@Locke
http://www.autobild.de/reparatur/autoreparatur/artikel.php?artikel_id=962
... Deshalb verbietet die Richtlinie 77/433/EWG generell nur eine Tempo-Unterschreitung ...

Auch googeln nach
"Tachoabweichung"
"Tachoangleichung"

- Nicht schätzen, MESSEN! Da braucht man keinen Rollenprüfstand!
- GPS ON und die tatsächliche Abweichung feststellen. Irgend jemand aus'm Forum in Deiner Gegend hat bestimmt eines
- 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 100, 110, 120 auf dem Tacho fahren und jeweils GPS-Speedmessung ablesen (lassen)
- Ergebnisse sofort in eine Liste schreiben (lassen)
- Jeweilige prozentuale Tachoabweichung daneben

|Tacho|GPS |+-%|
|xxxxxx| x+-|+-%|
usw.

Wenn der Tüvtler das dann immer noch nicht glaubt >> einen anderen aufsuchen.