Ich habe mal in der Satzung von Proallrad gestöbert:

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§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten, wobei die Arbeiten durch Zahlung eines vergleichbaren und kostendeckenden Betrages abgegolten werden können.

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Das heißt ja wohl, dass der Verein bei "passiven" Mitgliedern zusätzliche Geldforderungen stellen kann für "nicht geleistete Vereinsarbeit"

coole Sache ... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)