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Geschrieben von: Caruso Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 20:20
In der STVO §30 steht,dass Lastkraftwagen in der Zeit von bis nicht fahren dürfen.
Heißt dass Zugmaschinen dürfen Sontags mit Anhängern fahren?
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 20:50
N E I N...........

oder doch ????


<img src="/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 20:53
Die Verwaltungsvorschrift sagt:
Zu Absatz 3

10
Vom Sonntagsfahrverbot sind nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt.

11
Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge)


Da steht aber auch nicht,dass sie Anhänger mitführen dürfen.
Weiß jemand mehr?
Geschrieben von: Corvus Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:03
Jau, so isses.
Eine Zugmaschine darf am Sonntag mit Anhänger fahren, ein LKW nicht.
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:09
Wie werden denn Zugmaschinen im Vergleich zum LKW versichert?
Geschrieben von: BBR Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:19
Interessante Infos zum LKW-Sonntagsfahrverbot. Die Kommentierung bezieht sich dabei auch auf die Zugmaschinen und deren Definition bzw Abtrennung vom LKW!
Geschrieben von: azeh Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:36
was ist mit einer sattelzugmaschine?
mit anhänger drann ist das ein lkw,
ohne nicht.

un nu?
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:57
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)."

So ein Quatsch.Wenn die Nutzlast über 40% liegt bekommt man keine Zugmaschinenzulassung!
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 21:57
Sattelzugmaschinen mit aufgesatteltem Auflieger werden vom Gesetzgeber (oder den Eisenbahnlobbyisten) als "Einheit" gesehen, die einem LKW gleichzusetzen ist.

Mit dem Unimog beispielsweise darf ich Sonntags sogar mit zwei(!) Anhängern fahren. <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 22:17
Zitat
Mit dem Unimog beispielsweise darf ich Sonntags sogar mit zwei(!) Anhängern fahren. <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Wie lang darf so ein Zug sein,wenn man keinen LKW-Führerschein hat?
Wie schnell darf man mit 2 Anhängern fahren?
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 22:33
Bei Wiki:
Das Mitführen von 2 Anhängern ist nur erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

* Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.
* Die Motorleistung muss mindestens 5kW pro Tonne hoechster zulaessiger Gesamtmasse betragen.
* Der erste Anhaenger darf nicht mehr als 2 Achsen haben.
* Die Gesamtlaenge des Kraftwagenzugs darf 18.75 Meter nicht ueberschreiten.
* Die Gesamtmasse darf maximal 38 Tonnen + 5 % betragen.


Stimmt das so?
Ich dachte gerade an einen LR mit zwei Sankeys <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: BBR Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 22:44
Zitat
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)."

So ein Quatsch.Wenn die Nutzlast über 40% liegt bekommt man keine Zugmaschinenzulassung!

Sorry aber da liegst Du wiederum falsch! Beispiel: Schwerlastzugmaschinen mit Ballastbrücke.
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 10/12/2007 22:56
Wozu dient denn die Ballastbrücke?
Geschrieben von: BBR Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 06:08
Zur Aufnahme von Ballast um die Traktion der Antriebsräder zu verbessern. Bei heutigen Schwerlastzugmaschinen kaum noch gebräuchlich aber noch vor 15 Jahren Gang und Gäbe.
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 09:54
Deswegen heißt das wohl auch Ballastbrücke und nicht Hilfsladefläche.

1a Zugmaschinen sind ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anh. gebaute Kfz.
Eine Hilfsladefläche ist zulässig. Die auf ihr zu befördernde Nutzlast darf nicht mehr als das 0,4fache des zGG, die Länge der Hilfsladefläche ...
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 12:21
Zitat
Bei Wiki:
Das Mitführen von 2 Anhängern ist nur erlaubt, wenn folgende Regeln eingehalten werden:

* Das Zugfahrzeug muss eine Eigenmasse von mindestens 4.5 Tonnen aufweisen.
* Die Motorleistung muss mindestens 5kW pro Tonne hoechster zulaessiger Gesamtmasse betragen.
* Der erste Anhaenger darf nicht mehr als 2 Achsen haben.
* Die Gesamtlaenge des Kraftwagenzugs darf 18.75 Meter nicht ueberschreiten.
* Die Gesamtmasse darf maximal 38 Tonnen + 5 % betragen.


Stimmt das so?
Ich dachte gerade an einen LR mit zwei Sankeys <img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />

Vielleicht gelten die Werte für Österreich oder Schweiz?! In D jedenfalls nicht:

4,5to ist falsch
5kW gelten für alle außer Zugmaschine (2,2kW); §35 StVZO
Quatsch
18m bei Zugmaschine+Anhänger (1 oder 2); 18,75m bei LKW+Anhänger (§32 StVZO)
44to bei Sattelkraftfahrzeug mit Container (§34 StVZO)


Für den Landy mit zwei Anhängern gibt es andere Probleme:

- Führerschein (CE oder C1E) alter 3er reicht nicht
- Gutachten Haken am ersten Anhänger
- nur ein auflaufgebremster Anhänger (und der zweite?)

A N D R E A S
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 12:30
Wie schnell darf ein Zug mit zwei Anhängern überhaupt fahren?
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 12:44
60km/h auf Landstraße und Autobahn <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" /> (§3 StVO)

A.
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 13:37
Viel schneller biste mit zwei Anhängern wohl eh nicht <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

<img src="/forum_php/images/graemlins/excl.gif" alt="" /> Bei den sonstigen Regeln hat es in letzter Zeit mehrere Änderungen gegeben, <img src="/forum_php/images/graemlins/excl.gif" alt="" />
<img src="/forum_php/images/graemlins/excl.gif" alt="" /> daher mal zur Sicherheit die AKTUELLE StVO zur Hand nehmen. <img src="/forum_php/images/graemlins/excl.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 13:52
Ja und dann die ganzen Verwaltungsvorschriften,die nicht in der STVO stehen,weil trotz völlig verdrehtem Verwaltungsdeutsch ein Sachverhalt nicht klar erfasst werden kann.
Geschrieben von: Jens Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 15:04
sonntagsfahrverbot, nachtfahrverbot, ueberlaenge, fahrtenschreiber, geschw. abregelung...

kennt bei uns kein mensch... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Geschrieben von: BBR Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 15:47
Ob das Ding nu im Sprachgebrauch Ballastbrücke oder Hilfsladefläche heißt is ja wurscht (steht weder das eine noch das andere im Fahrzeugschein). Fakt ist das im Fahrzeugschein Zugmaschine steht und die Nutzlast >0,4 x zGG ist. Somit hat der Passus:
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)."
durchaus eine Daseinsberechtigung aus rechtlicher Sicht.
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 21:58
Mein Unimog hatte, als ich ihn bekam, ein Eigengewicht von 5800Kg und ein zGG von 9000Kg. Es gibt aber Varianten mit 10.600Kg. Als Zugmaschine...
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 11/12/2007 22:06
Das ist die Endzeit.
Nichts hat mehr bestand.
Geschrieben von: A_N_D_R_E_A_S Re: Sonntagsfahrverbot - 12/12/2007 08:10
Zitat
Ob das Ding nu im Sprachgebrauch Ballastbrücke oder Hilfsladefläche heißt is ja wurscht (steht weder das eine noch das andere im Fahrzeugschein). Fakt ist das im Fahrzeugschein Zugmaschine steht und die Nutzlast >0,4 x zGG ist. Somit hat der Passus:
"Zugmaschinen mit Hilfsladefläche unterliegen aber dann dem Verbot, wenn die zulässige Nutzlast mehr als 40 % des zulässigen Gesamtgewichts beträgt (OLG Celle, OLG Düsseldorf)."
durchaus eine Daseinsberechtigung aus rechtlicher Sicht.

Die Balastbrücke zählt mit ihrem Gewicht nicht als beladene Hilfsladefläche, weil man dort nichts transportieren kann sondern das Gewicht zur Arbeit/zum Ziehen braucht; sie ist Teil des Fahrzeugs und zählt somit zum "Leergewicht" wie Getriebe, Räder etc.

Eine Hilfsladefläche dient dagegen zum Transport von Gurten, Schildern oder Lasten, die nicht mehr auf den Anhänger passen. Die dort abgelegten Lasten zählen zur Nutzlast.

Die 40%-Nutzlast-Regel macht insofern eigentlich keinen Sinn als sich ein Fahrzeug mit mehr Tragkraft nicht Zugmaschine nennen dürfte (StvZO, EU-Rili).

Soweit die reine Lehre!

A.
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 00:20
Und jetzt mal was anderes:
StVZO

§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,



Kennt jemand eine Verwaltungsvorschrift,die eine Ausnahme für private Nutzungen vorsieht?
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 00:35
Die Kontrollgeräte sind für die GEWERBLICHE Nutzung.

Ich habe zwar so ein Ding im Unimog drin, die letzte Prüfung ist aber schon 10 Jahre her, und somit nicht mehr gültig. War bei der HU und diversen Kontrollen auch nie nötig.

Müßte mal im alten HU-Bericht nachsehen...
Geschrieben von: K260 Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 02:10
Zitat
sonntagsfahrverbot, nachtfahrverbot, ueberlaenge, fahrtenschreiber, geschw. abregelung...

kennt bei uns kein mensch... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />

Ich find` den Quark auch überflüssig, aber leider denken unsere Blöditiker da etwas anders.
Geschrieben von: Syncronist Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 11:57
Und 44Tonnen gelten nur im Kombinierten Verkehr.
Das bedeutet Container auf Straße von Schiene und vice versa.
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 21:19
Zitat
Die Kontrollgeräte sind für die GEWERBLICHE Nutzung.

Das steht da so aber nicht,auch nicht bei den Ausnahmen.
Es soll TÜVs geben,die so ein Ding,bei einer Zugmaschinenzulassung sehen wollen.
Und dann hab ich gestern im Verkehrsportal gelesen,dass auch bei privaten Fahrten eine Tachoscheibe einzulegen ist,selbst,wenn der Fahrtenschreiber nur aus Geck installiert wurde. <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 26/12/2007 22:31
Unter 7,5to, private Nutzung:
(EG) 561/2006, Absatz 3
Da ist es egal, ob LKW oder Zugmaschine.

Auch über 7,5to gibt es Ausnahmen, die müßte ich aber erst raussuchen, ist schon eine Weile her, daß wir uns damit rumgestritten haben <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 17:39
Kannst du da mal raus zitieren,ich finds nicht.

Außerdem verweist die STVZO auf EWG 3820/85
und da explizit auf Artikel 4 Nr.9 und 13.
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 20:33
Zitat
Kannst du da mal raus zitieren,ich finds nicht.
Seite 4, rechte Spalte. Rauskopieren ist schlecht, ist ein PDF, und ich hab nur den Acrobat-Reader installiert.

Zitat
Außerdem verweist die STVZO auf EWG 3820/85
und da explizit auf Artikel 4 Nr.9 und 13.
Steht auch dort drin:
Zitat
Quelle: EWG 3820/85:
[color:"#ffffff"].[/color]
Artikel 4

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen mit

1. Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt;

2. Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu

bestimmt sind, bis zu neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern;

3.Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung im Linienverkehr dienen, wenn die Linienstrecke nicht mehr als 50 km beträgt;

4. Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h;

5. Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden;

6. Fahrzeugen, die von den zuständigen Stellen für Kanalisation, Hochwasserschutz, der Wasser-, Gas- und

Elektrizitätswerke, der Straßenbauämter, der Müllabfuhr, des Telegraphen- und Fernsprechdienstes, des

Postsachenbeförderungsdienstes, von Rundfunk und Fernsehen oder für die Erkennung von Rundfunk- und

Fernsehübertragungen oder -empfang eingesetzt werden;

7. Fahrzeugen, die in Notfällen oder für Rettungsmaßnahmen eingesetzt werden;

8. Spezialfahrzeugen für ärztliche Aufgaben;

9. Fahrzeugen, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden;

10. besonderen Pannenhilfefahrzeugen;

11. Fahrzeugen, mit denen für Zweck der technischen Entwicklung oder bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden, und neuen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.

[color:"red"]12. Fahrzeugen, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden;[/color]

13. Fahrzeugen, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.
<img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Geschrieben von: Caruso Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 22:40
Das ist ja alles wunderschön,leider regelt die Verordnung nicht die Montage von Fahrtenschreibern,sondern:
"Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten,
Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer
im Straßengüter- und &#8209;personenverkehr festgelegt."
Und die STVZO berücksichtigt nur diese beiden:
Zitat
9. Fahrzeugen, die für Beförderungen im Zirkus- oder Schaustellergewerbe verwendet werden;


13. Fahrzeugen, die zum Abholen von Milch bei landwirtschaftlichen Betrieben und zur Rückgabe von Milchbehältern oder von Milcherzeugnissen für Futterzwecke an diese Betriebe verwendet werden.
Geschrieben von: K260 Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 23:27
Hmm, kurzer Zwischeneinwurf, LKW(geschl. Kasten, mein Patrol also) unter 3,5to mit Anhänger darf laut Polizei am Sonntag auch nicht fahren, wenn der Zweck eindeutig privater Natur ist.
Wurde mir so gesagt, stimmt das so ?
Geschrieben von: Wikinger Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 23:29
Ja, LKW am Sonntag nur ohne Anhänger, ist richtig teuer!




Atze
Geschrieben von: DaPo Re: Sonntagsfahrverbot - 27/12/2007 23:42
Ich schau mal auf den Bericht der letzten HU, wenn ich mal wieder im Büro bin. Da stand irgendwas drauf deswegen.

Ansonsten:
Wenn die Verordnung, auf die sich die StVZO beruft, bei privaten Sachen explizit KEINE Tachoscheiben verlangt...
-> anderen TÜV nehmen... <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

@K260:
LKW mit Anhänger Sonntags ist wieder ne andere Sache...
Geschrieben von: AndreasHirsch Re: Sonntagsfahrverbot - 28/12/2007 08:52
Öhem, es sollte aber nicht außer acht gelassen werden, das die
VO3820/85 durch eine neue VO ersetzt wurde, da ja die
elektronischen Fahrtenschreiber eingeführt worden sind.
Da könnte sich was geändert haben.
Ist es nicht so, das KFZ über 10 to einen "Fahrtenschreiber"
benötigen, weil die Geschwindigkeit aufzuzeichnen ist ?
@ K260:
In der STVO steht, ....Anhänger hinter LKW dürfen nicht
verkehren....
GRuß aus Berlin
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