Viermalvier.de, das Geländewagenportal
Nach einem Telefonat mit dem Nieders. Verkehrsministerium steht nun fest, dass die Infos verläßlich sind.

Auch Niedersachsen hat die neue Regelung umgesetzt.

Die interesante Passage lautet:

"1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

...

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."


Weiter Infos dazu (auch Bremen und NRW):

http://forum.buschtaxi.org/lkw-fahrverbot-mit-haenger-am-sonntag-bis-35t-t18968.html#266531
...und hier die Nachricht vom Innenministerium-NRW zum Ausdrucken
Geschrieben von: Caruso Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 14/05/2008 20:45
Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben?

Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck?
Geschrieben von: Corvus Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 15/05/2008 10:17
Original geschrieben von Caruso
Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben?
Keine Ahnung ob die Regelung schon überall umgesetzt wurde aber das ist wohl der Plan...
Original geschrieben von Innenministerium NRW an Bezirksregierungen
Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 09./10.10.2007 in Merseburg haben die Verkehrsminister der Länder einstimmig beschlossen, dass sich die Genehmigungspraxis in den Ländern an folgenden Kriterien ausrichten soll.

Original geschrieben von Caruso
Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck?
Klar, Umzüge sind mein größtes Freizeithobby. wink
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 15/05/2008 14:19
Sicher, daß die Umzüge nicht eher eine Folge Deiner Hobbys sind? piek
Geschrieben von: Corvus Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 15/05/2008 14:29
Original geschrieben von DaPo
Sicher, daß die Umzüge nicht eher eine Folge Deiner Hobbys sind? piek
maul Wie jetzt? Würd ich nen G fahren hätte ich die Ölfleckenprobleme aber mein Landy ist trocken.
Geschrieben von: Ingo_M Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 15/05/2008 21:16
Original geschrieben von Caruso
Gibts auch Bundesländer,die diese Regelung nicht übernommen haben?

Ist ein privater Umzug ein Freizeitzweck?


sachsen hat es wohl auch übernommen, nur können hier die beamten oder verwaltungsangestellten nicht richtig lesen, immerhin wußten sie von der veränderung:

ein freund von mir war vor etwa 2 wochen wegen einer sondergenehmigung auf dem amt, die meinten: fahrzeug+anhänger über 3,5t --> für genehmigung löhnen!!!!!


grüße
ingo
Geschrieben von: ranx Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 15/05/2008 21:21
ist doch richtig so !?


Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung.
Original geschrieben von ranx
ist doch richtig so !?


Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung.


steht schon in der Überschrift, LKW bis 3,5 to., der LKW ist das Zugfahrzeug, mit einem Anhänger hinten dran komm ich dann automatisch über 3,5 to



Zitat
ein freund von mir war vor etwa 2 wochen wegen einer sondergenehmigung auf dem amt, die meinten: fahrzeug+anhänger über 3,5t --> für genehmigung löhnen!!!!!

so .jetzt noch mal
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 16/05/2008 05:11
Original geschrieben von buckdanny99
Original geschrieben von ranx
ist doch richtig so !?


Bis 3,5 to Gesammtgewicht gilt die Reglung.


steht schon in der Überschrift, LKW bis 3,5 to., der LKW ist das Zugfahrzeug, mit einem Anhänger hinten dran komm ich dann automatisch über 3,5 to
Jein. Ein LKW mit einer zGM von 3,5to ist ein LKW mit einer zGM von 3,5to, egal ob mit oder ohne Anhänger. Der Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug mit einer eigenen zGM. Hier ist die Unterscheidung wichtig, ob "Fahrzeuge" oder "Züge" unter 3,5to gemeint sind. Denn selbt ein als LKW zugelassener Golf mit WoWa könnte schon über 3,5to GesamtZUGmasse kommen, obwohl der Sinn der neuen Regelung ja wohl sein dürfte, eben solche Gespanne vom Fahrverbot auszunehmen.

Oben im Posting von Uwe und im von Jochen verlinkten PDF ist das mal wieder höchst schwammig formuliert. Dort steht:
Zitat
1.6 Wohnwagen und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5to geführt werden
Nun ist die Frage, ob "Lastkraftwagen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5to", die einen entsprechenden Anhänger ziehen, oder sind (Anhänger hinter LKW) <= 3,5to gemeint sind...
Die Formulierung "hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t" ist eindeutig!

Es geht bei der Gesamtmasse nur um die des Zugfahrzeuges.

Das ergibt sich schon aus der Rückbezüglichkeit durch das Wort "hinter" und ganz abgesehen davon aus dem Sinn (ausnahmsweise!) dieser Vorschrift.

Es geht als eindeutig um LKW bis 3,5 t, die einen Anhänger ziehen (egal wie schwer der ist).

Das ist mal eine Sache, die man nicht diskutieren muss. :-)

Geschrieben von: ranx Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 16/05/2008 07:47
Das hört sich doch gut an daumenhoch


Ich frage mal ganz vorsichtig, wie ist die genaue Definition von Freizeit auszulegen ?


Sagen wir mal ich fahre mit einem Anhänger voll mit Brennholz zum Lagerfeuer eines 4x4 Treffens.


U.
Geschrieben von: Corvus Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 16/05/2008 18:55
Original geschrieben von ranx
Ich frage mal ganz vorsichtig, wie ist die genaue Definition von Freizeit auszulegen ?
Sagen wir mal ich fahre mit einem Anhänger voll mit Brennholz zum Lagerfeuer eines 4x4 Treffens.
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. confused
Für mich ist das definitiv Freizeit!
Die Jungs in Grün können das unmöglich überprüfen und wollen sie bestimmt auch nicht. Schätze hier gilt - > Im Zweifel für den Angeklagten.
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 16/05/2008 19:46
Original geschrieben von Corvus
Original geschrieben von ranx
Ich frage mal ganz vorsichtig, wie ist die genaue Definition von Freizeit auszulegen ?
Sagen wir mal ich fahre mit einem Anhänger voll mit Brennholz zum Lagerfeuer eines 4x4 Treffens.
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. confused
Für mich ist das definitiv Freizeit!
Die Jungs in Grün können das unmöglich überprüfen und wollen sie bestimmt auch nicht. Schätze hier gilt - > Im Zweifel für den Angeklagten.



holz hinten ins auto und campinggeraffel auf dem anhänger....... aetsch2



whistle2
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 16/05/2008 23:37
Original geschrieben von Corvus
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. confused
Für mich ist das definitiv Freizeit!
Die Jungs in Grün können das unmöglich überprüfen und wollen sie bestimmt auch nicht. Schätze hier gilt - > Im Zweifel für den Angeklagten.
Hmm, nicht unbedingt. Es kann auch passieren, daß Dein Zug zunächst zwangsweise stillgelegt wird, und dann am Montag die Meldung kommt, daß Du ja doch Recht gehabt hättest. Pech halt.

Schon oft genug passiert..
Geschrieben von: SIGGI109 Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 18/05/2008 14:24
Original geschrieben von DaPo
Original geschrieben von Corvus
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. confused
Für mich ist das definitiv Freizeit!
Die Jungs in Grün können das unmöglich überprüfen und wollen sie bestimmt auch nicht. Schätze hier gilt - > Im Zweifel für den Angeklagten.
Hmm, nicht unbedingt. Es kann auch passieren, daß Dein Zug zunächst zwangsweise stillgelegt wird, und dann am Montag die Meldung kommt, daß Du ja doch Recht gehabt hättest. Pech halt.

Schon oft genug passiert..


naja,den ganzen zug werden sie schon nicht stilllegen,höchstens den anhänger......
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 19/05/2008 05:23
Original geschrieben von SIGGI109
naja,den ganzen zug werden sie schon nicht stilllegen,höchstens den anhänger......
Wenn der Anhänger stehen bleiben muß, ist es jedenfalls kein Zug mehr aetsch
Geschrieben von: Corvus Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 16:46
Soooooooo, nach einem unliebsamen Kontakt auf der Autobahn frown habe ich die Gelegenheit genutzt und nachgefragt.
Die beiden Herren in Grün hatten ein HSK-Kennzeichen, also in NRW.

Sie waren sich aber 100% sicher das die Regelung im gesamten Bundesgebiet gilt.
Geschrieben von: Anonym Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 17:17

Mensch Jochen, biste wieder unangenehm aufgefallen ? whistle

Überhollenden Polizeifzg bot sich am Donnerstag ( Feiertag ) etwa das Bild:
[img][IMG]http://up.picr.de/1007139.jpg[/img][/img]

Hat weder in Bayern noch in Hessen die Uniformierten auch nur ein bisschen interesiert grin
Geschrieben von: Peter Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 18:40
Oh ein schöner Nissan Y720 Pickup Camper. love

So einen Y720 hatte ich auch mal, war kein verkehrtes Wägelchen. cool
Geschrieben von: Anonym Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 18:45
Weiss ich smile

Was ich nich weiss ob ich das hier einstellen durfte blush

Ich war nur der Spediteur

Psssst whistle
Geschrieben von: Hasi Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 18:59
Warum habt Ihr den rückwärts auf den Hänger. So hast du doch eine negative Stützlast????

Lieber hab ich zuviel stützlast als wenig negativ, meinen Mini hab ich auch so rum draufgestellt, da war der Motor aber auf der Achse lachen
Geschrieben von: Anonym Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 25/05/2008 19:02
Original geschrieben von Hasi
Warum habt Ihr den rückwärts auf den Hänger. So hast du doch eine negative Stützlast????

Wir hatten ihn zuerst anderherum drauf.
Gar keine gute Idee.
Das Audo ist durch den Camperaufbau sehr hecklastig.
Geschrieben von: Yankee Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 26/05/2008 11:08
Der fällt ja auch nicht unters LKW-Fahrverbot weil dein Defi als PKW zugelassen ist wink

Da interessieren sich die Blau-Weissen nicht für !
Geschrieben von: Anonym Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 26/05/2008 13:52
Original geschrieben von Yankee
Der fällt ja auch nicht unters LKW-Fahrverbot weil dein Defi als PKW zugelassen ist wink

Ei joh
das weiss de gude Mann abe doch erscht wenne zu mir sacht:
Junger Mann bidde einmol den Führerschein unn de farhzeuchpopiere
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 27/05/2008 07:53
Bei Fahrzeugen MIT Scheiben gehen die erst mal davon aus, daß es kein LKW ist, da bei den meisten Umbauten (warum auch immer) der TÜV verlangt, die hinteren Scheiben zu verblechen...
Geschrieben von: Yankee Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 27/05/2008 10:04
Original geschrieben von DaPo
Bei Fahrzeugen MIT Scheiben gehen die erst mal davon aus, daß es kein LKW ist, da bei den meisten Umbauten (warum auch immer) der TÜV verlangt, die hinteren Scheiben zu verblechen...

Damit man schon von weitem sehen kann, ob es ein LKW ist oder nicht wink
Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 27/05/2008 10:35
[Linked Image von armyvehicles.dk]
LKW MIT Fenstern... wink
Geschrieben von: Yankee Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 27/05/2008 12:05
Auf alle Fälle kein PKW und somit schon mal verdächtig !!!
Geschrieben von: BJ43 Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 28/05/2008 14:07
Original geschrieben von landcruiser
Nach einem Telefonat mit dem Nieders. Verkehrsministerium steht nun fest, dass die Infos verläßlich sind.

Auch Niedersachsen hat die neue Regelung umgesetzt.

Die interesante Passage lautet:

"1. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nicht für:

...

1.6 Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden."
Moin landcruiser,
( als Ergänzung / könnte ja sein, dass du dir mal was g´scheites zulegen möchtest :cool2: )
gilt auch für altes, rostiges, historisches Blech,
siehe:
Ausnahmegenehmigung für Oldtimer-Lkw an Sonn- und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen
http://www.oldiecarcover.de/infobox/artikel.asp?id=1169

[Linked Image von zuckerfabrik24.de]


Gruß
BJ43
Geschrieben von: Yankee Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 28/05/2008 14:21
Aber für Oldtimer über 3,5to immer noch nur mit Antrag. Den hat Niedersachsen aber auch schon
vor 2 Jahren genehmigt wink
Geschrieben von: Monny Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 28/05/2008 17:49
Schöner Steyr-Bus
Geschrieben von: BJ43 Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 28/05/2008 18:47
Original geschrieben von Monny
Schöner Steyr-Bus
wollt gerade das Bild tauschen whistle2
( nu bleibt der Bus drin )
noch `n schöner Laschter
[Linked Image von hankstruckpictures.com]
Gruß
Geschrieben von: Hansi Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 29/05/2008 06:48
Mehr von den alten Kisten!!!!
Geschrieben von: BJ43 Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 29/05/2008 12:51
Original geschrieben von Hansi
Mehr von den alten Kisten!!!!
bitteschön,
ein Muhwie whistle2

http://www.youtube.com/watch?v=ErgrYxkPAro
Ich mag die Mogs und andere alte Kisten ja auch, aber manchmal würd ich persönlich mir wünschen, dass Threads bei denen es um etwas wichtiges geht, nicht mit ot´s zugestopft werden.

Wer nach den wichtigen Infos sucht, findet sie nicht mehr oder gibt auf, weil er keinen Bock sich seitenweise Bilder oder insidergags anzusehen.

just my 2 pence ...
Geschrieben von: Corvus Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 30/05/2008 09:35
Öhm... landcruiser... warum hast Du dieses Thema überhaupt im OffTopic begonnen? wink

[onTopic]
Sonntag-/Feiertagsfahrverbot BUNDESWEIT aufgehoben
für LKW unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht
mit Anhängern für Sport-/Freizeitzwecke.
[/onTropic]

Das Thema ist, mit einem sehr positivem Ergebnis, vom Tisch!
Geschrieben von: Thomas_G Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 10/06/2008 12:01
wie sieht das denn im europäischen ausland aus,
wenn man mit dem lkw + anhänger am sonntag die grenze überschreitet?

Geschrieben von: DaPo Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 10/06/2008 12:37
Das Sonntagsfahrverbot ist zunächst mal eine rein deutsche Sache. In anderen Ländern gibt es z.T. auch Fahrverbote, diese sind aber wieder individuell geregelt.
Geschrieben von: Thomas_G Re: Sonn-/Feiertagsfahrverbot LKW bis 3,5 t m. Anh - 10/06/2008 13:36
wo bekommt man denn da zuverlässige und aktuelle Informationen ?
wen fragt man wenn man weiss in welches Land man wann fahren möchte?
oder gleich aufs fahren am Sonntag verzichten wenns geht?
aber dann müsste ich ja auch die Feiertage dieses Landes kennen
ach wie kompliziert ...
Konsulat, Botschaft,

ADAC, AVE

oder die bunten Blättchen
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