Ich weiß jetzt nicht ganz was Du hier erwartest? Du teilst uns den Angebotstext nur Bruchstückhaft mit, daraus bildet dann ein jeder nach SEINEM Rechtsverständnis ein "Urteil". Eine Rechtsberatung kannst Du hier kaum bekommen, wohl aber vielleicht einen Hinweis wo man ansetzen könnte. Der Fernabsatzparagraph (das Fernabsatzgesetz als solches existiert nicht mehr da es seinerzeit im BGB abgebildet wurde) ist solch ein Hinweis. Weitere könnten sich ergeben wenn man das "Originalangebot" mal anschaut. Gib doch z.B. mal die Artikelnummer preis, dann könnte man sich das ja nochmal ansehen und vielleicht über den einen oder anderen bisher übersehenen Mangel stolpern.


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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