Moin Andi,
Fakt ist mal das die Lauffläche auf garkeinen Fall überstehn darf. Ob die Reifenflanke über den Kotflügel hinausstehen darf sieht jeder Prüfer (scheinbar) ein wenig anders. Einfach mal den Prüfer deines Vertrauens befragen.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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