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Geschrieben von: Umlungu Kuhfänger an neueren Modellen? - 10/03/2015 18:54
Hallo zusammen,

immer wieder tauchen z.B. bei mobile.de G's neueren (also nach der "Kuhfänger"-Novelle in der StVO) auf, die einen Rammschutz vorn haben.

Ich dachte, dies sei nicht mehr erlaubt. Kann mir jemand erklären, wie das zulassungsfähig ist? Alte BW Fz mit Sonderstatus?

Gruß

Tobias
Geschrieben von: magnum Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 10/03/2015 20:17
Importautos?
Die Dinger sind so häßlich und unnütz, dass man sie doch freiwillig ab macht.
Geschrieben von: SebastianPB Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 10/03/2015 20:31
Ist halt Geschmackssache. Ich wollte immer einen G mit Rammschutz haben. Habe dann einen ohne gekauft und finde es doch um einiges schicker keinen zu haben :-)

Aber man kann ja auch einfach einen drann bauen und rumfahren. Solange man nicht angehalten wird oder zum TÜV muss, interessiert es ja keinen.

Gruß Sebastian
Geschrieben von: marcus Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 06:05
Hallo, auch dem TÜV ist das egal, das Teil war ewig Bestandteil der ABE. Bei mir war das noch nie Thema.
Grüsse Marcus
Geschrieben von: fmt58744 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 06:26
Spätestens, wenn der nicht eingetragene Kuhfänger zum Radler- oder Füßgängerfänger wurde...dann interessiert den TÜV das...und die Polizei...und die gegnerische Versicherung...und deine Versicherung...und im Endeffekt ist der Interessierteste von allen dein Geldbeutel...

Abgesehen davon: ich find die Teile klasse, aber der vom G wirkt wie reine Zierde; mehr ein Astabweiser für´s "heilige Blechle". ein stabiler, wie bei den MIL-MOdellen, oder einer, der wenigstens energieabsorbieren ausgelegt ist, wie die von ARB, TJM und Co und einen Schutz für den Rahmen darstellt, das wirkt sinnvoll
Geschrieben von: marcus Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 07:15
Hallo, ich verstehe dein Problem nicht, bei meinen Gs ist der Kuhfänger Bestandteil der ABE, dass ist wie der Rest vom Fahrzeug, im Zweifel muss die org. ABE des Fahrzeugs eingesehen werden. Dieses Problem ist bei jedem Unfall vorhanden. Ich glaube, dass dieses Problem mehr auf der theoretischen Seite besteht als in der Praxis relevant ist. Ich hatte in meinem Leben x unverschuldete Unfälle, der Serienmässigkeit und ob alles eingetragen ist, wurde nie geprüft. Ich wurde einmal im Leben mit einem Käfer angehalten, bei dem bei einer Polizeikontrolle die Eintragungen geprüft wurden, sinnigerweise führten serienmässig vorhandenen Dinge zu Klärungsbedarf, glaube den Rest der in Schein und Beiblatt eingetragene Dinge habe die allerdings nicht überissen.
Grüsse Marcus
Geschrieben von: Umlungu Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 07:23
Die Frage ist also, ob die alte ABE oder die geänderte StVO gelten.

Eine eindeutige Antwort scheint strittig zu sein.

Gruß

Tobias
Geschrieben von: Frechdax230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 09:01
Wurde der Wagen ursprünglich mit Rammschutz ausgeliefert, gibt's Bestandsschutz dieses gilt auch für Fzge die diesen nicht als Sa bestellt haben so bis Bj ca. 2006. Danach dürfte es in Deutschland nicht mehr eintragbar sein und auch wurde es von Mercedes nicht mehr geliefert zumindest für zivile FZGE. damit auch keine ABE durch den Hersteller.
Der Rammschutz hat ja nicht nur denn Zweck sich Rennradler und Fußgänger vom Hals zu schaffen. Er schützen auch den Grill, damit den Kühler und Scheinwerfer vor Ästen und sonstigem Kruscht was da halt so abseits von Strassen zu finden ist.
Dazu kann man auch schöne Zusatzfunzeln dran befestigen, oder mal eine erlegte Sau drauf packen.

Das Ding ist stabiler als es aussieht. Bin damit mit dezenter Geschwindigkeit beim Wenden auf ne Hauswand gefahren gab nur leicht Kratzer am Halter.

Gruß FD
Geschrieben von: otto1 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 09:52
Ich zitiere mal den "Altmeister": http://hanshehl.de/tipp63.htm
Geschrieben von: PUR.schwarz Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 13:49
Original geschrieben von Frechdax400
......

Das Ding ist stabiler als es aussieht. Bin damit mit dezenter Geschwindigkeit beim Wenden auf ne Hauswand gefahren gab nur leicht Kratzer am Halter.

Gruß FD
Das ganze ist mir auf Eis ohne Bügel passiert. Resultat sind 3500.- versemmelt. Stoßstange, Kotflügel links, alles rund um den linken Scheinwerfer und den linken Nebelscheinwerfer hat es erlegt.
Geschrieben von: magnum Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 19:36
[/quote]Das ganze ist mir auf Eis ohne Bügel passiert. Resultat sind 3500.- versemmelt. Stoßstange, Kotflügel links, alles rund um den linken Scheinwerfer und den linken Nebelscheinwerfer hat es erlegt. [/quote]

Na supi, sei doch froh!

Sonst wären noch 1000€ mehr für den pothäßlichen Kühfänger fällig gewesen...
Geschrieben von: DieselTom Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 20:01
Original geschrieben von magnum
Sonst wären noch 1000€ mehr für den pothäßlichen Kühfänger fällig gewesen...

1000 reichen nicht wenns das Mistding in die Haube drückt die sonst überlebt hätte.
Reizvoll ist natürlich der Gedanke den frisch umgenieteten Radfahrer direkt auf dem abgeklappten Kuhfänger abtransportieren zu können fuck.

Grüsse
Thomas
Geschrieben von: DaPo Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 11/03/2015 20:36
Tja, wenn man den richtig einstellt, drückt der sich nicht in die Haube. Jedenfalls nicht bei Remplern, wo diese ansonsten heil geblieben wäre.

Eigene Erfahrung in mehreren Fällen, bei mir hat der Bügel jedenfalls mehr genutzt als geschadet.

Und ob Hässlich oder nicht ist zum Glück Geschmackssache.
Geschrieben von: Meister Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 12/03/2015 08:38
Also bei unserem Pajero der ebenfalls den Bügel von IAC hat wurde vor Jahren mal ein Fiesta mit zerlegt. Rechts vor links missachtet und hinten das Seitenteil getroffen. Fiesta, Scheiben hinten raus,Rückbank zerdrückt, Rad stand frei raus. Bei uns, vier neue Zusatzscheinwerfer, neuen Bügel, Stosstange gerichtet und neu lackiert.
Denke es war gut so.
G-ruß Meister
Geschrieben von: G230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 12/03/2015 09:08
Sehe ich ähnlich, der originale Rammschutzbügel ist robuster als er aussieht und richtig eingestellt bei kleineren Unfällen hilfreich, weitere Beschädigungen am G zu vermeiden. Selbst an einem 3er Golf getestet... bye

Gruß
Geschrieben von: Frechdax230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 12/03/2015 19:39
Original geschrieben von G230
Sehe ich ähnlich, der originale Rammschutzbügel ist robuster als er aussieht und richtig eingestellt bei kleineren Unfällen hilfreich, weitere Beschädigungen am G zu vermeiden. Selbst an einem 3er Golf getestet... bye

Gruß

Wiso fährst du denn dein Bügel an einem 3er Golf spazieren?

Gruß FD
Geschrieben von: G230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 13/03/2015 20:22
Zum Glück nicht, der ist vom Bügel abgeprallt... aetsch2
Geschrieben von: Anonym Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 09:04
Gelöscht durch ADMIN
Geschrieben von: DieHard Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 10:26
Wie Rene schon zitiert hat☺ bis zum Modellwechsel 2007, kann ein originaler Mercedes Rammschutz ohne irgendwelche Abnahmen und Eintragungen angebracht werden. Die Frage ist doch eher wie bekommt man sowas in Deutschland noch ab Bj 2007 ans Auto?

Gruß Julian
Geschrieben von: Anonym Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 10:44
Gelöscht durch ADMIN
Geschrieben von: Ozymandias Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 10:52
Stossstange ja, Bügel nein - macht es der Prüfer trotzdem handelt er Gesetzwidrig.
Der Bügel ist für die Funktion & Betrieb der Winde irrelevant.

Geschrieben von: Anonym Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 13:04
Gelöscht durch ADMIN
Geschrieben von: Frechdax230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 21:38
Wäre der "Windenträger" auch am Modell ab 2007 eingetragen worden? Optisch finde ich den Windenschutz allerdings gewöhnungsbedürftig.

Gruß FD
Geschrieben von: Ozymandias Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 14/03/2015 21:44
Ihr wisst es gaaanz Genau - nur weil etwas Eingetragen wird ist es noch lange nicht Gesetzeskonform.
Und die Winde braucht definitiv kein Rohrbügel als Schutz - sitzt sie doch integriert innerhalb der Stossstange.. pardon, des Windenträgers.

Es ist ein alter Hut dass man in Deutschland einfach solange TüVs abklappert bis es einem irgend Einer schließlich Absegnet.


Geschrieben von: Anonym Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 15/03/2015 07:41
Gelöscht durch ADMIN
Geschrieben von: DieHard Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 15/03/2015 08:19
Wie ist das eigt. bei zivilisierten mil Fzgen? Die wurden ja zum Teil mit nem festverschraubten Bügel ausgeliefert. Bekommt man sowas dann überhaupt zugelassen?

Gruß Julian
Geschrieben von: 461.334 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 15/03/2015 09:04
Original geschrieben von DieHard
...mit nem festverschraubten Bügel ausgeliefert. Bekommt man sowas dann überhaupt zugelassen?

Sowohl der zivile Bügel (Zulieferer: Antec) als auch der militärische Bügel ist starr verschraubt befestigt.

Normalerweise müsste der TüV einem nach 2007 mit Bügel in Verkehr gebrachten militärischem Fahrzeug bei späterer Zulassung auf einen Zivilisten die Plakette verweigern. Das gilt auch bei Vorhandensein von Antennenhaltern, Tarnbeleuchtung usw.

Die Praxis sieht -zum Glück- dank einer gewissen Grauzone oft anders aus.
Geschrieben von: Frechdax230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 16/03/2015 09:23
Mein G wurde mit Rammschutz ausgeliefert, wenn ich mir jetzt eine Windenstoßstange ((http://www.gfg-shop.de/shop/popup_image.php?pID=1145&imgID=0) falls die es fertig bekommen mir meine bestellte und bezahlte Ware überhaupt mal zuliefern) anbaue, mir die Aufnahme für den Rammschutz selber baue, dann dürfte das doch eigtl. auch kein Problem sein? Denn der Rammschutz hat ja eine ABE? Ausser ich veränder den Rammschutz?

Gruß FD
Geschrieben von: Umlungu Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 22/03/2015 18:17
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/d...elVariant1.modelDescription=professional

Wieder einer, bei dem ich mich frage, wie er ihn zugelassen hat?!

Gruß

Tobias
Geschrieben von: 461.334 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 22/03/2015 21:44
Es geht primär um die Eintragung, nicht um die Zulassung. Und da gibt es tatsächlich immer noch Fälle, wo die Bügel nachträglich in die Papiere reinkommen. Die Nutzniesser reden halt nicht gerne offiziell drüber. Deshalb postet hier auch keiner eine Briefkopie.

Auch bei den Experten mit den drei Buchstaben ist der Bügel -laut eigener Auskunft- am eigenen Showcar eingetragen. Der Wagen ist ein 2009er 280Cdi, ist also nix mit alter ABE usw.

Also besser nicht zuviel im Forum fragen, sondern taktisch vorgehen ;-)

Geschrieben von: achimi Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 23/03/2015 10:27
Ich zitiere mal aus meinem Statement aus 2011. An dem Sachverhalt hat sich meines Wissens nichts verändert.

"Gerade war ein Kumpel von mir da, der "Plakettenkleber" ist. Wenn der Bügel ne EG-Typengenehmigung hat, brauchst Du nur die Genehmigung mitführen.

Die meisten alten Gutachten wurden auf EG-Typengenehmigung umgeschrieben und sind somit montierbar ohne Eintragung."


Stefan

Geschrieben von: LangerWolf Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 25/05/2016 21:12
Nationale Umsetzung ( Deutschland ) der RL 2005/66/EG

Quelle antec-online.de

Stand: 10.06.2008

Seit dem 1. Juni 2008 benötigen alle neu in Verkehr gebrachten Frontschutzbügel für Pkw, Lkw, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie SoKfz und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t eine Bauartgenehmigung. Bezüglich der technischen An-forderung gelten die technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG. ABE und Teilegutachten für Frontschutzbügel sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig.

Gemäß RL 2005/66/EG (Frontschutzsysteme) benötigen neue Frontschutzbügeltypen (Frontschutzsystemtypen) für M1Fahrzeuge (also z.B. auch für Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t und N1Fahrzeuge sowie Frontschutzbügel an neuen Fahrzeugtypen bereits seit dem 25. November 2006 eine EG-Typgenehmigung. Mit der 31. ÄVO StVZO wurde für Einzel-Frontschutzbügel (Einzel-Frontschutzsysteme) eine Bauartgenehmigungspflicht gemäß § 22a (1) Nr. 4 eingeführt und § 30c (4) neu in die StVZO eingefügt. Die Genehmigungspflicht auch für Einzel-Frontschutzbügel gilt für die in § 30c (4) genannten Fahrzeuge. Technische Anforderungen an Frontschutzbügel wurden in die TA nicht eingearbeitet, es gelten die Anforderungen gemäß § 30c (4). Bezüglich der Übergangsvorschrift gilt das in § 72 StVZO zu § 30c (4) StVZO genannte Datum. Laut § 30c (4) StVZO müssen seit dem 1. Juni 2008 alle erstmals in den Verkehr gebrachte Frontschutzbügel an folgenden Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t den technischen Vorschriften des Anhangs l der RL 2005/66/EG entsprechen: • Personenkraftwagen • Lastkraftwagen • Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen Gleiches gilt auch für sonstige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobile) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale Mr oder Nr Fahrzeugen entsprechen ABE und Teilegutachten für diese Fahrzeuge sind seit dem 1. Juni 2008 ungültig. Für die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung für Frontschutzbügel gilt das Verfahren gemäß § 13FzTV.

Falls Sie neugierig auf weitere Informationen sind, würden wir uns freuen von Ihnen zu hören.
Kontaktinformationen:
Antec Fahrzeugtechnik GmbH
Klaus Rumpp
Hubertusstr. 2
D-82256 Fürstenfeldbruck
tel: +49 (0) 8141 22735 -0
fax: +49 (0) 8141 22735-149
Sales@antec-online.de
Geschrieben von: LangerWolf Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 25/05/2016 21:17
Nabend
Heist das also wenn ich mir einen Rammschutz/Bullenfänger besorge kann ich den an meinen G der vor 01.01.2002 ausgeliefert wurde anbauen ohne das mir jemand was kann,bzw.das ich was eintragen lassen muß.

Hab ich das richtig verstanden?

Oder muß das schon irgendwo drinn stehen,wenn ja wo seh ich das?

In der Zulassungsbescheinugung Tei 1 stet zu dem Thema Rammschutz nur:"V.Kennezichen b.nichtgebrauch d.Abschleppkuppl.sekr.Klappen u.Einrasten sowie b.Ausrüstung mit Rammschutz diesen senkrecht stellen und gemäss Bedien-Anleit.Verriegeln"

Kann ich anhand der Nummern in der Datenkarte erkennen ob der Rammschutz von Werk aus zum Fahrzeug gehört?


Wie erkenn ich eingendlich den Original Rammschutz??
Geschrieben von: Umlungu Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 19/09/2016 20:12
Aus gegebenem Anlass...

Wie bekommt der das zugelassen?!

Gruß

Tobias

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Geschrieben von: G230 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 19/09/2016 21:01
Entweder gar nicht (steht da nirgends) oder als Windenträger (Rammschutz ist mit Windenstoßstange verschweißt)...

Gruß
Geschrieben von: Umlungu Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 20/09/2016 09:53
Hallo Gerhard,

ersteres schien mir abwegig - aber natürlich möglich.

Letzteres ist immer noch möglich?

Gruß

Tobias
Geschrieben von: DieHard Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 21/09/2016 11:16
Original geschrieben von Umlungu
Aus gegebenem Anlass...

Wie bekommt der das zugelassen?!

Gruß

Tobias

Mobile.de

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Wäre ein Anruf unter der Nummer nicht die Möglichkeit am schnellsten eine Antwort zu bekommen?
Geschrieben von: 461.334 Re: Kuhfänger an neueren Modellen? - 21/09/2016 12:14
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten:

A) der Bügel ist gar nicht eingetragen
B) der Bügel ist rechtswidrig eingetragen

In beiden Fällen liegt die Haftung beim Fahrzeughalter. Das muss man sich leisten können/wollen.

(Der Ausweg über die Windenstossstange kann beim abgebildeten Fahrzeug und beim abgebildeten Bügel rein technisch nicht zutreffen.)

P.S.: die Suchfunktion gibt Überblick, wie ausgetreten das Thema hier schon ist.
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