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Wenigstens die FDP als einzige Opposition scheint sich hinter die Oldtimerbesitzer zu stellen. Hier das Ergebnis meiner Anfrage: [color:"blue"] 1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ 16. Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Michael Kauch, Jan Mücke, Patrick Döring, Joachim Günther, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz- Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Josef Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP Oldtimer von Feinstaub-Fahrverboten ausnehmen I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die im Frühjahr 2006 beschlossene Kennzeichnungs-Verordnung sieht die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten nach der Höhe ihrer jeweiligen Schadstoffemissionen vor. Mit dem neu eingeführten Verkehrszeichen „Umweltzone“ erhalten Städte und Kommunen die Möglichkeit, auf der Basis von Luftreinhalteplänen der Bundesländer Fahrverbote für Kraftfahrzeuge auszusprechen. Von der Einrichtung von Umweltzonen und möglichen Fahrverboten sind auch historische Kraftfahrzeuge, die so genannten Oldtimer betroffen. Als Oldtimer gelten Kraftfahrzeuge, deren Erstzulassung vor 30 oder mehr Jahren erfolgte, und die weitestgehend original erhalten sind. Mit dem erforderlichen guten Erhaltungszustand dieser Fahrzeuge dienen Oldtimer der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes in Deutschland. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Schadstofffiltern ist in vielen Fällen technisch nicht möglich und verbietet sich nicht zuletzt aufgrund der wünschenswerten Erhaltung des Originalzustands dieser Fahrzeuge. Derzeit sind in Deutschland rund 150.000 Fahrzeuge als Oldtimer mit einem H (historischen) -Kennzeichen zugelassen. Schätzungen zufolge dürften insgesamt rund 400.000 Fahrzeuge in Deutschland als Oldtimer gelten. Die überwiegende Zahl dieser Fahrzeuge ist mit Ottomo2 toren ausgerüstet, die im Gegensatz zu Dieselmotoren nur geringe Feinstaubemissionen aufweisen. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern ist zudem gering. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass ihr Anteil an den Feinstaubbelastungen insgesamt verschwindend niedrig sein dürfte. Es erscheint daher gerechtfertigt, Oldtimer generell von Fahrverboten durch eine entsprechende Ergänzung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) auszunehmen. Oldtimer waren bisher in Deutschland ein wachsender und zunehmend wichtiger Wirtschaftsfaktor. Europaweit werden jährlich mehrere Milliarden Euro beispielsweise in den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur und Restaurierung von Oldtimern umgesetzt. Eine große Zahl von Messen, Oldtimer-Vorführungen und –fahrten finden jährlich statt. Die seit Monaten laufende Diskussion um Fahrverbote hat bereits zu spürbaren Umsatzeinbußen in diesem Wirtschaftszweig geführt. In vielen deutschen Großstädten sind zahlreiche Handwerksbetriebe auf Oldtimer spezialisiert. Sofern diese Betriebsstätten in einer Umweltzone liegen, sind sie durch Fahrverbote für Oldtimer in ihrer Existenz bedroht. II. Der Bundestag wolle beschließen: Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf: 1. dafür Sorge zu tragen, dass Oldtimer bundesweit von feinstaubbedingten Fahrverboten in Innenstädten ausgenommen werden. 2. die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) durch eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer zu ergänzen. Berlin, den Dr. Guido Westerwelle und Fraktion [/color] Es macht nur Sinn, über Lobbiisten zu versuchen, den Schwachsinn wenigstens einzudämmen, den die hektischen Eurokraten da aushecken. Vielleicht hilfts was.
Grüße...HaJo
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