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Geschrieben von: Duracell AHK Höhe Kugelkopf - 23/01/2013 21:28
Hi,

der Kugelkopf einer Anhängerkupplung soll zwischen 350 und 420mm mitte Kupplungskopf sein.

Ist diese Angabe für unbeladene Fahrzeuge zutreffend?

Habe ein kleines Problem mit OME Fahrwerk im Suzuki Jimny und dem TÃœV rofl

Gruß

Geschrieben von: Peter Re: AHK Höhe Kugelkopf - 23/01/2013 21:36
Original geschrieben von Duracell
Hi,

der Kugelkopf einer Anhängerkupplung soll zwischen 350 und 420mm mitte Kupplungskopf sein.

Ist diese Angabe für unbeladene Fahrzeuge zutreffend?

Habe ein kleines Problem mit OME Fahrwerk im Suzuki Jimny und dem TÜV rofl

Gruß

Gruss an Herrn TÜV, der soll mal zur Weiterbildung gehen oder sein TÜV Heft lesen.........

2.1. Anbau von Kupplungskugeln mit Halterung
2.1.1. Kupplungskugeln mit Halterung müssen bei ihrem Anbau an einem Fahrzeugtyp der Klasse M1, der Klasse M2 unter 3,5 Tonnen und der Klasse N1 den Freiraum und die Höhenmaße der Abbildung 30 einhalten.
Diese Anforderung gilt nicht für Geländefahrzeuge im Sinne des
Anhangs II der Richtlinie 92/53/EWG.

http://forum.buschtaxi.org/ahk-kugelkopf-zu-hoch-und-der-tuv-meckert-t22690.html
Geschrieben von: Duracell Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 07:16
In Gutachten von Taubenreuther steht halt:

Abstand Kupplungsmitte - Fahrbahn
(bei zul. Gesamtgewicht)

-min: 350mm
-max: 420mm
Geschrieben von: otto1 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 08:39
Original geschrieben von Duracell
In Gutachten von Taubenreuther steht halt:

Abstand Kupplungsmitte - Fahrbahn
(bei zul. Gesamtgewicht)

-min: 350mm
-max: 420mm

so kenne ich das auch! Die erste Generation M- Klasse war leer auch zu hoch.
Geschrieben von: Selbermacher Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 08:48
die M-klasse stellt ja auch keinen geländewagen dar.
ich gebe auf einen gesetzestext mehr, als auf ein taubenreuther-gutachten.
Geschrieben von: otto1 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 09:14
Im Gesetzestext steht es genauso wie im Taubenreuther- Gutachten.

Nebenbei- der W163 würde sogar die Kriterien aus dem Anhang2 erfüllen. Die Karre kann weit mehr, als die Geländewagen- Gurus hier zu glauben wagen! Ein vollwertiger Geländewagen ist es natürlich nicht- schon wg. der Sperren und der Bodenfreiheit.
Wir konnten übrigens mit einem serienmäßigen Ford ExplorerII im Gelände mit der M- Klasse nicht mithalten.
Geschrieben von: DaPo Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 10:30
von http://eur-lex.europa.eu/

Zitat
ANHANG II

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN FÜR FAHRZEUGKLASSEN UND FAHRZEUGTYPEN A. Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt:

1. Klasse M:

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern.

Klasse M1:

Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz.

...
also M1

Zitat
4. Fahrzeuge der obengenannten Klassen M und N, die unter den in Abschnitt 4.4 genannten Ladungs- und Prüfbedingungen und nach den Definitionen und Abbildungen in Abschnitt 4.5 als Fahrzeuge für den Einsatz abseits der Strasse gelten (Geländefahrzeuge).

4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:

- mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, daß sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;

- mit mindestens einer Differentialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; und wenn sie als Einzelfahrzeug eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Rechnung.

Ausserdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:

- Der vordere Überhangwinkel muß mindestens 25 Grad betragen,

- der hintere Überhangwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

- der Rampenwinkel muß mindestens 20 Grad betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muß mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muß mindestens 180 mm betragen,

- die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muß mindestens 200 mm betragen.
Zitat
4.4. Belastungs- und Prüfbedingungen

4.4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 müssen fahrbereit sein, d. h. mit Kühlfluessigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug und Ersatzrad versehen sowie mit dem Fahrer besetzt sein, dessen Masse mit 75 kg veranschlagt wird.

4.4.2. Andere als die in Abschnitt 4.4.1. genannten Fahrzeuge müssen mit der vom Hersteller angegebenen technisch höchstzulässigen Masse beladen sein.

4.4.3. Die Prüfung der geforderten Steigfähigkeit (25 % und 30 %) erfolgt durch einfache Berechnungen. In Grenzfällen kann der technische Dienst jedoch verlangen, daß ein Fahrzeugtyp einem praktischen Fahrversuch unterzogen wird.

4.4.4. Bei der Messung des vorderen und hinteren Überhangwinkels und des Rampenwinkels werden die Unterfahrschutzeinrichtungen nicht berücksichtigt.

4.5. Definitionen und Skizzen des vorderen und hinteren Überhangwinkels, des Rampenwinkels sowie der Bodenfreiheit.

4.5.1. Der "vordere Überhangwinkel" ist der grösste Winkel zwischen der Standebene und den bei statischer Belastung tangential an die Reifen der Vorderräder angelegten Ebenen, so daß kein vor der ersten Achse gelegener Punkt des Fahrzeugs und kein festes Teil des Fahrzeugs - ausgenommen Aufstiege - unter diesen Ebenen liegt.

4.5.2. Der "hintere Überhangwinkel" ist der grösste Winkel zwischen der Standebene und den bei statischer Belastung tangential an die Reifen der Hinterräder angelegten Ebenen, so daß kein hinter der letzten Achse gelegener Punkt des Fahrzeugs und kein festes Teil des Fahrzeugs unter diesen Ebenen liegt.

4.5.3. Der "Rampenwinkel" ist der kleinste spitze Winkel zwischen zwei rechtwinklig zur mittleren Längsebene des Fahrzeugs liegenden Ebenen, die bei statischer Belastung tangential an die Reifen der Vorderräder bzw. die Reifen der Hinterräder angelegt sind und deren Schnittpunkt den starren unteren Teil des Fahrzeugs ausserhalb der Räder berührt. Dieser Winkel gibt die steilste Rampe an, über die das Fahrzeug fahren kann.

4.5.4. Die "Bodenfreiheit zwischen den Achsen" ist der kleinste Abstand zwischen der Standebene und dem niedrigsten festen Punkt des Fahrzeugs.

Mehrachsaggregate gelten als eine einzige Achse.

4.5.5. Die "Bodenfreiheit unter einer Achse" ist durch die Scheitelhöhe eines Kreisbogens bestimmt, der durch die Mitte der Aufstandsfläche der Reifen einer Achse (der Innenreifen bei Zwillingsreifen) geht und den niedrigsten Festpunkt zwischen den Rädern berührt.

Kein starrer Teil des Fahrzeugs darf in den gestrichelten Kreisabschnitt der Zeichnung hineinragen. Gegebenenfalls ist die Bodenfreiheit mehrerer Achsen in der Reihenfolge ihrer Anordnung anzugeben, beispielsweise 280/250/250.
Vermutlich erfüllt die M-Klasse irgendwas nicht. Sonst wäre ja die Höhe hier egal.
Geschrieben von: otto1 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 13:16
Nein Dapo, das Fahrzeug ist nur nach PKW- Kriterien homologiert worden.
Geschrieben von: Duracell Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 13:26
und was gilt jetzt für einen Geländewagen?
Geschrieben von: DaPo Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 13:33
Wenn er den oben zitierten Anforderungen entspricht, gibt es keine Einschränkungen.
Geschrieben von: buckdanny99 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 14:03
Original geschrieben von Duracell
und was gilt jetzt für einen Geländewagen?

Vom Prinzip her kann bei Geländewagen die Kugelkopfhöhe von der vorgegebenen Höhe bei Pkws abweichen. Nur liegt für Deine Anhängerkupplung ein Gutachten vor welche diese Höhe verlangt, der Einzige der Dir da weiterhelfen kann ist Taubenreuther.
Geschrieben von: Peter Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 15:41
Was für ein Maximalpigmentiertenaufstand wegen so ner doofen Kugel........ idiot


Was für ne Aufnahme/Lochbild haste denn am Suzi?

Mach mal Fotteck ich hab da so nen 6 löchrigen Haken, den tät ich dir leihen.
Geschrieben von: Caruso Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 21:31
Original geschrieben von buckdanny99
Nur liegt für Deine Anhängerkupplung ein Gutachten vor welche diese Höhe verlangt,

Ne,ne,ne.
Hier liegt ein Gutachten für ein Fahrwerk vor.
Da würd ich doch mal zu einem Ingenieur gehen,
der mehr darf,als nach Gutachten eintragen.
Geschrieben von: Caruso Re: AHK Höhe Kugelkopf - 24/01/2013 21:44
Original geschrieben von Duracell
Ist diese Angabe für unbeladene Fahrzeuge zutreffend?

Nein,das gilt bei zul.Gesammtgewicht,des Zugfahrzeugs.
Steht hier,auf Seite 57,in der Zeichnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:de:PDF
Geschrieben von: otto1 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 05:52
Original geschrieben von otto1
Im Gesetzestext steht es genauso wie im Taubenreuther- Gutachten.

....

Ja Caruso, es ist alles schon gesagt- nur noch nicht von jedem! aetsch2
Geschrieben von: DaPo Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 06:06
Original geschrieben von Caruso
Original geschrieben von Duracell
Ist diese Angabe für unbeladene Fahrzeuge zutreffend?

Nein,das gilt bei zul.Gesammtgewicht,des Zugfahrzeugs.
Steht hier,auf Seite 57,in der Zeichnung:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1994L0020:20070101:de:PDF
Sicher?

Ich lese das auf [url=http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0053:de:NOT]http://eur-lex.europa.eu/[/quote] irgendwie anders:
Zitat
4.4. Belastungs- und Prüfbedingungen

4.4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 müssen fahrbereit sein, d. h. mit Kühlfluessigkeit, Schmiermitteln, Kraftstoff, Werkzeug und Ersatzrad versehen sowie mit dem Fahrer besetzt sein, dessen Masse mit 75 kg veranschlagt wird.

4.4.2. Andere als die in Abschnitt 4.4.1. genannten Fahrzeuge müssen mit der vom Hersteller angegebenen technisch höchstzulässigen Masse beladen sein.
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 07:25
Ich frage mich immer, was will man mit einer AHK die nicht auf Normhöhe liegt? Egal wie schön man das beim TÜVtler hinbiegt.
Die üblichen Anhängerdeichseln liegen idR auf Normmaß, höhenverstellbare Deichseln sind wohl nicht der Standart.
Anhänger die mit dem Heck auf der Strasse liegen sind echt sch**ße zu händeln. frown
Geschrieben von: HPF Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 08:08
dann hat dein Anhänger zu kleine Räder...

Ich find es auch doof, man kann sich nicht mal eben irgendwo einen ANhänger ausleihen, nix. Man ist fest gebunden auf seinen Anhänger
Geschrieben von: DaPo Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 08:28
Der Vorteil ist einerseits, daß man schon mal die meisten Anfragen aus der Verwand-/Bekanntschaft ablehnen kann, weil der Anhänger, den der Fragende benötigt, eh nicht paßt.

Andererseits kommt es auf den Verwendungszweck an, für den ich den Anhänger brauche. Wenn ich damit z.B. in den Wald will, ist Höhe nie verkehrt.
Geschrieben von: Peter Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 08:49
Und für nen Fahrradträger isses wurscht.

.......however.....der braucht nen geistig flexiblen TÜV Mann.
Geschrieben von: Selbermacher Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 09:22
Original geschrieben von Rainer4x4
Ich frage mich immer, was will man mit einer AHK die nicht auf Normhöhe liegt?

ich frag'mich immer, was will man mit einem guten böschungswinkel, wenn man ihn mit einer tiefliegenden ahk versaut?
Geschrieben von: ranx Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 14:21
... es wollen sicher nicht alle mit einem Geländefahrzeug ins Gelände fahren...
Geschrieben von: Selbermacher Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 14:48
abnehmbar rulez!
Geschrieben von: SIGGI109 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 16:45
höhenverstellbare DIXONBATE........... whistle2
Geschrieben von: ranx Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 16:48
... willst du die jedes mal abschrauben wenn du ins Gelände fährst ?
Geschrieben von: Duracell Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 17:25
hat sich erledigt lachen eingetragen und neue Plakette
Geschrieben von: ranx Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 17:37
Wo hast du heimlich Bleiplatten versteckt ? grin
Geschrieben von: Selbermacher Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 18:27
Original geschrieben von ranx
... willst du die jedes mal abschrauben wenn du ins Gelände fährst ?

einfach rausnehmen
Geschrieben von: Duracell Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 18:29
ich habe meine Geheimwaffe zum TÜV geschickt smile
Geschrieben von: Peter Re: AHK Höhe Kugelkopf - 25/01/2013 19:12
Original geschrieben von Duracell
ich habe meine Geheimwaffe zum TÜV geschickt smile

......lass mich raten.....blond-schlank-unter+++lt?
Geschrieben von: Caruso Re: AHK Höhe Kugelkopf - 26/01/2013 18:29
Original geschrieben von otto1
Original geschrieben von otto1
Im Gesetzestext steht es genauso wie im Taubenreuther- Gutachten.

....

Ja Caruso, es ist alles schon gesagt- nur noch nicht von jedem! aetsch2

Vielleicht solltest du dir mal sie Mühe machen,
die verlinkten Seiten durchzulesen.

Ja Dapo,ganz sicher.
Etwas deutlicher in der ECE R55,
auf der letzten Seite:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/con...eile-fuer-fahrzeugkom-binationen-pdf.pdf
Geschrieben von: Rainer4x4 Re: AHK Höhe Kugelkopf - 27/01/2013 12:54
Original geschrieben von Selbermacher
Original geschrieben von Rainer4x4
Ich frage mich immer, was will man mit einer AHK die nicht auf Normhöhe liegt?
ich frag'mich immer, was will man mit einem guten böschungswinkel, wenn man ihn mit einer tiefliegenden ahk versaut?
Ach was. Nicht überall ist Fels, und woanders kann er doch pflügen. Wo ist also das Problem mit der Normhöhe? wink
Geschrieben von: DaPo Re: AHK Höhe Kugelkopf - 27/01/2013 12:57
OK, das ist offensichtlich neuer als das, wasich kannte. Dann wurde das mal geändert.
Geschrieben von: HPF Re: AHK Höhe Kugelkopf - 28/01/2013 20:45
Original geschrieben von Rainer4x4
Original geschrieben von Selbermacher
[quote=Rainer4x4]Ich frage mich immer, was will man mit einer AHK die nicht auf Normhöhe liegt?
ich frag'mich immer, was will man mit einem guten böschungswinkel, wenn man ihn mit einer tiefliegenden ahk versaut?
Ach was. Nicht überall ist Fels, und woanders kann er doch pflügen. Wo ist also das Problem mit der Normhöhe? wink [/quote]

Naja, in Peckfitz kann das dazu führen, das man sich Neujahrsmorgen um 1 Uhr so festfährt das man nicht mehr rauskommt... Hoch gings nicht mehr, runter auch nicht mehr, da war die Anhängerkupplung im Weg *grmpf*
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