Bei uns im Brief steht so ein schöner Satz:"In etwa wirkung der Beleuchtungsanlage festgestellt". Find ich gut...
Genauso wie die Tatsache das es Seitenbegrenzungsleuchten für Fahrzeuge über 6m Länge keinen Minimalabstand und maximale Anzahl gibt. man kan sich die Seite mit Lampen vollpflastern ohne Ende und der TÜV kann nix sagen


best regards,
Robin

Himmiherrgottsagramentzefixhalelujakreitzbimbamlecktsmiamorschscheißglumpfaregts!