Zitat
Man könnte so ein Ding zur Versuchsabteilung des TÜVs schleifen und auf Herz und Nieren prüfen lassen.
Das ist aber bei einer starren Kupplung schon dermaßen teuer...
Ich sag mal das Ding hätte eh keine Chance,weil es zu klapperig ist.
Als ich das erste Mal mit einem Datenblatt von einer höhenverstb.DB beim TÜV war,sind denen die Augen ausgefallen.
Die konnten garnicht glauben,daß dafür ein Gutachten existiert,weil eine abnehmbare Kupplung form- und kraftschlüssig sein muß.


Sag mal Caruso, was bedeutet form- und kraftschlüssig? Habe ich schon mal irgendwo gehört. Heist das, dass das Ding festgeschraubt sein muss?

Zur E-Kennzeichnung der DB: Mein TÜVer hat für meinen Disco eingetragen: "auch genehmigt: Hakenkupplung Hersteller Dixon-BAte e.Typ:FV987958,Kennz.: TPN10****** i.V.m. Anh.-Bock Kennz: E11 00-1477"

Das wurde eingetragen wegen der Natokupplung und dabei hat der auch gleich den AHK DB-Bock mit eingetragen. Leider ist da das Prüfzeichen nur aufgeklebt, und das steht in der original DB-Genehmigung (habe ich da für Disco II Luftfeder, bei Bedarf PN) auch drin (aufgeklebt).

Viele TÜVer-viele Antworten. Ich habe den EIndruck, da weis keiner mehr Bescheid. Mein Tip: Am besten eintragen lassen, das ist dann ein Abwasch. Und die grünen Männchen können dann problemlos nachlesen.

Story: Bei uns in Eberswalde wurde ein Defender angehalten und der musste den Holzhänger stehen lassen, weil die AHK nicht eingetragen war, trotz E-Prüfziffer.

Trotz Rückruf bei der Land-Rover-Bude in EW haben die Grünies den Hänger nicht weiter ziehen lassen. Nach stundenlangen Telefonaten im Revier wurde dann der Hänger wieder freigegeben, da alles ok war.

So weit zu recht haben und bekommen...bei (überflüssigem) Eintrag wär das nicht passiert...


Grüße...HaJo

...mit 'ner Serie biste immer der Erste - im Stau!