Genau das ist das Problem. Wenn du das nächste Mal zum TÜV fährst und er dann meckert ist das auch nicht erfrischend <img src="/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />
Hab jetzt nicht alles durchgelesen - nur überflogen.
Wenn`s schon mal drinstand - nicht beachten. Glaube aber nicht.
Original AHK-Bock über LR mit "normaler Kugel" vor Jahren besorgt. Dann nach + 5 cm Federn und 255er war der Def. irgendwie doch recht hoch für nen Doppelachser.
Tiefere Kugel von Westfalia (glaube -15 oder -16 cm) an den normalen Bock geschraubt - feddisch. Bock hat E-Zeichen, Westfalia-Kugel auch <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
Immer bereit für Hängerfahrten - schnell demontiert (Bock bleibt) bei Geländefahrten.
hab mal bei aukup.de angerufen, danach verhält sich die Sache so:
der Bock original Landrover (Fa. Oris) hat ein Lochmaß von 90x50mm, für Schrauben M16.
Die Anschraubplatte ausm Zubehör hat ein Lochbild 83x56 für Schrauben M10.
Laut deren Aussage ist es gängige Praxis daß die Löcher am Bock so ausgefeilt werden, daß der Bock angeschraubt werden kann <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
oder soll ichs gleich mit Draht drantüddeln <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Man könnte so ein Ding zur Versuchsabteilung des TÜVs schleifen und auf Herz und Nieren prüfen lassen. Das ist aber bei einer starren Kupplung schon dermaßen teuer... Ich sag mal das Ding hätte eh keine Chance,weil es zu klapperig ist. Als ich das erste Mal mit einem Datenblatt von einer höhenverstb.DB beim TÜV war,sind denen die Augen ausgefallen. Die konnten garnicht glauben,daß dafür ein Gutachten existiert,weil eine abnehmbare Kupplung form- und kraftschlüssig sein muß.
Sag mal Caruso, was bedeutet form- und kraftschlüssig? Habe ich schon mal irgendwo gehört. Heist das, dass das Ding festgeschraubt sein muss?
Zur E-Kennzeichnung der DB: Mein TÜVer hat für meinen Disco eingetragen: "auch genehmigt: Hakenkupplung Hersteller Dixon-BAte e.Typ:FV987958,Kennz.: TPN10****** i.V.m. Anh.-Bock Kennz: E11 00-1477"
Das wurde eingetragen wegen der Natokupplung und dabei hat der auch gleich den AHK DB-Bock mit eingetragen. Leider ist da das Prüfzeichen nur aufgeklebt, und das steht in der original DB-Genehmigung (habe ich da für Disco II Luftfeder, bei Bedarf PN) auch drin (aufgeklebt).
Viele TÜVer-viele Antworten. Ich habe den EIndruck, da weis keiner mehr Bescheid. Mein Tip: Am besten eintragen lassen, das ist dann ein Abwasch. Und die grünen Männchen können dann problemlos nachlesen.
Story: Bei uns in Eberswalde wurde ein Defender angehalten und der musste den Holzhänger stehen lassen, weil die AHK nicht eingetragen war, trotz E-Prüfziffer.
Trotz Rückruf bei der Land-Rover-Bude in EW haben die Grünies den Hänger nicht weiter ziehen lassen. Nach stundenlangen Telefonaten im Revier wurde dann der Hänger wieder freigegeben, da alles ok war.
So weit zu recht haben und bekommen...bei (überflüssigem) Eintrag wär das nicht passiert...
Grüße...HaJo
...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!