Frontbügel G 463 - 23/04/2013 07:45
Hallo Gemeinde,
Der Satz im Fahrzeugschein " Bei Ausr. m. Rammschutz diesen senkr. stellen u. gemäß Bedien-Anleit. Verriegeln."
Ist das tatsächlich, in Kurzprosa, die "Eintragung eines Frontbügels" ? Kein Prüfzeichen keine Abnahmenummer KBA, BlABlA o.ä.?
Kann mich bitte da jemand aufklären der so ein Teil am Würfel hat - natürlich voll legal eingetragen und so.
Gibt`s am Original Bügel ein Prüfzeichen oder ABE Nr. o.ä.
woran der Herr vom TÜV die Rechtmäßigkeit der Konstruktion erkennen kann - oder ist es einfach eine MB Teilenummer die
am Bügel eingeschlagen ist.
Klärt mich bitte mal auf. Danke schon im Voraus für Infos.
Grüße,
Harry
Der Satz im Fahrzeugschein " Bei Ausr. m. Rammschutz diesen senkr. stellen u. gemäß Bedien-Anleit. Verriegeln."
Ist das tatsächlich, in Kurzprosa, die "Eintragung eines Frontbügels" ? Kein Prüfzeichen keine Abnahmenummer KBA, BlABlA o.ä.?
Kann mich bitte da jemand aufklären der so ein Teil am Würfel hat - natürlich voll legal eingetragen und so.
Gibt`s am Original Bügel ein Prüfzeichen oder ABE Nr. o.ä.
woran der Herr vom TÜV die Rechtmäßigkeit der Konstruktion erkennen kann - oder ist es einfach eine MB Teilenummer die
am Bügel eingeschlagen ist.
Klärt mich bitte mal auf. Danke schon im Voraus für Infos.
Grüße,
Harry