http://66.102.9.104/search?q=cache:...2/519692de.pdf+2003/102/EG&hl=dehier habe ich zu dem Thema was gefunden. Die Behördensprache ist allerdings nicht einfach zu verstehen. Wer blickt hier durch ? Entwurf oder gültiges Gesetz ?
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Hier habe ich noch einen Kommentar gefunden:
Kuhfänger an Autos
Ungefähr die Hälfte der deutschlandweit zugelassenen Geländewagen ist mit sogenannten "Kuhfängern" (auch Frontschutzbügel oder Rammschutz genannt) ausgerüstet. Seit einiger Zeit tauchen auch manche Vans mit solch einem Schutz in Mini-Ausführung auf. Kuhfänger sind meistens stabile starre Metallrohre an der Fahrzeugfront, die selbige bei einem Zusammenstoß mit einem Tier oder einem anderen Hindernis schützen sollen. Ursprünglich waren die Kuhfänger zum Schutze des Wagens beim Viehtrieb in den USA und bei Safaris in Afrika gedacht.
Das Problem der starren Kuhfänger ist, daß sie durch ihre Unnachgiebigkeit und das harte Material bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger, Radler oder Motorradfahrer (oder etwas Vergleichbarem) für jenen ein erhöhtes Verletzungsrisiko darstellen, besonders Kinder sind gefährdet, da die Kuhfänger meistens in ihrer Kopfhöhe sind. Ein mit starrem Kuhfänger versehener Geländewagen verursacht bei einem Kopfanprall eines Unfallgegners an den Kuhfänger bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h in etwa die gleichen Belastungen auf den Kopf wie ohne Kuhfänger bei 30 km/h.
Auch können bei einer Kollision an der Fahrzeugfront bei (teilweiser oder vollständiger) Umgehung der Fahrzeug-Knautschzone (dadurch, daß Kuhfänger normalerweise am festen Fahrzeugrahmen montiert sind) höhere Verzögerungskräfte auf die Insassen des mit starrem Kuhfänger ausstatteten Fahrzeuges wirken.
Nicht für das Fahrzeug geeignete Kuhfänger können zudem die Airbagsensorik (sofern das Fahrzeug mit Airbag ausgestattet ist) negativ beeinflussen, i.e. die Airbags könnten auch bei leichten Anstößen auslösen, bei denen sie nicht auslösen sollen.
Daher sollte man keine für das Fahrzeug ungeeigneten Kuhfänger haben!
Der europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA) hat sich gegenüber der Europäischen Kommission vertraglich selbstverpflichtet, ab 2002 werksseitig keine Neufahrzeuge bis 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht mehr mit starren Kuhfängern auszurüsten.
Den Herren in Brüssel reicht das aber nicht und so wird dort über eine EU-Regelung nachgedacht.
Und das alles reicht den deutschen schlipstragenden Beamten und Bürokraten immer noch nicht - so denkt man in Deutschland über ein nationales umfangreiches Verbot im Alleingang nach.
Eine Alternative zu starren Metall-Kuhfängern sind nachgiebige Kunststoff-Kuhfänger - die bergen für angefahrene Personen kein erhöhtes Verletzungsrisiko, im Gegenteil: sie können verletzungsträchtige Geländewagenfronten sogar noch entschärfen. Allerdings sind solche Anbauten dann durch ihre Nachgiebigkeit kaum noch als richtiger "Kuhfänger" oder Rammschutz zu gebrauchen - aber zumindest schützen nachgiebige "Kuhfänger" die Fahrzeugfront doch geringfügig besser als gar keine!
Ich verzichte jetzt mal auf meine persönliche Meinung zu starren Kuhfängern, um nicht mit vielen subjektiv urteilenden Eltern dieser Welt Streß zu kriegen, aber eines als Anmerkung:
Ist es wirklich verwerflich, sein eigenes Fahrzeug mit beschränkter Geschwindigkeit und übersichtlicher Beschleunigung durch einen starren Kuhfänger zu schützen (besonders wenn es auch mal im Gelände unterwegs ist) und auch die Insassen beim Zusammenstoß mit einem Tier (besonders wenn man häufig in von Tieren frequentierten Gegenden unterwegs ist (in Schweden beispielsweise ereignen sich viele (schwere) Unfälle mit Elchen)) zu schützen, während andere Leute sich Sportwagen mit immer höherer Leistungsdichte, höherer Geschwindigkeit, noch mehr Beschleunigung und höherem Durst - die wirklich nur auf "schnell" und sonst nichts getrimmt sind - kaufen und damit teilweise wie die Henker (teils sogar legal) rumrasen?! Die relative Wahrscheinlichkeit von einem Sportwagen erfaßt zu werden ist sicherlich höher als die von einem Geländewagen erfaßt zu werden, und wenn man erfaßt worden ist, war die Geschwindigkeit des Sportwagens sicher höher als die des Geländewagens.
Warum also nehmen sich die Schlipsträger das Recht heraus, Kuhfänger zu verdammen, während beispielsweise auf deutschen Autobahnen weiter ungehemmt gerast werden darf?! Ein Geländewagen wird wohl kaum mit 200 Sachen über den Asphalt heizen.
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