Zitat
Da in Deutschland ein Gleichheitsgrundsatz gilt, muss das Finanzamt meinen Anpassen(Theorie!)

Tja und da ham wa wieder einen <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> mit blauen Augen, meine ich mal.

Komisch nur, dass sich die FA`s selbst unterschiedlicher Landkreise desselben Bundeslandes nicht einig sind und da mal proforma nichts anerkennen.
Sprich FA 1 sagt, ich erkenne den Umbau zum LKW an, FA 2 im anderen Landkreis sagt, ich erkenne nicht an. Gleichheitsgrundsatz ? interessiert nicht.
Selbst einen Bestandsschutz, wie es ihn sonst immer mal gab, oder gar eine sog. Rechtssicherheit oder Amtssicherheit, also die Sicherheit der gleichen Rechtslage bei allen FA`s, ist nicht gegeben.
Die FA`s entscheiden das nach Würfellage oder zocken das am Tisch aus.
Es gibt Ausnahmen, da werden die Fachkompetenzen der TüV Ings noch annerkannt und es bleibt bei der Einklassifizierung zum LKW, aber die kann man an einer Hand abzählen, Bundesweit, fürchte ich.
Klasse finde ich, wenn dein FA die Klassifizierung eines anderen FAs anerkennt. Da sitzt zumindest jemand, der mal nachgedacht hat <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra