen, leider erfolglos). Option3: Deutschsprachen Anwalt im entsprechenden Ausland suchen. Option4: Familie befragen, wie die vorgegangen ist.
Ansonsten ein ziemlich cooler Typ, der sich ne Menge Zeit genommen hat und nach Loesungswegen gesucht hat (leider wenig erfolgreich fuer mich). Und zum Schluss hat er sich bei uns bedankt, fuer den (fuer ihn) ungewoehnlichen, aber interessanten Fall.
Wochenende wird uns der Krempel uebersetzt, dann sehen wir weiter. 6 Monate haben wir erstmal Zeit.
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"Gib mir Bier oder gib mir den Tod! ...oder beides!" [Al Bundy]
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