Hallo Leute,
Habe mir einen W461 290GD, Automatik, Bj. 1993, der als Flugzeugschlepper bei Bundeswehr diente, gekauft.
Jetzt weiß nicht so recht ob ich ihn zulassen kann. Eigentlich wollte ich ihn als LKW, wegen Steuer, zulassen (2 Sitze).
1. Problem: Beim Kfz-Werkstatt meinten, dass ich einen Datenblatt von MB holen soll. Bin heute bei MB-Niederlassung gewesen. Tja... der Mitarbeiter wusste offensichtlich nicht so recht ob er mir einen Datenblatt erstellen darf (habe nur eine große Mappe mit Wartungen, Tüvs usw von Bundeswehr und einen Kaufvertrag (ich habe es von einem Mann gekauft, der es von Bundes kaufte, konnte denn aber nicht behalten). Weiss denn jmd. wie ich an einem Datenblatt komme?
2. Problem: Der Wagen hat max. Geschwindigkeit von 95 km/Std, was für Autobahn sehr wenig ist
Unter dem Gas-pedal gibt es kein Kick-down mehr. Wer weiss, was soll gemacht werden, damit der Fahrzeug wider normale Geschwindigkeit hat, und ob es überhaupt möglich ist?
Bin für jeden Hinweis dankbar,
Juri
Hi Juri,
herzlich willkommen;)
Hat das Fzg einen Deutschen Brief?
Wenn "Ja" dann kannst Du mit Tüv und Finanzamt klären,was für die LKW Zulassung gewünscht wird!
Wenn "Nein",dann musst Du zum Tüv gehen und fragen was sie sehen wollen,wenn es eine Bescheinigung vom Hersteller sein soll,dann kannst Du die über jede Mercedes Werkstatt beantragen.
Die Werkstatt kann Dir nur die Datenkarte ausdrucken,diese reicht aber dem Tüv vermutlich nicht aus.
Es gab 290GD die im Rollfeldbetrieb gelaufen sind,da ist der 4.Gang gesperrt,prüf mal ob er wirklich in allen 4 fährt.
Diese Sperre müsste man eigentlich rausnehmen können!?
Was meinen die Spezis von hier?
Gruss haro
Hallo Juri
Wilkommen im Forum
95 km max.
Welche achsen sind montiert? auf die achse, am diff. sitzt ein schild mit die diff ubersetzung 6.xx ist die langsame achse
was ist deine??
Welche reifen sind montiert?
mfg Dominique
Hi Haro,
danke für den netten Empfang
Einen Brief gibt es nicht, denn es wurde für Bundeswehr gekauft und der Zwischenbesitzer hat gar nichts weiter gemacht. Versuche Morgen wider mein Glück bei MB-Niederlassung mit dem Datenblatt.
Es sieht tatsächlich so aus, dass der 4. Gang fällt.
Bin für die weitere Hinweise gaz offen
Gruss Juri
Hi Dominique
Die Achse diff guck ich Morgen nach. Es sind ganz normale Reifen montiert.
Gruss Juri
Hallo Juri, und Willkommen im Forum!
Die Datenkarte kann Dir jeder drucken, der EPC-Zugang hat. Daraus geht dann auch hervor, warum der Wagen nur 95Km/h läuft (Achsen oder 4. Gang gesperrt).
Einen Brief gibt es bei der BW nicht, aber bei Ausmusterung gibt es BW-Unterlagen, ähnlich aussehend wie ein KFZ-Schein. Damit plus Kaufvertrag plus Unbedenklichkeitsbescheinigung der BW (mußt DU besorgen) kannst Du den zivilen Brief beantragen. Wie das genau geht, erfährst Du in der Zulassungsstelle.
Hi DaPo,
das ist schon mal was greifbares, danke! Eile morgen zur Zulassungstelle und MB-Zulassung.
Sag dann Bescheid, was ich erfahren habe.
Juri
Noch eine Frage, Leute
Ich gehe ehe davon aus, dass 4. Gang gesperrt ist. Weiß den jemand ob es "heilbar" ist und wenn ja, wie geht das?
Gruss Juri
Das geht aus der Datenkarte hervor, bzw. aus der verbauten Sonderausstattung (SA):
In der steht drin, was die Änderungen zur Serie sind, somit kann man auch sehen, was zurück gebaut werden muß.
Schick mir mal Deine Fahrgestellnummer per PN
Gemacht
Die Datenkarte zum Ausdrucken hab ich Dir geschickt.
Woher die Geschwindigkeitbeschränkung kommt, sehe ich auf Anhieb nicht (und in wenigen Stunden klingelt der Wecker).
Sch... Sonderfahrzeuge, die Hälfte der SAs kennt der EPC nicht.
Hallo Juri,
hatte mal so einen ähnlichen G von der Lufthansa in der Werkstatt. Diente dort wohl auch irgendwie als Schleppfahrzeug.
Da war das Automatikgetriebe sogar nur im 1.und 2. Gang.
Geändert war das Schaltschiebergehäuse, also die Steuerung vom Automatikgetriebe. Ein Wissender wird wohl da die Sperre entfernen können, ansonsten ein Schaltschiebergehäuse von einem
normalen Automaten einbauen, haben wir damals auch so gemacht.
Baumuster sollten allerdings gleich sein, sonst stimmen die Schaltpunkte nicht...
Gruß Johannes
Hallo ,
bei der Position gelber 290 GD Flugzeugschlepper, die vor rund einem Jahr von der Vebeg versteigert wurden , ist bei Besichtigung darauf hingewiesen worden , daß diese Fahrzeuge nicht straßenzulassbar sind .
Dieser Hinweis erfolgte aber erst auf Nachfrage.
Diese Fahrzeuge wurden dann später im süddeutschen Raum angeboten .
Gruß
Arno
Hi Arno,
ich hoffe, dass es nicht so ist.
Gruss Juri
Danke Johannes,
klingt eigentlich nicht so schwer
Gruss Juri
ist bei Besichtigung darauf hingewiesen worden , daß diese Fahrzeuge nicht straßenzulassbar sind .
Versuch macht klug.
Ansonsten, wenn es nicht geht, entsorg ich den Wagen kostenlos
Hallo ,
Problem ist halt , so die Vebeg , daß miemals eoin Y Kennzeichen auf den Fahrzeugen hing . Heißt, keine Starßenzulassung, heißt es wäre dann jetzt die Erstzulassung .
Mit Abgasnorm Euro nix geht dies aber nicht mehr .
Ich habe übrigens ein paar Bilder gemacht bei der Besichtigung .
@Juri : Ich kann dir die auch schicken. Die Fahrzeuge sind numeriert.
Gruß
Arno
Von diesen Schleppern waren doch auch schon aufgemöbelte Modelle mit Zulassung (zumindest mit Kennzeichen) bei mobile.de u.a. zu finden?!
Ganz unmöglich scheints also nicht zu sein...
Gruß
Stefan
Tageszulassung in 3.Land ohne Abgaswahn oder anderen "Erst/Neufahrzeugbestimmungen" ?
Hi Arno,
wenn es dir nichts ausmacht, dann kannst du die Bilder auf l.ural@rambler.ru
Danke im voraus Juri
Bin heute bei Zulassungsstelle gewesen - der Berater meinte ich brauche TüV, Rechnung, Versicherung, Datenkaten von BW und Datenblatt. Ob es als LKW zugelassen werden kann, entscheidet der TüV.
Habe einen COC-Datenblatt heute bei MB bestellet. Allerdings wissen die noch nicht, ob es geht, denn der Fahrzeug ist relativ alt. Werden mir dann Bescheid geben.
Aalso warte ich mal ab, ob ich den Datenblatt kriege und was da stehen wird
Ob es als LKW zugelassen werden kann, entscheidet der TüV.
Vielleicht steht ja sogar wahrheitsgemäß "Zugmaschine" drauf, dann darfst auch sonntags Anhänger ziehen, da die nicht unters Sonntagsfahrverbot fallen...
Tageszulassung in 3.Land ohne Abgaswahn oder anderen "Erst/Neufahrzeugbestimmungen" ?
Reguläres deutsches Kennzeichen. Wobei, es gibt ja auch genügend Bilder, wo gelbe Plaketten bei alten Diesel-G's in der Windschutzscheibe kleben obwohl kein Kat o.ä. drin ist...
Gruß
Stefan
Hi Stefan,
erfahrungsgemäß, was ist am günsigsten und bequemsten - Anmeldung als LKW, LKW-Zugmaschine oder PKW mit Kat?
Gruss Juri
Da kann ich dir nicht wirklich helfen, hab zum einen einen Benziner ohne Kat als LKW und dann noch einen Youngtimertarif, da schon ein paar Jahre aufm Buckel.
Kann mich aber erinnern, dass die LKW-Versicherungen auch nicht günstig waren. Diesel-Kat hat sich erledigt, wenn kein eingetragener drin ist, dann bekommst auch keinen mehr (so mein letzter Stand). Zumindest in steuerlicher Hinsicht...
Dazu kommt eben, dass mit dem LKW sonntags keine Anhänger ziehen darfst, da wär die Zugmaschine eine Lösung.
Aber ich denk, da wissen andere mehr!
Gruß
Stefan
Da Du wahrscheinlich keine vernünftige Euro X Einstufung hinbekommst: Zugmaschiene
+ Umweltzone? Welche Umweltzone!!!
+ Die Steuer geht nach Gewicht. Zulassungsdatum, Hubraum, ... "egal"
+ Wahrscheinlich sind kleine "LKW" von einer Umstellung der KFZ Steuer auf CO" ausgenommen. PKW´s kann da 2013+ noch was blühen.
- Versicherung wird über die Jahre nicht so billig wie bei PKW.
Ich würde einfach mal zum TÜV+Co Fred meines Vertrauens gehen. Manchmal sind die schwierig, manchmal lösen sich Sachen fast von Selbst.
Bei mir hatten die schon selber Gutachten o.ä. für die unmöglichsten Sachen auf die sie sich dann beziehen konnten und alles auf einmal kein Problem mehr war. (Manchmal sind sie aber auch so wie alle immer schimpfen)
VIEL Glück
Umweltzone:
Solange es keine Zugmaschine LoF ist, bringt die Zulassung als Zugmaschine da nix für.
Stimmt. Kleiner Regiefehler.
Nachdem es Quads gibt die als land/forstwirtschaftl. Zugmasch. laufen tät ichs probieren.
Die Hoffnung stirbt als letztes ;-)