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#488888 - 08.02.2012 20:13
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Stephan]
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titellos
Registriert: 26.01.2005
Beiträge: 11306
Ort: Buer
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"Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG" - Ich weiß nicht wo du gelesen hast. In meinem Link steht auf Seite 58: "Die geforderte Höhe gilt nur für Anhänger, die an die in 2.1.1 aufgeführten Fahrzeuge angehängt werden sollen." Desweiteren steht dort: "bei horizontal stehendem Anhängeraufbau und bei zulässiger Achslast" und "Als horizontale Stellung ist bei Wohnanhängern und Lastanhängern die Stellung anzusehen,bei der der Fußboden bzw. die Ladefläche horizontal ausgerichtet ist. Bei Anhängern ohne derartige Bezugsfläche (z.B. Bootsanhänger oder ähnliches) ist vom Hersteller des Anhängers eine geeignete Bezugslinie zur Definition der Horizontalstellung anzugeben." Ergo hat der Gesetzgeber ein gesteigertes Interesse daran, dass vollbeladene Anhänger waagerecht hinter den Zugfahrzeugen stehen.
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Ich fahre nur zwischen euch Normalos her, weil der Weg zu meiner Wohnung nun mal blöderweise geteert ist.
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#488938 - 08.02.2012 22:02
Re: Auffahrunfälle mit Anhänger
[Re: Tordi]
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Dänen lügen nicht
Registriert: 17.07.2002
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