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Unverbesserlicher
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Auf Folgende "Tatsachen" hat man mich beim Finanzamt verwiesen:

[color:"blue"] Quelle KBA.de

Von der Schlüsselnummer zur Fahrzeugsteuer

Flensburg, 28. März 2003. Pkw-Abgasemissionen werden nach EU-einheitlichen Messverfahren geprüft. Das Messverfahren ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens. Das im Verfahren festgestellte Emissionsverhalten wird durch eine Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief und –schein dargestellt. Sie befindet sich unter Nummer 1: Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und 6. Stelle. Die Schlüsselnummer ist eine der Grundlagen für die gegenwärtig zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer.

Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 500 kg (zum Beispiel Geländewagen, Kombi) entsprechen zulassungsrechtlich auch der Euro 3-Norm, wenn sie die Abgaswerte für leichte Nutzfahrzeuge erfüllen. Diese Fahrzeuge werden aber dann nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz den Euro 2-Fahrzeugen zugeordnet. Wer sich beim Kauf auf ein der Euro 3-Norm entsprechendes Fahrzeug verlassen will, den klärt die "Übersicht über die Steuersätze" auf (Tabelle).

Fahrzeuge, die zur wahlweisen Beförderung von Personen und Gütern konzipiert sind, sind in den Fahrzeugdokumenten als "Pkw" oder "Pkw Kombi" ausgewiesen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes sind diese Fahrzeuge mit mehr als 2 800 kg zulässige Gesamtmasse auch ohne Umschreibung zum Lkw nach Gewicht zu besteuern.

Tabelle: Übersicht über die Steuersätze

(Quelle: Bundesfinanzministerium)
[/color]

[Linked Image von alexander-baumgartner.de]

[color:"blue"] 1) Bei einem Hubraum von mehr als 2 000 cm³ gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.

2) Bei einem Hubraum von 1 400 bis 2 000 cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine der im Anhang zu § 40 c Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) unter 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang II A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.

3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 – Antriebsart – "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

4) Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A anerkannt wurden.

Ansprechpartner: Herr Hansen, Telefon (04 61) 3 16-14 41

Aktualisiert am: 18.02.2004 00:00:00
[/color]

--- man beachte das Aktualisierungsdatum ---- noch in 2004...

Da unser G320L anscheinend lediglich EURO1 erfüllt stellt sich die Frage ob man das nicht irgendwie verbessern könnte.. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Hat schon mal jemand etwas darüber gehört oder schon selber gemacht? Die Suchfunktion hat mir nicht recht weitergeholfen...

Gruß Kristina

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Hallo,

wo ist das Problem?

"Fahrzeuge, die zur wahlweisen Beförderung von Personen und Gütern konzipiert sind, sind in den Fahrzeugdokumenten als "Pkw" oder "Pkw Kombi" ausgewiesen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofes sind diese Fahrzeuge mit mehr als 2 800 kg zulässige Gesamtmasse auch ohne Umschreibung zum Lkw nach Gewicht zu besteuern.
"

D.h. Das Ding auf 2,81t Auflasten und gut is! 172,-/Jahr (noch, abwarten was passiert).

Oder verstehe ich da was gerade nicht?

Gruss,
Marc


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Zitat
wo ist das Problem?


Das Problem ist, dass auch in den diversen Threads davon berichtet wird dass zum 01.05.2005 alles kippen soll was wir als Kombinationskraftwagenbesteuerung kennen...

In der Auto Motor und Sport online wird diese Aussage zwar teilweise relativiert aber man kann ja nicht früh genug nach Alternativen suchen...

Auflasten brauchen wir nicht da der G seienmässig schon 3050 kg zGG hat und die jüngst bezahlte Steuer noch 185€ kostete... demnächst wären es ca. 480€...

Gruß Kristina...


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