Versicherungen vom 22.01.2007

Freie Fahrt für freie Bürger?
Wer die auf deutschen Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschreitet und dabei ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt wird, muss einen Teil seines Schadens selber zahlen.

Das hat das Landgericht Coburg in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteil vom 15. November 2006 entschieden (Az.: 12 O 421/05).

Kehrseite des Geschwindigkeitsrauschs
Deutschlands Autobahnen scheinen für manche Autofahrer eine Insel der Glückseligen zu sein. Denn hier können sie auf bestimmten Strecken so schnell fahren, wie sie wollen, obwohl [color:"red"] [/color] .

Dass die „freie Fahrt für freie Bürger“ auch eine Kehrseite hat, musste der Fahrer eines BMW 540i erfahren, der auf einer Schnellstraße mit annähernd 200 Sachen unterwegs war.

Als er ein langsameres Fahrzeug überholen wollte, scherte dessen Fahrer plötzlich aus, um seinerseits ein Fahrzeug zu überholen. Doch trotz Ausweichmanöver und Vollbremsung konnte der BMW-Pilot einen Zusammenstoß nicht vermeiden.

Kein voller Schadenersatz?
Wie durch ein Wunder wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Allerdings wurde der BMW erheblich beschädigt.

In dem Bewusstsein, sich völlig korrekt verhalten zu haben, verlangte der BMW-Fahrer von der Versicherung des Unfallgegners den vollen Ersatz seines Schadens in Höhe von rund 14.000 Euro. Doch der Versicherer stellte sich quer und wollte den BMW-Piloten wegen seiner rasanten Fahrweise auf 30 Prozent seines Schadens sitzen lassen. Denn bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit wäre der Unfall nach Meinung des Versicherers zu vermeiden gewesen.

Mit seiner hiergegen gerichteten Klage hatte der Mann nur zum Teil Erfolg.

Mithaftung von 20 Prozent
Nach Überzeugung des Gerichts ist es unbestritten, dass den Fahrer des langsameren Fahrzeuges das überwiegende Verschulden an dem Unfall trifft. Doch weil der Kläger erheblich schneller als mit der empfohlenen Richtgeschwindigkeit unterwegs war, muss er sich ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Ein besonders sorgfältiger Autofahrer hätte nach Ansicht der Richter nämlich die Richtgeschwindigkeit eingehalten und so auch unvorhergesehene Gefahrensituationen meistern können, wie etwa den Überholvorgang des langsameren Fahrers. Das hatte auch ein vom Gericht hinzugezogener Sachverständiger bestätigt.

Die von der gegnerischen Versicherung in Abzug gebrachte Quote hielt das Gericht allerdings für zu hoch. Der BMW-Fahrer muss so nur noch 20 anstatt 30 Prozent seines Schadens selber zahlen.


Aber ich gestehe, ich halt mich auch nich dran, wenn die Piste frei ist und der Wagen es hergibt <img src="/forum_php/images/graemlins/engel02.gif" alt="" />


G-aby
burgerfrau

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