Rückgaberecht nutzen, falls möglich.
Dabei würde ich den Abschnitt "Felgen" völlig ignorieren.

Geht das nicht, Kiste mit sauren Äpfeln aufessen.
Vertragsgegenstand waren die Reifen, nicht mehr und nicht weniger.
Eine kostenlose Dreingabe, wie auch eine nicht erfüllte Erwartungshaltung, ist weder ein noch verklagbar.

Beim Einkaufen kann es passieren, das kann man auch vorher wissen, dass ich zu meiner Ware eine Tüte gratis dazu bekomme. Ist diese defekt, kann ich fragen ob ich eine neue bekomme, aber einen Rechtsanspruch darauf habe ich nicht.

Ich denke, der andere war halt in diesem Falle etwas schlauer als man selbst. Nimms sportlich.


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra