Korrigendum

Überschreiten der Frist für die Erneuerung des Abgastests um bis zu einem Monat kosten CHF 40, zwischen einem und drei Monaten CHF 100, und zwischen drei und sechs Monaten CHF 200. Nachzulesen in Nr. 501 des Anhangs 1 zur Ordnungsbussenverordnung.

Eine Überschreitung der Frist für die Erneuerung des Abgastests um über sechs Monate führt tatsächlich zu einer Verzeigung, bei welcher die Busse nicht mehr klar definiert ist, sondern entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Verzeigten ausgesprochen wird (Art. 59a Abs. 2 Verkehrsregelverordnung i.V.m. Art. 96 Verkehrsregelverordnung i.V.m. Ordnungsbussengesetz Art. 2 lit. d i.V.m. Art. 103 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz).


Hilti


Mit dem Santana durch Afrika

Wer fragt, mag dumm erscheinen.
Wer nicht fragt, bleibt es.