welche schlüsselnummer hätte das sein sollen? wie kann das, wenn´s tatsächlich so ist, wieder geändert werden?
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was mich an der anderen sache mal wirklich interessieren würde wäre: bei welchem fahrzeugtyp wurde denn die nachmessung durchgeführt und um wie viel wird denn der grenzwert (welcher?) überschritten?
wenn für dieses fahrzeug das gutachten zurückgezogen werden sollte, was wird dann mit den anderen fahrzeuggutachten?
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eine bitte hätte ich noch: bisher besteht nur der verdacht, dass die gutachten der besagten firma fragwürdig sind. ich meine mich zu erinnern, dass in d die "unschuldsvermutung" (oder so)gilt. d.h. dass der terminus "gefälschte gutachten" erst angewendet werden darf, wenn das quasi amtlich bestätigt wurde.
ich bitte daher alle beteiligten, von solch einer formulierung abzusehen, bis die sache geklärt ist.
(ich bin kein volljurist, von daher bitte ich formulierungsunzulänglichkeiten zu entschuldigen)