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Geschrieben von: Fastride Abgastest CH - 26/01/2007 13:49
Wenn auf dem Abgastestaufkleber (CH) 5/07 steht, muss ich den Abgastest genau im Mai machen, oder hat es da ne Gnadenfrist von +/- Monat
Geschrieben von: adrian Re: Abgastest CH - 26/01/2007 15:45
so wie ich das weiss, vorher immer, nachher nimmer.. kann sonst teuer werden!
Geschrieben von: Sensemann Re: Abgastest CH - 26/01/2007 19:10
jep, so hab ich das auch in erinnerung. bin mal mit abgelaufenem abgastest zur mfk, der herr hat mich dann freundlich draufhin gewiesen das des so also nicht geht und das es ziemlich teuer wird wenn man so erwischt wird <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
abgastest ist ja keine grosse sache, da schreibt eh jeder das rein was rein sollte und nicht die richtigen werte...
Geschrieben von: Hilti Re: Abgastest CH - 29/01/2007 13:45
Bis zu drei Monaten nach dem Ablauf Deines momentan noch gültigen Abgastests ist bloss eine Busse fällig (kostet aber nicht gerade wenig), und später als drei Monaten gibt es eine Verzeigung.

Fazit: Lohnt sich definitiv nicht!


Hilti
Geschrieben von: Fendi Re: Abgastest CH - 29/01/2007 13:51
Verzeigung ?????


Was ein lustiges Wort....



<img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />

<img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />


<img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
Geschrieben von: Hilti Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:07
Korrigendum

Überschreiten der Frist für die Erneuerung des Abgastests um bis zu einem Monat kosten CHF 40, zwischen einem und drei Monaten CHF 100, und zwischen drei und sechs Monaten CHF 200. Nachzulesen in Nr. 501 des Anhangs 1 zur Ordnungsbussenverordnung.

Eine Überschreitung der Frist für die Erneuerung des Abgastests um über sechs Monate führt tatsächlich zu einer Verzeigung, bei welcher die Busse nicht mehr klar definiert ist, sondern entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Verzeigten ausgesprochen wird (Art. 59a Abs. 2 Verkehrsregelverordnung i.V.m. Art. 96 Verkehrsregelverordnung i.V.m. Ordnungsbussengesetz Art. 2 lit. d i.V.m. Art. 103 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).


Hilti
Geschrieben von: Fastride Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:24
Zitat
Verzeigung ?????


Was ein lustiges Wort....

Isch korrekt Dütsch !!

Sagt man so bei uns
Geschrieben von: Fastride Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:30
@Hilti

Das nenn ich mal Auskunft <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Geschrieben von: Fendi Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:37
Also ist eine Verzeigung sowas wie eine Anzeige????

<img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Aber Verzeigung klingt auf jeden Fall viel netter.....

<img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: Sensemann Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:38
du wirst angezeigt, richtig -> verzeigung <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Geschrieben von: DaPo Re: Abgastest CH - 29/01/2007 14:59
Das macht der Sauerstoffmangel in den Bergen...<img src="/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" />
Geschrieben von: Fastride Re: Abgastest CH - 29/01/2007 16:17
Verzeigung
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