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Bitte, liebe Moderatoren: Ein Sandkistenthread für Privatkriege Die langjährige Erfahrung zeigt, dass das Thema Kfz-Steuer und nüchterne Reflektion darüber leider völlig unvereinbar sind. Solange es nicht beleidigend wird, bleibt hier (bis auf weiteres) offen.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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23L mit allem, was an abgasrelevanten Bauteilen vorhanden war - Euro II aus technischer Sicht, eine andere Eintragung muss schlicht falsch gewesen sein. Und welche Schl.Nr.hätte das sein sollen? Ich hab nämlich die gleiche Konstellation.
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Homo Stupidus
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dass das Thema Kfz-Steuer und nüchterne Reflektion darüber leider völlig unvereinbar sind. oh, das glaube ich nicht. steuern zahlen ist des bürgers pflicht! der eine zahlt mehr, der andere halt weniger. das hängt von der pfiffigkeit der person erstens und zweitens von dem auto ab. das durch den einfachen einbau einen wie auch immer gearteten kat die einstufung sich massiv ändern kann oder tuen tute, das war mir von anfang an etwas suspekt. hätten nicht die händler ihre alten gebrauchtfahrzeuge auf die art zum verkaufsschlager machen können? mein haus und hof teile dealer hat den werbespruch für euro III kat seit neuestem jedenfalls nicht mehr auf den rechnungen. hzj mit euro III/IV anpreisen halte ich für mehr als fragwürdig
Solange Gerste draußen wächst ist Bier mein Gemüse.
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on her majesty´s service
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an caruso´s frage nochmal angeschlossen....
welche schlüsselnummer hätte das sein sollen? wie kann das, wenn´s tatsächlich so ist, wieder geändert werden?
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was mich an der anderen sache mal wirklich interessieren würde wäre: bei welchem fahrzeugtyp wurde denn die nachmessung durchgeführt und um wie viel wird denn der grenzwert (welcher?) überschritten?
wenn für dieses fahrzeug das gutachten zurückgezogen werden sollte, was wird dann mit den anderen fahrzeuggutachten?
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eine bitte hätte ich noch: bisher besteht nur der verdacht, dass die gutachten der besagten firma fragwürdig sind. ich meine mich zu erinnern, dass in d die "unschuldsvermutung" (oder so)gilt. d.h. dass der terminus "gefälschte gutachten" erst angewendet werden darf, wenn das quasi amtlich bestätigt wurde.
ich bitte daher alle beteiligten, von solch einer formulierung abzusehen, bis die sache geklärt ist.
(ich bin kein volljurist, von daher bitte ich formulierungsunzulänglichkeiten zu entschuldigen)
danke
whipple-scrumtious fudgemallow delight
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Herr Zeh, die Argumentation "hätte man wissen müssen" lasse ich ungern gelten. Nicht jeder Käufer eines Nachrüst-Katalysators ist in der Lage, auch nur eine Glühbirne an seinem Fahrzeug zu wechseln, geschweige denn die Abgas-Thematik auch nur im Ansatz zu durchschauen.
Kaufe ich im Fachmarkt eine Bohrmaschine mit zugesicherten Eigenschaften, bin ich auch der Ansicht, dass diese ihre Aufgabe erfüllt, ohne hierfür Elektrotechnik studiert zu haben.
Wie bereits gesagt, mir ist das Wurst, weil es mich sowieso nicht betrifft. Ich finde es lediglich schade, wenn "aus unserer Mitte" Leute aus purem Eigennutz mit dafür sorgen, dass eine solche Möglichkeit, alte Autos weiter fahren zu können, in Frage gestellt wird.
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Das Orakel
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Das Orakel
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Zu den Schlüsselnummern: An sich hat ein Euro II - Disco mit 1.10.98 die Emissionsschlüsselnummer 28, also rote Plakette. Allerdings laufen mWn wirklich Fahrzeuge mit Schlüsselnr 23... dazu steht unter "Bemerkungen" in der TÜV-Liste: ab EZ 1.1.97 ist 94/12/EG bindend; für Fzg > 6Sitzpl. uo zGG > 2500 kg haben sich die Typ-GW zwar nicht geändert, aber die größzügigeren Serien GW sind entfallen; spätestens ab EZ 1.1.97 ist unter Z. 33 zu vermerken: "FZ ERFÜLLT RL 94/12/EG III Damit sind nach meiner Lesart die Bedingungen für Schlüssel 26 erfüllt, das umfasst ab 1.10.96 die 92/97/EG, da war von der "Freiwilligkeit" in der schweren Kategorie der Schlüsselnr. 25 keine Rede mehr (26 gabs auch explizit für schwere oder Geländefahrzeuge bis 31.12.2001). ad Uwe Zum einen haben die Marktschreier ausgelöst, dass sich Kunden bei anderen Händlern und Marken über die "Unfähigkeit, Grenzwerte mit mechan. Einspritzung zu schaffen" wichtig gemacht haben, und das wird natürlich zurückberichtet - im Neuwagengeschäft ist unlauterer Wettbewerb ein ganz klares Thema. Zum anderen gabs zwei Anbieter, die viel Geld in die Euro III investiert haben und dann vom dritten und allen Nachahmungstätern unterlaufen wurden...unbeschadet der Frage, wie "echt" die Euro III war, besser als bei der "Dose im Abgasstrang" waren sie allemal. Aus beiden Gründen wird geredet und nachgeforscht, und wenn jemand zigtausend EUR investiert und dann darauf sitzen bleibt, ist die Recherche legitim - die Abgasexperten in den deutschen TÜVs wussten von der technischen Umöglichkeit schon längst, aber wenn sie dann mal hier, mal da etwas hören, wird die Trägheit der großen Organisation doch einmal überwunden. Und das Gutachten mit der Unterschrift des Herrn Watanabe, das dieser nie unterschrieben hatte, war wohl der Tropfen im Faß zuviel, ab dann hat sich auch TMME eingeschaltet. Aber was soll die Suche nach dem "Verursacher", den es ad personam ohnedies nicht gibt? Wenn ich "Grauzonen" nutze, ist "Mund halten" unumgänglich. Wenn ich Umsatz maximieren will, muss das Gutachten eben wasserdicht sein - letztverantwortlich für die Malaise ist noch immer der Anbieter, der mehr verspricht als er halten kann. Grüsse, Peter
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Habemus Papam
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Zu den Schlüsselnummern:
Z. 33 zu vermerken: "FZ ERFÜLLT RL 94/12/EG III [/quote] Bei mit steht: FZ ERFÜLLT RL 94/12/EG II Was heißt das denn jetzt Konkret in Bezug auf Schl.Nr. und Euroeinstufung?
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Hier geht gar nichts mehr
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Hallo Peter,
klar ist unbestritten, dass ein Anbieter, der investiert hat und es kommt ein anderer, der es preisgünstiger anbietet, nachforscht und die andere Lösung hinterfragt.
Die Frage, die jetz wohl alle "Alt"fahrzeugbesitzer intersiert, dürfte sein:
Gibt es eine Möglichkeit diese Fahrzeuge wirtschaftlich so nachzurüsten, dass sie die Euro II oder III erreichen?
Dabei würden mich als Beispiel der HDJ 80 mit dem 1HD-FT und der KZJ 73 mit dem 1KZT interessieren. Für den KJJ gab es vor Jahren seitens Toyota ja schon einmal eine Umschlüsselungsaktion in Richtung etwas günstigerer Schlüssel. Beides Fahrzeuge, von denen noch einige in Betrieb sind die ansonsten aufgrund der Fahrverbote ab 01.08.08 in den Fahrverbotszonen nicht mehr gefahren werden könnten, also praktisch das endgültige "Aus" für diese Fahrzeuge wäre.
Grüsse
Uwe
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Zu den Schlüsselnummern: An sich hat ein Euro II - Disco mit 1.10.98 die Emissionsschlüsselnummer 28, also rote Plakette. Allerdings laufen mWn wirklich Fahrzeuge mit Schlüsselnr 23... dazu steht unter "Bemerkungen" in der TÜV-Liste: ab EZ 1.1.97 ist 94/12/EG bindend; für Fzg > 6Sitzpl. uo zGG > 2500 kg haben sich die Typ-GW zwar nicht geändert, aber die größzügigeren Serien GW sind entfallen; spätestens ab EZ 1.1.97 ist unter Z. 33 zu vermerken: "FZ ERFÜLLT RL 94/12/EG III Damit sind nach meiner Lesart die Bedingungen für Schlüssel 26 erfüllt, das umfasst ab 1.10.96 die 92/97/EG, da war von der "Freiwilligkeit" in der schweren Kategorie der Schlüsselnr. 25 keine Rede mehr (26 gabs auch explizit für schwere oder Geländefahrzeuge bis 31.12.2001). Grüsse, Peter Mein Defender Tdi von 8/98 hat Schlüssel 24. Ab 1.10. mußten die Fahrzeuge, wenn mich nicht alles täuscht, schärfere Grenzwerte einhalten (Schlüssel 25 und höher). Es wurden aber auch nach dem Modellwechsel im Sommer 98 (Tdi -> Td5) noch Tdis bis Ende 98 oder Sommer 99 verkauft (Restbestände/Tageszulassungen?). Erst etwas später kamen dann Verkäufe von ROW-Tdis mit "Kat" und Euro 2. Ich mag mich aber auch in Details irren. A N D R E A S
Das Rübenschwein
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da gab es doch mal diese 200 defender tdi motor in einem td5 häuschen und rahmen die heute anhand der schlüsselnummer (habe sie nicht zur hand) eine grüne plakette bekommen.
Biete leicht gebrauchte Schreibfehler der Marke Apple, einzusetzen auf dem ipad oder iPhone.
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