Moin!
Ich bin seit kurzem im Besitz einer Rockinger-Zugmaulkupplung (243A11000) und spiele nun mit dem Gedanken, die Kupplung & Anhängelast neu eintragen zu lassen.
Die Rockinger hat einen Dc-Wert von 18, was der Rechnung nach für einen Hänger des Maximalgewichts ohne Druckluftbremse (waren es nun 3,2 oder 3,5t?) ausreicht. Gibt es da was schriftliches aus dem Sternentempel - eine generelle Freigabe oder so?
Gruß
Fischi
Da ich nicht weis was für eine Anhängelast bei dir drinsteht erst mal was Allgemeines: Wenn die Rockinger eine europäische Genehmigungsnummer auf dem Typenschild hat braucht sie gar nicht mehr eingetragen zu werden. Das gleiche gilt für den Anhängebock. Hat eines davon nur ein deutsches Prüfzeichen (KBA-Welle mit Buchstaben und 4 Ziffern) ist eine Anbauabnahme notwendig. Nur Anhand des höheren D-Wertes wird dir kein seriöser Sachverständiger die Anhängelast erhöhen. Eine Fahrgestellnummerbezogene Bescheinigung kannst Du von Mercedes bekommen, aber versprich dir keine 3500kg beim kurzen G. Da sind sie eher geizig. Auflaufgebremste Anhänger am Geländewagen maximal 3500 kg inklusive Stützlast.
Wichard
Also mein G ist die Langversion. Als ich ihn kaufte waren 2,8t eingetragen. Bei der Vollabnahme vor 1,5 Jahren hat mein Prüfer (ich habs zu spät gemerkt) die Last auf 2,0t runtergesetzt. Ich vermute, dass er sich beim Vergleichen mit einer Briefkopie (Umbau auf 617A) versehen hat.
Wichtige Frage: Wie sieht denn die "europäische Genehmigungsnummer" aus? Gibt es da ein Format oder bestimmte enthaltene Zeichen?
@ fischi
2t AHK-Last ist normal bei den alten Kugelkopf Kupplungen und einem Fahrzeug ZZG von 3050kg.
Meiner hat am Anfang (da war er noch Jungfräulich) auch 2,8t und ein ZZG von 2800kg, nach der Erhöhung auf 3050kg habe ich nur 2t AHK-Last.
Jetzt habe ich eine derhbare Rockinger, die Erhöhung habe ich vergessen (Papier liegt im Auto), ist aber mit der Bestätigung von DC kein Problem. "Das machma nächstes mal, du kommst ja wieder" hat der Prüfer gemeint.
Bei einer Zulassung als Zugmaschiene ist beim langen G 5,0t erlaubt. Logisch dass ab 3,5t eine Druckluftbremsanlage benötigt wird.
Gruß Rafael
Ich hab nochmal nachgeschaut. Auf dem Typenschild ist ein Quadrat mit "e1" darin. Ich vermute, es handelt sich dabei um die Genehmigungsnummer...oder wie?
LAndy 110 SW Serie ohne sonderabname einfach so ab werk
für kugelkopf 3500 kg und für Fangmaul 4000 kg noch irgendwelche fragen aus dem G lager <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Maulkupplung mit 4to? Klingt interessant. Insbesondere bi Auflaufbremse (oder haste Druckluft?)
Ansonsten sind 3,5to kalter Kaffee... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />
LAndy 110 SW Serie ohne sonderabname einfach so ab werk
für kugelkopf 3500 kg und für Fangmaul 4000 kg noch irgendwelche fragen aus dem G lager <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-fuck_you.gif" alt="" />
Vielleicht doch lieber ein Maulkorb? <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />
Bei meinem kurzen G sind 3650kg eingetragen, war mit dem Zugmaschinengutachten von Sven Scholz keine große Sache, nur die Zahl der Sitzplätze wurde auf 4 reduziert.
Gruß
Thomas
Zur Zugmaschine sag ich jetzt mal nix <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
@Fischi Antworten dauern manchmal etwas länger....
So ein Prüfzeichen sieht normalerweise so aus:
e1 00-0514 und bedeutet: e1 - Deutschland hat eine Genehmigung mit der Nummer "0514" ohne einen Nchtrag "00" (eine Änderung) erteilt. Das kleine "e" steht für eine Genehmigung nach einer EG-Richtlinie. Die erste Zahl für das Land, das sie erteilt hat (kann auch zweistellig sein). Bei manchen Herstellern findet man zusätzlich noch die Kennzeichnung der EG-Richtlinie für Anhängekupplungen auf der Kennzeichnung : e1 94/20*00-0514.
Soviel zum Thema europäische Genehmigung
Wichard