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Jungfrau
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OP
Jungfrau
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Moin zusammen!
Mein Landy ist nun so weit für die Vollabnahme. Ich hab mir auch schon den ganzen FRED zur Besteuerung durchgelesen und irgendwelche Urteile...ich werd nicht schlau.
Nix Oldtimer weil BJ 1980...dauert noch. Mein 109er hat nur vorne 2 Sitze, das bleibt auch so!
Meine Frage: Muss ich den vom Tüv als LKW umschreiben lassen oder bleibt PKW und ich sach dann dem Finanzamt, dass Ladefläche größer als Personenraum? Gilt das überhaubt noch? Oder brauchen die FODO? Oder brauchen die nen Gutachten?
komme aus Rheinland Pfalz...falls das was nützt? Wäre für Hilfe dankbar!
Gruß McDouglas
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Dackelpsychologe
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Dackelpsychologe
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Moin zusammen!
Mein Landy ist nun so weit für die Vollabnahme. Ich hab mir auch schon den ganzen FRED zur Besteuerung durchgelesen und irgendwelche Urteile...ich werd nicht schlau.
Nix Oldtimer weil BJ 1980...dauert noch. Mein 109er hat nur vorne 2 Sitze, das bleibt auch so!
Meine Frage: Muss ich den vom Tüv als LKW umschreiben lassen oder bleibt PKW und ich sach dann dem Finanzamt, dass Ladefläche größer als Personenraum? Gilt das überhaubt noch? Oder brauchen die FODO? Oder brauchen die nen Gutachten?
komme aus Rheinland Pfalz...falls das was nützt? Wäre für Hilfe dankbar!
Gruß McDouglas leider entscheidet das wirklich JEDE FINANZAMTSNASE selbsständig und individuell von fall zu fall(wetter nicht gut,deine nase passt ihm nicht,er hat heute kein bock,durfte nicht bei mutti bei)...... das sind wirklich die kriterien die man annehmen kann weil es lässt sich keine linie erkennen. es ist totale glücksache............viel glück
gruss siggi109
wenn der klügere immer nachgibt....ist er irgendwann der dumme!
mein teiledealer....FWD
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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wenn der als PKW zugelassen war/ist, dann bleib dabi. Die LKW-Versicherung in dieser Gewichtsklasse ist heftig teuer. Und wenn dann vom FA der PKW-Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen. PKW wird definiert im § 2 KraftStG:
(2a) 1Als Personenkraftwagen gelten auch:
1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N(tief)1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen; 2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M(tief)1 gelten; 3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.
2Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Dabei ist für dich der letzte Satz der entscheidende: beim HT hast du zur Personenbeförderung eindeutig weniger als die Hälfte der verfügbaren Fläche und ausserdem eine Trennwand. Wirst mit dem Auto beim FA vorfahren müssen (oder Fotos schicken, ist unterschiedlich), die steuerliche Anerkennung als 'sonstiges Fz.' (so. Kfz.) sollte aber kein Problem sein.
Gruss Monny
++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++
[:O]===[O:]
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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wenn der als PKW zugelassen war/ist, dann bleib dabi. Die LKW-Versicherung in dieser Gewichtsklasse ist heftig teuer. LKW im Werks Nah Verkehr war vor einigen Jahren für den 110er geringer als PKW .
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Du meinst mit der Serie fährt er eh nicht weiter als 50km?
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naja, so wollte ich das eigentlich nicht sagen...
War halt ein Tipp von meinem damaligem Versicherungsvertr. Die Frage was denn passiert wenn ich mal weiter weg fahre habe ich auch gestellt.
"Das ist kein Problem" so ungefähr die Antwort. Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen.
Es ging da um einen 68Ps Saugdiesel 110er, EZ 89. Bei der Signal Iduna in Hessen, ca 3,5-4 Jahre zurückliegend.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen. Kein Versicherungsschutz.
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Jungfrau
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Jungfrau
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Wo da das Hintertürchen ist, oder war, kann ich leider nicht sagen. Kein Versicherungsschutz. Hallo Freunde, kein Versicherungsschutz ist nicht richtig. Wenn ich falsch tarifiere und ich habe einen Unfall, wird nachträglich richtig tarifiert und ich muss Prämie eventuell nachzahlen. Der als LKW zugelassene Landy wird als LKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht im Werk- oder Privatverkehr zugelassen und kostet bei 100% ca. € 500,00 für die Haftpflicht. Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt. Wird zwar kaum ein Polizist merken, daß der Landy, falls es kein HCPU ist, ein LKW ist. Aber wenn doch, wird eine Verwarnung fällig. Versicherungsschutz habe ich aber auch am Sonntag, wenn ich verbotswidrig mit einem LKW unterwegs bin. Ob das ein 3,5 t oder ein 30 t ist, ist egal. Daß es in der Kfz.-Versicherung, eine Pflichtversicherung, keinen Versicherungsschutz gibt, ist fast nicht denkbar. Natürlich gilt das nur für die Haftpflicht. Bei Kasko, also Schäden bei mir, sieht die Sache oftmals ganz anders aus. Hartmutkarl
Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst Du es nicht lösen, mache kein Problem daraus.
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Habemus Papam
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Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt. Das gilt für Fahrzeuge ab 7,5t.
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Jungfrau
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Jungfrau
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Nachteil ist, daß es am Sonntag das LKW Fahrverbot gibt. Das gilt für Fahrzeuge ab 7,5t. Caruso, du hast recht. sorry. Es gibt da die Bestimmung mit Anhänger, da habe ich unliebsame Erfahrungen im Saarland gemacht. Hartmutkarl
Wenn du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Kannst Du es nicht lösen, mache kein Problem daraus.
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