back to the roots,

Ja die KTM ist zugelassen und ich fahre immer mit Blech.

Ja ich bin freiwillig stehengeblieben, weil ich bereits vorher
wußte daß dies nicht erlaubt ist und ich auch dazu stehen kann.

Es handelte sich allerdings um einen "öffentlichen Waldweg" der
natürlich für "Fahrzeuge aller Art" gesperrt ist, also kein Privatwald.
Übrigens zählt zu den Fahrzeugen aller Art auch ein Hundegespann! (dies nur am Rande)

Nein ich habe den Waldmeister nicht verprügelt und das werde ich auch künftig nicht
wegen derartiger Kleinigkeiten.

Nein ich habe keine Flurschäden angerichtet. Es waren ausschließlich
Rück- und Schotterwege.

Wer hat den Blödsinn von Wiederstand gegen Amtsperson = Förster geschrieben?

Das Fahren auf Waldwegen ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat!

Ich "spreche" hier auch nicht vom Waldmeister Typ1 mit folgendem Dialog/Monolog:
"Sie wissen daß das Fahren hier verboten ist?"
"Ich möchte Sie hier nicht mehr erwischen"
oder " Ich werde dies zur Anzeige bringen"
"Guten Abend"
Absolut kein Problem damit, da ich das vorher wußte und damit rechnen mußte. Den Mann
stört dies und er nutzt die rechtsstaatlichen Mittel die Ihm zur Verfügung stehen.

Mir geht es hier um den Typ2 den Fastride bereits sehr treffend mit "3 Eiern" tituliert hat.
Diese selbsternannten Hilfssheriffs gehen mir ganz gewaltig auf den Nerv. Sicher lasse ich keine Gelegenheit ungenutzt diesen das auch zu sagen.

Also, es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Falsch Parken fällt in die gleiche Kategorie.
Ich möchte euch erleben wenn Ihr beim falsch Parken von einem Bademeister, Hausmeister, Waldmeister oder sonstiger "wichtigen" Person am weiterfahren gehindert werdet und dieser euren Personalausweis, Fahrzeugpapiere verlangt.

Daß diese Diskussion im Enduroforum ganz anders geführt wird (auch mit vierrädrigen Karren als Tatgegenstand) zeigt mir wieder mal daß dort weniger Spießer unterwegs sind.
Aber selbstverständlich sind die "Spieser" hier auch noch nie, nein nie an einem derartigen Verbotsschild vorbeigefahren. Hoffentlich habt Ihr wenigstens mal falsch geparkt! <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

§ 1 PersAuswG wurde ja bereits erwähnt, Ausweispflicht besteht, aber nicht jedem Hanswurscht gegenüber. Das obliegt nach wie vor der Polizei.