Es sind jedoch nicht die angebotenen Felgen. Weder von der Größe, noch von der Verwendbarkeit her. Da sie aber ausdrücklich Bestandteil des Angebotes waren, vermute ich den Verkäufer hier schon in der Pflicht. Die Artikelbeschreibung und Bilder sind ausschlaggebend für die Gebotsabgabe. Und leider weicht das, was ich bekommen etwas zu deutlich von dem ab, was ich gekauft habe.
Eine Felge anzubieten ist eine Sache. Sie kann verrostet sein. Eine UMGESCHWEIßTE Felge anzubieten, ohne auf diese kleine Änderung hinzuweisen ist aber sehr fragwürdig.

Hmm, mal sehen, was der Verkäufer sagt...


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!