Jo, die Zeit wo da Menschen dran saßen ist meist rum.

Der Bezug zur Wertstellung auf deinem Konto dürfte zufällig sein.

Du hast bei deinen Zahlungen eine Fälligkeit (Datum). Dazu gibt es meist 1 - 3 Karenztage. Ist das Geld beim Ordnungsamt in dieser Zeit zum Wert gestellt, ist alles ok, wenn nicht werden automatisch weitere "Maßnahmen" eingeleitet. Das regelt bei den Verwaltungen in vielen Fällen inzwischen auch SAP.

Es reicht daher nicht das Geld zum Termin abzusenden, sondern es muss zum Termin eingegangen sein.

Sind alle Daten von dir richtig angegeben, kann der Betrag gleich zugeordnet und auf deinem "Konto" ("Geschäftspartnerkonto") zum Wert gestellt werden.

Gibst du als Zahlungszweck nix oder Unsinn an, (will ich dir aber nicht unterstellen) wird es schwierig den Betrag zuzuordnen und du bekommst eine Mahnung, obwohl du dem Grunde nach pünktlich gezahlt hast.

Kannst du die pünktliche Zahlung nachweisen, ist die Mahnung trotzdem hinfällig.

Ich geb bei solchen Sachen, genau wie privaten Geschäftspartnern, die geforderten Daten auf der Überweisung an. Die sonst stattfindende Sucherei bei der Stadtkasse macht nur zusätzlichen Aufwand und kostet Geld - mein Geld als Steuerzahler.

PS: Ich wär mit den regelmäßigen Tickets vorsichtig. Bei uns haben sie den Leuten deswegen teils Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis angehängt, da sie durch die ständigen und wiederholten Verstöße gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung dargelegt hätten, das sie nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen eines Kfz. verfügen.
Lächerlich eigentlich, aber ärgerlich für die Betroffenen, da wieder rauszukommen.