Ein "nein" ist mitnichten ein Eingeständnis.
Der Beamte hat einen Dienstherren und einen Vorgesetzten, dieser muss es gestatten. Er muss als Beamter diesen sogar vor einer Gerichtsverhandlung fragen, ob er aussagen darf, insofern er dieses in Funktion seiner Beamtentätigkeit machen muss.
Er selbst als ausführendes "Organ" darf da solche Dinge nicht selbst entscheiden.

Ich hörte, dass MP3 Player auch mit Aufnahmefunktion verfügbar wären. Diese sind schön klein und man kann da sicher mit einerm kleinen Mike etwas hinbasteln.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra