Hallo,
Um in den Genuss der evtl. günstigeren Steuer zu kommen sollte das Fahrzeug der Klasse M1-AF angehören. In meinen EU-Papeiren finde ich eine solche (oder ähnliche) Bezeichnung überhaupt nicht. Da steht bei Fahrzeugart 01 (null eins) und bei Aufbau 0200 (null zwei hundert). Bin ich damit raus ?
Peter
Hi Peter,
dein Fahrzeug muss, damit ein Einspruch Sinn macht, im Wesentlichen zwei Kriterien erfüllen:
1) Die Formel P - (M+Nx68) > als Nx68
Darin bedeutet:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz
Mit anderen Worten:
Das Fahrzeug muss
* bei 4 Sitzplätzen mindestens 409 kg Zuladung
* bei 5 Sitzplätzen mindestens 545 kg Zuladung
* bei 6 Sitzplätzen mindestens 681 kg Zuladung
* bei 7 Sitzplätzen mindestens 817 kg Zuladung
haben (diese Aufstellung bezieht den Fahrersitz mit ein).
Man kann es auch so ausdrücken:
Das Fahrzeug muss pro Sitz (Fahrersitz nicht mitgerechnet) mehr als 136 kg Zuladung haben.
2) Er darf nicht mehr als 6 Sitze + Fahrersitz haben (also 7 Sitze insgesamt)
Schau mal hier>
http://www.proallrad.com/m1af.php?modus=SUB|5|3 (Pro Allrad Seite, Menu KFZ Steuer, Untermenu M1-AF)
Gruß Thomas