Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Liebe Forumsgemeinde,

mein Disco II (Bj.99, 78.000 Km, schwarz, Diesel, Schaltung, Standheizung, AHK etc.) werde ich demnächst zum Kauf anbieten. (bei Interesse melden)

Der Nachfolger (Disco III) steht schon in den Startlöchern. Bei der Besichtigung heute fiel mir aber auf, daß mir der Stauraum für das ganze Equipment fehlt:

- keine Staukästen hinten links und rechts im Gepäckraum,
- kein Ablagefach mehr an der Hecktür (da die nicht aufschwingt sondern nach oben und unten klappt),
- riesen Dosenhalter in der Mittelkonsole, aber klein Platz für Funkgerät,
- kein Ablagefach im Dachhimmel über dem Fahrer
- gewölbtes Cockpit, keine Ablageschalen mehr dort,
- keine Dachhimmelnetze über den Mitfahrern in der 2. Reihe
usw.

Ich suche nun nach Möglichkeiten, den ganzen Krimskrams unterzubringen. Im Forum und in diversen Shops habe ich schon gesucht, aber zum Disco III ist nichts zu finden. (Stellt eigentlich jemand noch einen Bullbar ohne diese Plastikteile her, so´n richtigen ?)

Wenn jemand Zubehör (egal was) für den Disco III gefunden hat, würde ich mich über den Link sehr freuen !

Dank im voraus !

Rolf
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Geschrieben von: JJ_110 Re: Wanted ! Zubehör für Discovery III, wer hat Ti - 13/05/2005 02:04
für stau netzte etc würd ich mal gooooglen...

aber nen bullbar an der karre kannst wohl knicken..hat doch airbags oder?
das wird dir wohl niemand eintragen...

Prost JJ
Mein Disco II hat auch Bullbar und Airbag, ist das jetzt Eintragungshinderungsgrund ?

Ich habe gehört, daß es starre Bullbars nicht mehr geben soll, daher hätte ein Hersteller die Aufhängung? flexibel angefertigt. Wenn ich jetzt wüsste welcher.

Wir hatten hier auch mal einen Fred über Dachkosolen aus Australien, aber auf deren Webseite ist zum DiscoIII auch noch nichts zu finden. Ich habe ausserdem Delta, SGS usw. nachgesehen, bislang nichts. Meinen die Hersteller wohl, mit dem Modell lässt sich kein Geld verdienen ?
Moin!

Zitat
Mein Disco II hat auch Bullbar und Airbag, ist das jetzt Eintragungshinderungsgrund ?

Eintragung ist ja nur ein deutsches Problem. Was schwerwiegender ist ist, dass durch eine feste Bullbar das Stauchungsverhalten im Falle eines Unfalls anders ist, wodurch die Airbags ggf. nicht dann zünden, wenn Du nach vorne fliegst, sondern etwas zu früh oder etwas zu spät. Bei den Original Bullbars ist das mit berücksichtigt, bei zu einfachen Stahlkonstrukten nicht. (Wobei nicht nur die modernen Gummidinger, sondern auch vernünftige Stahlbars mit dem Airbag zusammenspielen können)

Gruß

Carsten ;-)
Netze für den Dachhimmel und Türen hab ich bei ebay gesehen, ist zwar für Defender, aber warum nicht auch für andere Dachhimmel

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Dachnetz
Danke für den Tip, Walton.

Allerdings löst dies nur ein kleines Problem, noch interessanter wären die Staukästen links und rechts im Kofferraum wie beim Dusco II. Wenn man keine 3. Sitzreihe hat, wären die Befestigungsstellen für die Sitze ja nutzbar. Gibt es denn keinen Hersteller der sowas anbietet ? Bitte alle Links schicken, danke !

So´n bißchen bin ich enttäuscht:

Der Artikel über Frauen im Geländewagen geht ab wie eine Rakete, aber über meine ernsthafte Anfrage s.o. gibt es kaum Rückmeldungen (aber danke Erhörter für die PM). Haben wir denn keine DiscoIII-Fahrer hier oder melden die sich hier erst zu Wort, wenn an dem neuen Auto was nicht stimmt (würde ja für das Modell sprechen, daß hier noch keiner aufschlägt) ?

Also bitte: Wo gibt es Zubehör ? Welcher DiscoIII-Owner kann von seinen ersten Erfahrungen berichten ?

Danke im voraus !


P.S. Im Anhang ist der jetzige DiscoII zu sehen, der zum Verkauf steht (in gute Hände abzugeben) !

Attached picture 231291-LR-Einsatz02.jpg
Es dauert halt etwas, bis die Teilehändler nachziehen.

Schau mal hier oder hier. Letztlich hatte ich noch einen gesehen, den finde ich aber nicht mehr.

Gruß

Carsten ;-)
Hallo Carsten,

erstmal vielen Dank für den Tip !

Hier http://www.roverconnection.com/ habe ich einen brush bar gefunden, der schon viel besser ist als das LR original Teil. Eine Frage jetzt an die Experten unter uns:
Der Lieferant sitzt in USA, Hersteller mir noch unbekannt. Bekommt man so ein Teil in Deutschland noch eingetragen oder wie ist die aktuelle Gesetzeslage ? Was ist verboten, was ist erlaubt ?

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Hi,

wir haben eine vordere Stosstange für den DIII in Vorbereitung! Mit und ohne Seilwinde. Ein Bullbar wird ebenfalls möglich sein. Sonderwünsche sind kein Problem da wir selber fertigen.

Fertigstellungstermin etwa Ende August, Mitte September.

Ebenfalls wird es eine solche Stosstange für den New Range geben.

Grüsse

Peter
Hallo Peter,

das hört sich gut an.

Da ihr für den heimischen Markt anbietet, gehe ich davon aus, daß man die Bars also weiterhin anbringen und eintragen lassen kann ?

Habt ihr evt. auch Staukästen oder Ablagemöglichkeiten für den Innenraum ?
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Hi,

Die Stosstange wird eintragungsfähig sein, der Bullbar NICHT, sorry. Da ist die Gesetzeslage in Zukunft leider sehr eindeutig.

Bauen können wir es trotzdem.

Grüsse

Peter



Wo genau sind die Unterschiede, wo steht das Ganze zum Nachlesen ?

Wäre der sog. "wraparound brush bar" in Deutschland eintragungsfähig ? Wenn nein warum nicht ?

Ich weiß, ich frag zu viel !

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http://66.102.9.104/search?q=cache:...2/519692de.pdf+2003/102/EG&hl=de

hier habe ich zu dem Thema was gefunden. Die Behördensprache ist allerdings nicht einfach zu verstehen. Wer blickt hier durch ? Entwurf oder gültiges Gesetz ?

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Hier habe ich noch einen Kommentar gefunden:

Kuhfänger an Autos
Ungefähr die Hälfte der deutschlandweit zugelassenen Geländewagen ist mit sogenannten "Kuhfängern" (auch Frontschutzbügel oder Rammschutz genannt) ausgerüstet. Seit einiger Zeit tauchen auch manche Vans mit solch einem Schutz in Mini-Ausführung auf. Kuhfänger sind meistens stabile starre Metallrohre an der Fahrzeugfront, die selbige bei einem Zusammenstoß mit einem Tier oder einem anderen Hindernis schützen sollen. Ursprünglich waren die Kuhfänger zum Schutze des Wagens beim Viehtrieb in den USA und bei Safaris in Afrika gedacht.
Das Problem der starren Kuhfänger ist, daß sie durch ihre Unnachgiebigkeit und das harte Material bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger, Radler oder Motorradfahrer (oder etwas Vergleichbarem) für jenen ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen, besonders Kinder sind gefährdet, da die Kuhfänger meistens in ihrer Kopfhöhe sind. Ein mit starrem Kuhfänger versehener Geländewagen verursacht bei einem Kopfanprall eines Unfallgegners an den Kuhfänger bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h in etwa die gleichen Belastungen auf den Kopf wie ohne Kuhfänger bei 30 km/h.
Auch können bei einer Kollision an der Fahrzeugfront bei (teilweiser oder vollständiger) Umgehung der Fahrzeug-Knautschzone (dadurch, daß Kuhfänger normalerweise am festen Fahrzeugrahmen montiert sind) höhere Verzögerungskräfte auf die Insassen des mit starrem Kuhfänger ausstatteten Fahrzeuges wirken.
Nicht für das Fahrzeug geeignete Kuhfänger können zudem die Airbagsensorik (sofern das Fahrzeug mit Airbag ausgestattet ist) negativ beeinflussen, i.e. die Airbags könnten auch bei leichten Anstößen auslösen, bei denen sie nicht auslösen sollen.
Daher sollte man keine für das Fahrzeug ungeeigneten Kuhfänger haben!

Der europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) hat sich gegenüber der Europäischen Kommission vertraglich selbstverpflichtet, ab 2002 werksseitig keine Neufahrzeuge bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht mehr mit starren Kuhfängern auszurüsten.
Den Herren in Brüssel reicht das aber nicht und so wird dort über eine EU-Regelung nachgedacht.
Und das alles reicht den deutschen schlipstragenden Beamten und Bürokraten immer noch nicht - so denkt man in Deutschland über ein nationales umfangreiches Verbot im Alleingang nach.

Eine Alternative zu starren Metall-Kuhfängern sind nachgiebige Kunststoff-Kuhfänger - die bergen für angefahrene Personen kein erhöhtes Verletzungsrisiko, im Gegenteil: sie können verletzungsträchtige Geländewagenfronten sogar noch entschärfen. Allerdings sind solche Anbauten dann durch ihre Nachgiebigkeit kaum noch als richtiger "Kuhfänger" oder Rammschutz zu gebrauchen - aber zumindest schützen nachgiebige "Kuhfänger" die Fahrzeugfront doch geringfügig besser als gar keine!
Ich verzichte jetzt mal auf meine persönliche Meinung zu starren Kuhfängern, um nicht mit vielen subjektiv urteilenden Eltern dieser Welt Streß zu kriegen, aber eines als Anmerkung:
Ist es wirklich verwerflich, sein eigenes Fahrzeug mit beschränkter Geschwindigkeit und übersichtlicher Beschleunigung durch einen starren Kuhfänger zu schützen (besonders wenn es auch mal im Gelände unterwegs ist) und auch die Insassen beim Zusammenstoß mit einem Tier (besonders wenn man häufig in von Tieren frequentierten Gegenden unterwegs ist (in Schweden beispielsweise ereignen sich viele (schwere) Unfälle mit Elchen)) zu schützen, während andere Leute sich Sportwagen mit immer höherer Leistungsdichte, höherer Geschwindigkeit, noch mehr Beschleunigung und höherem Durst - die wirklich nur auf "schnell" und sonst nichts getrimmt sind - kaufen und damit teilweise wie die Henker (teils sogar legal) rumrasen?! Die relative Wahrscheinlichkeit von einem Sportwagen erfaßt zu werden ist sicherlich höher als die von einem Geländewagen erfaßt zu werden, und wenn man erfaßt worden ist, war die Geschwindigkeit des Sportwagens sicher höher als die des Geländewagens.
Warum also nehmen sich die Schlipsträger das Recht heraus, Kuhfänger zu verdammen, während beispielsweise auf deutschen Autobahnen weiter ungehemmt gerast werden darf?! Ein Geländewagen wird wohl kaum mit 200 Sachen über den Asphalt heizen.

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