@DaPo

Wenn ich das richtig sehe, hat der deutsche Fiskus die 170cm-Stehhöhen-Regel über die EG-Richtlinie hinaus in das Gesetz aufgenommen. D.h. nach EG-Richtlinie kann ein Fahrzeug ein Wohnmobil sein, was nach deutschem Recht keines ist (bei zu kleiner Stehhöhe).

Weil aber die EG-Richtlinie die Wohnmobile immer der Fahrzeugklasse M zuordnet (für den Personentransport vorgesehene Fahrzeuge), dürfte ein von Dir beschriebenes Fahrzeug nach deutschem Steuerrecht in die Pkw-Hubraumbesteuerung fallen. Je nach Fahrzeug ein fataler Effekt. Man müßte dann Wege finden, dieses Fahrzeug von der Klasse M wegzubringen, wieder hin zum Nutzfahrzeug nach EG-Richtlinie.

Grüße

Torsten