...hierzu ein kurzer Auszug aus dem aktuellen Newsletter des Allrad Kontor in Bremen.
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3. Aktuelle Gesetzeslage zur Frontbügel- Thematik
Bis zum Mai 2007 dürfen Frontschutzbügel mit Teilegutachten weiterhin montiert werden, der Eintrag in die
Fahrzeugpapiere darf bzw. kann von den Prüforganisationen nicht abgelehnt werden!
Ebenso dürfen bei der Hauptuntersuchung Frontschutzbügel mit einer ABE nicht beanstandet werden, wenn
aus der ABE hervor geht, dass eine Änderungsabnahme nicht erforderlich ist und der Verwendungsbereich
eingehalten wird.
Ab dem 25.05.2007 müssen dann aber alle Frontschutzsysteme, die als selbstständige technische Einrichtung in
den Handel kommen, den Anforderungen der RREG 2005/66/EG (der Fußgängerschutz- Richtlinie angelehnt)
entsprechen.
Viele europäische Hersteller von Frontbügelsystemen ändern bereits ihre Produkte dahingehend ab. Von
englischen Herstellern ist in dieser Richtung zur Zeit aber nichts zu erwarten...