Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anhäng. - 14/05/2008 08:17
Nach einem Telefonat mit dem Nieders. Verkehrsministerium steht nun fest, dass die Infos verläßlich sind.
Auch Niedersachsen hat die neue Regelung umgesetzt.
Die interesante Passage lautet:
"1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
...
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Weiter Infos dazu (auch Bremen und NRW):
http://forum.buschtaxi.org/lkw-fahrverbot-mit-haenger-am-sonntag-bis-35t-t18968.html#266531
Auch Niedersachsen hat die neue Regelung umgesetzt.
Die interesante Passage lautet:
"1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:
...
1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Weiter Infos dazu (auch Bremen und NRW):
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