hi am di. den tüv in berlin angerufen.der leiter sagte mir kein problem soll einfach mal rumkommen am fr.war der brief da und er sagte anweisung von ganz oben seit do. keine umtypesierung mehr möglich <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> in berlin geht gar nichts naja hab nach widerspruchsrecht und klageweg gefragt klärung am mo.
aber steuerecht scheint vor dem recht der umtypesierung zu stehen.wird wohl ne schwierige frage hier den grundsatz der verhältnissmäßigkeit nach art.21 gg umzusetzen
ich bin gespannt.
der tüv hält sich in berlin an die weisung obwohl sie es als unrechtmäßig empfinden sie sagen der staat ist ihr arbeitgeber und dem widersprechen sie nicht