Muss man die haben, am Wohnmobil ez'98?
ich hab ein Womo 1998 ohne dritte Bremsleuchte.
Textbeleg? FZV oder StVZO
§ 53(2) STVZO
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:
1.
Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.
Krankenfahrstühlen,
3.
Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.
Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
ich hab ein Womo 1998 ohne dritte Bremsleuchte.
Das ist doch keine Antwort auf seine Frage.
Bei M1 Fahrzeugen,also ausschließlich die,
mit EG-Typgenehmigung,ist eine dritte Bremsleuchte
vorgeschrieben.
Hat er eine nationale Zulassung interessiert ihn das nicht.
76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48
oder hier:
http://www.dekra.de/de/c/document_l...2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100
dann antworte das doch.
Atze
dann hat mein Auto keine EG Typgenehmigung? Why
Ja was weiß denn ich.
Bei Landrover ist auch alles durcheinander.
Ob dein Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat,steht in der Zulassungsbescheinigung
und auf dem Typenschild.
Beginnt mit einem großen "E".
Dann zeig mal, wo das steht, dass die Fahrzeuge von 1998 eine dritte Bremsleuchte brauchen. Die Td5 haben dann eine gehabt, die Ende 1998 ausgeliefert wurden.
Wenn bei LR was durcheinander ist, heißt das noch lange nicht, dass das von den Verkehrsämtern akzeptiert wird.
Atze
ich hab ein Womo 1998 ohne dritte Bremsleuchte.
Das interessiert mich jetzt mal.
Was für ein Fahrzeug ist das denn?
Ich hatte nochmal edittiert:
das hier gefunden:
Neuwagen müssen seit 1998 nach EU-Recht (76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48) über eine dritte Bremsleuchte verfügen.
Meiner war 1998 nbeu und ich hab ihn zugelassen.
Kommt vielleicht auf den Monat an
ich hab ein Womo 1998 ohne dritte Bremsleuchte.
Das interessiert mich jetzt mal.
Was für ein Fahrzeug ist das denn?
LR defender 110, EZ 23.09.1998
Deine Dienststelle sollte zugriff auf:
"Lichttechnische Einrichtungen
an Kraftfahrzeugen
und deren Anhängern"
Kirschbaumverlag
ISBN
978-3-7812-1846-8
haben.
Sehr hilfreiche Lektüre.
Leider nicht öffentlich.
Kann sein, hab aber nix mehr damit zu tun, lehre jetzt an der Akademie was anderes.
Ich wollte das ja auch nicht wissen, meinte nur zu wissen, weil ich ein Auto ohne dieselbe habe und es 1998 zugelassen bekam. War auch noch vor der Eurokennzeichenpflicht.
Kann sein dass HT keine EG-Typgenehmigung haben.
Pick-Ups haben sie heute noch nicht.
Und seit MY2011 haben auch die Station keine dritte Leuchte mehr,
weil sie N1 Fahrzeuge sind.
Schon falsch.
Kann sein dass HT keine EG-Typgenehmigung haben.
Pick-Ups haben sie heute noch nicht.
Und seit MY2011 haben auch die Station keine dritte Leuchte mehr,
weil sie N1 Fahrzeuge sind.
Schon falsch.
Ja, is´n Zitat, das ich nicht kenntlich gemacht habe, meine adlige Seite
Das erste Wort in dem Satz ist schon falsch
und wird mit Anführungszeichen nicht richtiger.
Jetzt war meiner ursprünglich mal ein station-wagon mit ditter Bremsleuchte, zulassung im Juni '98.
Seit über zehn Jahren isser WoMo. Jetzt wird er zum Zweitürer mit Wohnkabine. Muss die Funzel dran?
EG-Typgenehmigung oder nich?
Seit über zehn Jahren isser WoMo. Jetzt wird er zum Zweitürer mit Wohnkabine.
Ist das wirklich eine andere Zulassung?
Wird das dann günstiger?
Das erste Wort in dem Satz ist schon falsch
und wird mit Anführungszeichen nicht richtiger.
Das hab ich ja verstanden, das ändert nix daran, dass ich zitiert habe.
Seit über zehn Jahren isser WoMo. Jetzt wird er zum Zweitürer mit Wohnkabine.
Ist das wirklich eine andere Zulassung?
Wird das dann günstiger?
Bei mir ja, 300 Eu Steuern, 376 Versicherung Haftpflicht/Vollkasko, 50%
Ist das wirklich eine andere Zulassung?
Wird das dann günstiger?
Gegenüber einem PKW,ja.
Bei einem LKW muss mann sehr genau
Steuern und Versichrung gegeneinander aufrechnen.
Meiner ist vom LKW auf WoMo umgemeldet. Unterm Strich 400 Kracher im Jahr weniger.
Ist es denn als Zweitürer mit Kabine noch günstiger als WoMo?
Und Frage an Selbermacher. Hast Du denn keine Türe an der Kabine? Weder hinten noch seitlich?
Nein,nein.
Womo bleibt Womo.
Egal ob integriert oder 5türig.
Mario, ich würde eine vorsehen. Die muß ja nicht so plastemäßig aussehen wie bei den weißen Wohnklos. Ich bin überzeugt du bekommst das dezent hin.
Und Vorteile kann so eine Funzel schon haben. Ich meine im Buschtaxi-Forum hatte einer geschrieben mit Wohnkabine nach deinem Baumuster. Dem ist einer mit nem PKW hinten drauf gebrummt, unter die Kabine > Rahmen krumm