moin,
http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelungob das auch in einer Nebenerwerbstätigkeit gildet?
Oder wenn man 2 Nebenerwerbstätigkeiten ausübt?
Beim Geschäft meiner Gattin (Beamtin mit Kleingewerbe 1-2 mal Kunsthandwerk auf Märkten) sollten wir die §19 Regelung anführen, so das Finanzamt bei der letzten Steuererklärung. Bei 2 Nebentätigkeiten weiß ich nicht, wie die Regelung läuft.
Atze
es spielt keine Rolle ob Nebenerwerb (auch nicht wieviele) , entscheidend ist die Umsatzgrenze 17.500, wohlgemerkt Umsatz - nicht Verdienst
unter Umsatz fällt im Versandhandel z.B. auch die Kosten für den Versand/ Porto
wissen viele nicht und fallen dann auf die Nase
Aber Vorsicht!
Auf deinen getätigten Umsatz musst du noch 19% draufrechnen und DANN unter den 17500 Euro bleiben, also darfst du 14700 Euro Umsatz machen... Es ist egal, WIE viele Gewerke du ausübst, es interessiert nur die Summe, du kannst die auch nicht bei 3 Gewerken 3 mal 14700 Euro Umsatz machen!
Gruß Holger
§19 ist so gut wie ausschließlich inkl. Umsatzsteuer ... sowohl der Einkauf wie Verkauf.
Uwe, glaub mir das einfach mal...
Deine Umsätze dürfen die oben genannten Summen nicht überschreiten. Deine VERkäufe sind nämlich OHNE Mwst, du schreibst Netto-Rechnungen!
Als Ausgleich darfste halt die Mwst von deinen Einkäufen nicht gegenrechnen...
Wenn du dann umstellst auf normale Besteuerung musst du die Mwst draufrechnen und danach abführen, darfst im Gegenzug dann aber z.B. vom Benzin die Mwst gegenrechnen...
Oder du verzichtest auf 19% Einnahmen, was du dir dann auch nicht wirklich leisten kannst...
Kleinunternehmer haben die umsatzsteuerlichen Vorschriften zur Erstellung von Rechnungen zu erfüllen. Sie dürfen aber in ihren Ausgangsrechnungen nur den Bruttowert ohne Angabe von Umsatzsteuersätzen und Umsatzsteuer aufführen. Dadurch wird verhindert, dass ein vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger Vorsteuer aus den Rechnungen des Kleinunternehmers ziehen kann.
Jepp, das stimmt...
Für den Kunden ist das eine Bruttorechnung...
Aber für deine Kleinunternehmerberechung, ob du drunter bleibst oder nicht musst du beachten, das die 17.500 Euro dein Umsatz PLUS 19% sind! Und NICHT dein Umsatz den du machst!
Du darfst für dich einen Umsatz von 14700 Euro machen...
Steuerlich schreibst du eine Nettorechnung... Du brauchst keine Mwst in Rechnung zu stellen, kannst dafür aber auch keine Mwst gegenrechnen. Deswegen darfst du auch nix drunterschreiben, da ist nämlich keine drin...
Du kannst da posten was du willst, die Regelung ist völlig klar definiert... 17.500 Euro sind die Umsatzgrenze PLUS 19%...
Ich beschäftige mich seit Jahren mit dem Spielchen...
Steht in §19 Absatz 1 auch genau so drin, lies ihn dir einfach mal durch, dann weißt du Bescheid...
Ich glaube das ist genau das was bei mit funktioniert.
Lediglich die Rechnungen schreiben und abheften und die Einnahmen zusammen rechnen.
Das ist doch ein schönes Taschengeld was man sich verdienen kann.
Kein Ärger mit EBAY und den Abmahnanwälten etc..
Du musst aber Gewerbe anmelden, ohne gehts halt nicht.
Dann eine normale Einnahme-Überschußrechnung machen, ganz normale einfachste Buchführung...
Das ist für Ebay-Vielverkäufe z.B. genau das Richtige...
Und du kannst bei Läden dann auch als Gewerblicher einkaufen, hast ja Gewerbeschein
Das ist doch ein schönes Taschengeld was man sich verdienen kann.
was willst du denn verkaufen bzw. anbieten ?
Das ist doch ein schönes Taschengeld was man sich verdienen kann.
was willst du denn verkaufen bzw. anbieten ?
Jeans, Steakmesser usw ...
eine handgenähte Jeans von ranx - unbezahlbar
für alles andere gibt es Mastercard
Ranx, was für einen Gesellenbrief hast du? Das Problem ist die Eintragung in die Handwerksrolle je nachdem was du machen willst. Ohne wirds schnell wieder Schwarzarbeit... Vorher hat man halt einige Lauferei, danach dann aber seine Ruhe...
Das Problem ist die Eintragung in die Handwerksrolle
Braucht man so einen Quatsch noch,
um ein Gewerbe anzumelden?
Das Problem ist die Eintragung in die Handwerksrolle
Braucht man so einen Quatsch noch,
um ein Gewerbe anzumelden?
Kommt auf das Gewerbe an...
Als Handwerker musst du das immer noch wenn du ein Vollgewerbe ausüben willst und eine Werkstatt betreiben willst.
Als Reisegewerbe ist die IHK für dich zuständig, da brauchst du das nicht (geht überhaupt nicht)...
Ich habe beides... Daher steck ich ja auch so in der Materie drin was man wie machen kann...
Als Reisehandwerker bist du halt sehr gebunden wie und was du machst und wie du auf Kunden zugehst...
Hier in HH hat keiner nach der Ausbildung gefragt, meine Gattin hat den Antrag ausgefüllt, das Geld bezahlt und das Gewerbe war angemeldet.
Firma: Kunsthandwerk.
Kommt halt immer auf das Handwerk an.
Und auch dafür gibt es Auswege bzw Umwege
Zweitwohnsitz in Polen und dort Gewerbeschein holen. Muss man halt in Polen versteuern
Werden allerdings auch bei vielen Auftraggebern nicht unbedingt gern gesehen
@Wikinger
Kunsthandwerk ist keine Handwerk im üblichen Sinne.
Versuch das mal als Zimmermann, Uhrmacher oder ähnliches
Warum sollte ich das tun? Zumal ich nen Gesellenbrief habe. Meine Gattin hat was angemeldet und die Ursprungsfrage war wegen Nebentätigkeit, nicht "Zimmermann, Uhrmacher und ähnliches"
Frohes Fest
Atze
Kleinunternehmerregelung ist eine Steuerregelung und keine Gewerberegelung...
Es ist uninteressant ob Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit, wenn es ein Handwerksberuf ist muß man sich an die Handwerksordnung halten. Das brauchen wir gar nicht zu diskutieren...
Wenn du Hufschmied als Nebentätigkeit ausüben willst musst du den SChmiedemeister haben.
Wenn du Dachdecker als Nebentätigkeit ausüben willst mußt du den Dachdeckermeister haben.
Oder halt den Reisedachdecker, dann hast du aber massive Einschränkungen...
Als Kunsthandwerker darfst du z.B. keine Toranlagen zusammen schweißen sondern Kerzenständer designen und anfertigen z.B. Oder eine Figur für den Garten basteln...
Man sollte da schon die Grenzen des Gewerbes kennen, durch die Kleinunternehmerregelung werden die nämlich überhaupt nicht berührt...
Wenn du Hufschmied als Nebentätigkeit ausüben willst musst du den SChmiedemeister haben.
Glaub ich nicht:
http://www.ohne-meister.de/
Diese Liste stimmt nicht so ganz...
Du kannst auch keinen Dachdeckerbetrieb ohne Meister aufmachen, Maurerbetrieb auch nicht...
Ausser vielleicht über eine Supersonderausnahme aber die sind seit nicht allzulanger Zeit auch schon kräftig gekürzt worden...
Altgesellenregelungen gibt es auch noch oder angestellte Meister. Aber ohne irgendwas? Keine Chance...
Diese Liste stimmt nicht so ganz...
Du kannst auch keinen Dachdeckerbetrieb ohne Meister aufmachen, Maurerbetrieb auch nicht...
Hat auch keiner behauptet.
Einfach nochmal in Ruhe lesen.
Ich frag mich was du damit sagen willst... die Steuerliche Sache hier hebelt nicht die Handwerks- und Gewerbeordnung aus...
Es gibt halt Leute,die meinen immernoch,dass man für alles mögliche und unmögliche einen Meistertitel benötigt.
Hufschmied und Uhrmacher steht da mal nicht dabei.
Die Novellierung hält noch weitere leckere Ausnahmen bereit.
z.B.Tätigkeiten,die ich einem Gewerkfremden in x Wochen beibringen könnte.