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Ja, denn dadurch trittst Du zumindestens nicht denjenigen, die nachgerüstet haben, mit Anlauf in den Ar...

Nur mal so zum Nachdenken...


Schreibe ich undeutlich oder wie soll ich das verstehen? Meine erste KBA Anfrage war ca. 6 Monate nachdem das Thema bei KBA und BMV von anderer Seite vorgetragen worden ist!

Also trete ich nicht - nur mal so zum Nachdenken...!

Ich lese immer von Deinen Anfragen.

Stand in Deinen Anfragen eventuell das die Gutachten "getürkt" sind?

Oder vielleicht das die "gefaketen" Gutachten Hilfsmittel zum Betrug sind?

Und stand da nicht eventuell etwas von Duldung und Unterstützung des Betruges als Straftatbestand durch eine Behörde drin?

Mag so etwas als Anfrage bezeichnen wer will.

Für mich hätte das eine etwas andere Qualität als eine Anfrage, wenn das in den "Anfragen" gestanden hätte.