Moin Peter,
das sind die angeblich "guten Argumente" der Finanzämter. Dazu gibt es aber noch eine weitere, nicht uninteressante Sichtweise, nämlich die des Umweltschutzes zu beachten.
Hä? Umweltschutz? Werden jetzt einige sagen und ich gebe zu das es nicht sofort ersichtlich ist was damit gemeint ist.
Fallbeispiel: Schausteller! Um das Fahrgeschäft aufzubauen werden Leute benötigt. Diese müssen ja nun irgendwie zum neuen Einsatzort des Fahrgeschäftes transportiert werden. Dazu kann ich nun ein separates Fahrzeug verwenden, was dann der Umwelt mehr "schadet" als wenn ich diese Leute in meiner Zugmaschine mitnehme. Der Umweltschutzgedanke ist sogar gesetzlich geregelt ohne jetzt den genauen Paragraphen zu kennen. Somit werden sich die Herren Richter auch hiermit auseinandersetzen müssen wenn es darum geht meinen Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht zu verhandeln. Und um den Zweiflern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen: Auf den tatsächlichen Einsatz des Fahrzeuges kommt es nicht an! Das schreibt sogar das Finanzamt bei der Ablehnung meines Einspruches zur Zugmaschine.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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