Natürlich, wir sind alle gespannt auf die BFH-Entscheidung. Allerdings auch auf die Frage, ob der Gesetzgeber sich das gefallen lassen wird oder durch eine weitere Änderung der Durchsetzung seines Ansinnens nachhelfen wird. Denn einen wirklichen Grund, warum wir Geländewagenbesitzer weniger Steuen zahlen sollen als jemand mit dem gleichen Motor im PKW gibt es doch nicht wirklich.

Und bei DaimlerChrysler, Außenstelle Graz, ist man übrigens der Meinung, dass man von AC Kombi keinsfalls abweichen kann, denn wenn der G gemäß der Formel kein Fahrzeug der Klasse M1 ist, kann er auch kein AF-Fahrzeug sein, denn AF sei ebenso wie AA-AE eine Untergruppe der Klasse M1.


Gruß Klaus