Hallo,
werde mir nächste Woche eine Seilwinde anbauen lassen. Nun
hab' ich vorsichtshalber mal beim TÃœV angerufen, was ich
wegen der Eintragung ber�cksichtigen mu�.
Der freundliche Mensch vom TÜV sagte, dass ich eine Änderung
der Stoßstange am Defender nichts machen m�sste,da mein
Defender mit BJ 99 nicht unter irgendwelche neuen Regelungen
f�r den Passantenschutz fällt, au�er das Anbeiteil steht
mehr als 250 mm �ber die Karosserie hinaus. Dann m�sste eine
Längenänderung eingetragen werden. Dies hat aber keine
Auswirkung auf die ABE meines Defenders.
Au�erdem m�sste man die vordere Achslast ber�cksichtigen,
dies sollte aber auch kein Thema sein.
F�r mich hei�t das jetzt, ran mit der Windenstoßstange mit
Winde und fertig.
Irgendwie habe ich aber im Kopf, dass es hier schon andere
Beiträge gegeben hat. Hab' aber leider nichts gefunden.
Martin
Verweis auf das LR-Gutachten eingetragen und fertig.....
Was steht in dem Gutachten?
Die LR-Nummer der Winde (Warn 9000i) und die Stosstsange ist abgebildet samt Einbau etc.......
Dann ist die Windenstoßstange auch von Land Rover oder
anderes Fabrikat ?
Grüße,
Alfred.
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Never trust the guy with the shiny gear !
Bei mir ist es eine Eigenfertigung der Werkstatt.
Also keine ABE oder sonst ein Papier.
Eigentlich wollte ich ja nur eine Anbauplatte. Hat ihm aber
nicht gefallen. Er hat dann die Bilder geschickt. Noch im
Rohzustand. Konnte dann nicht anders, als als Die zu nehmen.
Hier noch ein Bild:
muss ich damit etwa zum tüv ????
Sieht ja irgendwie geil aus, das Ding!
Jetzt mal Spass beiseite - muss man die eintragen, und viel wichtiger, bekommt man die in D überhaupt eingetragen?
Gruß <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
@Aelbler: Form, Art und Ausführung deiner Stange kommen mir sehr bekannt vor....
Peter
Ist das Equipe oder Scorpion Racing ????
Wegen dem A-Bar würde ich vermuten, dass das Ding eingetragen werden muss.......
Aber wenn´s Equipe ist, einfach mal beim Jürgen von Roadwerk an......
Gruss
keins von beiden
ist eine schlosserkonstruktion, die ich über ebäh gekauft hab.
der a-bar ist ein lampenhalter?! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
über die rammbügel-eintragung weis anscheinend keiner soo richtig bescheid. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
ähnlich der verfluchten kfz steuer. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
werd wohl mal auf doof zum tüv fahren.
@Aelbler: Form, Art und Ausführung deiner Stange kommen mir sehr bekannt vor....
Peter
...ja, es gibt einige Windenstoßstangen von vielen unterschiedlichen Herstellern am Markt, die so oder stark ähnlich aussehen....
...So what??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
@Aelbler: Form, Art und Ausführung deiner Stange kommen mir sehr bekannt vor....
Peter
...ja, es gibt einige Windenstoßstangen von vielen unterschiedlichen Herstellern am Markt, die so oder stark ähnlich aussehen....
...So what??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Denke ich doch auch. Es gibt nicht viel Möglichkeiten, eine
Stoßstange zu bauen. Egal wie, man wird immer ein Design
erwischen, das einer anderen Stoßstange gleicht.
Wir können ja mal einen Wettbewerb ausschreiben.
Eingereicht werden können Zeichnungen oder Photos von
Stoßstangen, egal ob mit Winde oder ohne und wir wählen dann
die Stoßstange des Jahres.
Martin
diese stossstange mit a-bar od. auch lampenhalter od. auch schutzbügel für die seilwinde ist nicht mehr eintragungsfähig.
seit dem 30.09.2005
die ausführungsvorschriften für den tüv sind landesweit eindeutig aaaber
einige tüv sachverständige legen das sachbearbeiterprinzip sehr weit aus und machen sich nicht die mühe ihre eigenen anweisungen zu lesen.
erlaubt isr der bügel defenitiv NICHT.
entscheidend ist das datum der eintragung auch eine legale eintagung kann unrechtmäßig sein wenn sie gegen geltendes recht verstößt und das tun alle die nach dem 30.09.05 eingetragen sind.
also fz. anhalten,verkehrskontrolle,fz.sicherstellen,gutachten,bügel wieder abbauen strafe und gutachten bezahlen fertig.
ca. 1500 euro
gruß holger
Hallo Huntertzehner...
damit mußt Du zum TÜV und danach abschrauben, denn die gibt es nicht mehr eingetragen.....
Hab ich selber erlebt!!!!!
Gruß Horst
mein Beileid
eine legale eintagung kann unrechtmäßig sein
jepp <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
ohne die darf man nicht, aber für ihre Entscheide und Abnahmen trgen sie auch keine Verantwortung <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
Kurzum
Angestellte der KFZ- Prüfstellen sind eigentlich Beamte <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
zw.der einzelabnahme u. der eintragung darf nur eine bestimmte frist vergehen. die eintagung mußte bis zum 30.09.05 vollzogen sein.
ich glaube selbst wenn diese art stosstange jemals eine abe gehabt hätte könnte man sie jetzt auch nicht mehr eintragen aber das weiß ich nicht mit bestimmtheit <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
werden wenn die Abnahme rechtzeitig erfolgt ist.....
wenn die abnahme rechtzeitig erfolgt ist, dann ist sie rechtzeitig erfolgt.
dann ist die eintragung ja auch rechtzeitig erfolgt.
eine rechtzeitige eintragung liegt nicht vor wenn sie nicht rechtzeitig eingetragen wurde.
in diesem konkreten fall muß die rechtzeitige eintragung also bis zum 30.09.05 vorgenommen gewesen sein.
die abnahme und die zeit bis etwas eintragungspflichtiges
eingetragen werden muß weiß ich nicht.
aber in diesem fall bis zum 30.09.05
wenn also am 30.09.05 beispielsweise gg 09:00 uhr eine abnahme erfolgt ist aber bis heute nicht eingetragen wurde
dann würde ich von nicht rechtzeitig reden.
grundsätzlich.
evtl.mußt du dir eine ausrede einfallen lassen die dir die mgl.gibt sie auch heute noch eintagen zu lassen.
um diese mgl. in anspruch zu nehmen müßten rechfertigungsgründe vorliegen.
mir fallen da im moment keine einklagbaren ein aber du hast evtl. genug phantasie und einen netten richter der dem tüv anordnet diese eintagung vielleicht doch noch vorzunehmen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-clown.gif" alt="" />
ich hab eine-.
dir ist die ramme am 30.09.05 gegen 09:57 auf dem kopf gefallen und seit dem liegst du im koma-
bist heute erwacht und möchtest die eintragung vornehmen
gutachten des khs. legst du natürlich bei und kannst glaubhaft versichern dass kein angehöriger die eintragung während deines komas vornehmen konnte.
also zum kva mit gutachten dann widersruch einlegen anwalt nehmen und klagen so einfach <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
diese stossstange mit a-bar od. auch lampenhalter od. auch schutzbügel für die seilwinde ist nicht mehr eintragungsfähig.
seit dem 30.09.2005
die ausführungsvorschriften für den tüv sind landesweit eindeutig aaaber
einige tüv sachverständige legen das sachbearbeiterprinzip sehr weit aus und machen sich nicht die mühe ihre eigenen anweisungen zu lesen.
erlaubt isr der bügel defenitiv NICHT.
entscheidend ist das datum der eintragung auch eine legale eintagung kann unrechtmäßig sein wenn sie gegen geltendes recht verstößt und das tun alle die nach dem 30.09.05 eingetragen sind.
also fz. anhalten,verkehrskontrolle,fz.sicherstellen,gutachten,bügel wieder abbauen strafe und gutachten bezahlen fertig.
ca. 1500 euro
gruß holger
also a-bar abflexen???
teurer spass war das ja dann.
wie isses hiermit:
rumfahren und warten bis man angehalten wird.
dann sagen: morgen fahr ich zum tüv.
der nimmt das ding nicht ab.
mit dieser bescheinigung nache bolezei und blumig versprechen das gute stück wieder abzubauen.
oder:
auswandern???
mannmannmannmannmannn
Kann man nur von Glück reden, dass ich meine ARB am 21.9. hab eintragen lassen ohne davon zu wissen, dass 9 Tage später nicht mehr möglich wäre... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
ääähhh
ist denn die richtlinie 2005/66/EG überhaupt schon in kraft getreten??
oder verwechsele ich das was???
Thema: Frontbügel, Frontschutzsysteme, Frontstylingsysteme
bezogen auf "Richtlinien 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.2005" ABL. L309 nachzulesen unter:
www.europa.eu.int.1. Alle bestehenden Teilegutachten für starre Frontbügel an Neu-
und Gebrauchtfahrzeuge haben bis zum 25. Mai 2007 ihre
Gültigkeit.
2. Nach geltendem Recht besteht Bestandschutz, d.h., Frontbügel
müssen nicht abgebaut werden.
3. Ab dem 25.05.2007 gilt für starre Frontbügel folgendes:
für Fahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 25.05.2007 ist, gilt das Teilegutachten auch darüber hinaus (siehe Art. 3, Abs. 4)
das gilt wohl nicht für einzelabnahmen???
Hallo,
Also eine Sache ist mir immer noch nicht klar: Soweit ich weiß, ist es doch so, das die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt (oder so), wenn man was anbaut, was man nicht anbauen darf. Andererseits aber sagen die beim TÜV: alles was die Eintragungsdaten in den Papieren nicht verändert, muss überhaupt nicht eingetragen werden - also z.B. das Gewicht nicht erhöht wird, oder die Länge oder Breite des Autos etc. Wenn ich nun aber ne andere Stoßstange anbaue, die - mal angenommen - das Auto nicht schwerer, breiter oder sonstwas macht, darf ich die doch ohne Eintragung fahren, selbst wenn sie selbstgebaut ist (nach TÜV-Richtlinien). So habe ich das verstanden. Oder ist das falsch? Weiß das jemand?
Grüße Sarotti
Und???
Bleibt die Interpretation jetzt jedem selber überlassen??? Oder kommt da noch eine genauere Erklärung?
Frontschutz ist ja sehr dehnbar! Heißt das jetzt, dass man den Frontschutz trotzdem noch eintragen muss, oder passt das wieder ohne Eintragung, weil sich die Abmessungen ja nicht ändern??
Außerdem ist der Bügel ja auch nicht da, um Passanten totzufahren, sondern um sie vor dem Aufprall auf die Motorhaubenkante zu bewahren!
Gruß Niklas
PS: Wo bekommt man eigentlich solche Infos??
ihr vermischt die themen alle
oben ging es um die eintragung des sich auf dem foto befindlichen rammschutz mit frontschutzbügel.
die sind verboten.
rammschutzbügel sind alle verboten!
ausnahme sie erfüllen die neuen richtlinien (passantenschutz - müssen aus einem speziellen materiel
sein usw.)
die gleiche stossstange ohne bügel kann man soweit ich weiß noch eintragen bin mir aber nicht sicher.
es geht in dieser diskussion nur um die bügel
die frage wenn einer eine stossstange nachbaut 1:1 wg gewicht und so warum soll die verboten sein wenn sie genau dem original entspricht (allerdings ist mir hier der sinn nicht ganz klar warum man sowas machen sollte) <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Ich habe die Original-Stoßstange in V2A nachbauen lassen. Ist 1. etwas stabiler (Die originale war zu weich), sieht 2. geil aus, und ist 3. Rost und Korrosionsfrei!
(Und 4. war sie deutlich günstiger, als die Originale bei LR + Lackierung)
Niklas
Außerdem ist der Bügel ja auch nicht da, um Passanten totzufahren, sondern um sie vor dem Aufprall auf die Motorhaubenkante zu bewahren!
Gruß Niklas
diese frage nach sinnhaftigkeit sollten wir hier nicht diskutieren.
mich würde zb.brennend interssieren "WARUM EXISTIERT DAS UNIVERSUM" <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
also starre bügel mit abe oder teilegutachten sind eintragbar !!! zitat von hier: <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />
FronschutzbügeldingensregelungFrontschutzbügel - Häufig ist in der Presse von einem Verbot für Frontbügel die Rede. Dies sind Fehlmeldungen. Um den Schutz von Fußgängern bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit zu verbessern treten ab 2006 neue Regeln für die Prüfung von Frontschutzbügeln - auch Rammschutz genannt - in Kraft. Alle alten TÜV-Gutachten behalten aber in einer Übergangsfrist bis zum 25.05.2007 ihre Gültigkeit. D.h. Sie müssen einen bei uns erworbenen Bügel mit einem alten Gutachten bis zu diesem Termin beim TÜV eingetragen haben. Sie dürfen den Bügel danach auch weiterhin am Fahrzeug belassen und müssen ihn nicht abschrauben (Bestandsschutz).
so !!!!
und was ist nun mit einzelabnahmen??????
also starre bügel mit abe oder teilegutachten sind eintragbar !!! zitat von hier:
niemand hat was anderes gesagt
der oben gezeigte hat aber keine abe und darum gings.
od. irre ich mich und die dinger von nakatanenga od. wer auch immer hat doch ne abe die will ich sehen vom hersteller dieser art rammen ne abe das wär ein ding jungs
natürlich hat keiner was anderes gesagt.
aber:
wenn kuhfänger mit alter abe oder mit altem teilegutachten vor dieser ominösen europäischen spezial verordnung noch bis mitte 2007 eingetragen werden können, warum zum henker dann keine einzelabnahme für eine "alte" stossstange bis mitte 2007.
was ist denn nun mit der gleichheit???
woooo liegt denn der unterschied zwischen meinem tollen windenrammbügel und diesem hier:
???????????????????????????
jaja, ich weis:
der hat nen teilegutachten von 1999 und ist somit weiter eintragungsfähig.
na und!!!
ich versteh die welt nicht mehr!!!!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />
gleich geh ich raus und nehm die flex!!!
der schrotti freut sich!!!
scheisse drecke alles.
gleich geh ich raus und nehm die flex!!!
der schrotti freut sich!!!
Nix da, Ebäh heisst das Zauberwort <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Wenn man den Bügel steckbar macht,ist das dann Ladung?
um dieses scheiss thema zu beeenden.
ich sattle auf dieses fahrzeug um:
ist einfach für die fussgänger sicherer !!!
danke EU !!!!!!!!!!!!!!
Vielleicht liegt da ja die Lösung! Wie sieht es denn bei LKW mit den Bullenfängern aus????
Gruß Niklas
Vielleicht liegt da ja die Lösung! Wie sieht es denn bei LKW mit den Bullenfängern aus????
ja, anscheinend darfste beim lkw über 3.5 tonnen vorne anflanschen was de willst.
mal was anderes.
hat jemand von euch die equipe oder scorpion eingetragen und könnt mir vielleicht ne briefkopie als pn zukommen lassen???
grüsse rené
Vielleicht liegt da ja die Lösung! Wie sieht es denn bei LKW mit den Bullenfängern aus????
ja, anscheinend darfste beim lkw über 3.5 tonnen vorne anflanschen was de willst.
mal was anderes.
hat jemand von euch die equipe oder scorpion eingetragen und könnt mir vielleicht ne briefkopie als pn zukommen lassen???
grüsse rené
Daran wäre ich auch interessiert.
schick mir mal deine faxnr per pm
schaffs aber erst heut abend
ich hab meine auch eingetragen aber vor dem stichtag was soll dir jetzt meine kopie nützen?
bei mir wollte der tüv nur ne bestätigung das es eine fa. gibt die die dinger wirklich verbaut.
und die hab ich ihm an seinem laptop gezeigt (Internet)
dann hat er die ca. daten eingetragen.