Zitat
Das stimmt nicht ganz. Also ich habe meine Dixon Bates vor ca 2 Monaten im Thurgau vorgeführt. Ohne Probleme.

Ich habe jetzt gerade den Link nocht gefunden, aber die Dinger sind ganz eindeutig nicht erlaubt. Steht irgendwo im Gesetz, dass sie fest montiert sein müssen.

Im Kanton Schwyz muss auch ein fabrikneues Fahrzeug vorgeführt werden, bevor die Anhängerkupplung eingetragen wird. Somit wollte ich nicht riskieren gleich wieder nachhause geschickt zu werden. Und gerade weil die AHK in Schwyz separat vorgeführt werden muss, vermuet ich, dass die Leutchen da auch besonders forsch sind.

Schon möglich, dass einige MFKs das nicht wissen, es nicht so eng sehen, die tw. widersprechenden EU-Normen heranziehen usw., aber die einzig legale Art eine Dixon Bate an einem CH-Defi zu haben ist: Das Ding als Überführungsgut aus einem Land mitzubringen wo sie erlaubt ist. Da gibt es tatsächlich entsprechende Abkommen. Dass man beim Vorführen keinen Ärger kriegt, darauf würde ich trotzdem nicht wetten wollen <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />.