an caruso´s frage nochmal angeschlossen....

welche schlüsselnummer hätte das sein sollen?
wie kann das, wenn´s tatsächlich so ist, wieder
geändert werden?

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was mich an der anderen sache mal wirklich
interessieren würde wäre:
bei welchem fahrzeugtyp wurde denn die nachmessung
durchgeführt und um wie viel wird denn der
grenzwert (welcher?) überschritten?

wenn für dieses fahrzeug das gutachten zurückgezogen
werden sollte, was wird dann mit den anderen
fahrzeuggutachten?

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eine bitte hätte ich noch:
bisher besteht nur der verdacht, dass die gutachten
der besagten firma fragwürdig sind.
ich meine mich zu erinnern, dass in d die
"unschuldsvermutung" (oder so)gilt. d.h. dass der
terminus "gefälschte gutachten" erst angewendet
werden darf, wenn das quasi amtlich bestätigt wurde.

ich bitte daher alle beteiligten, von solch einer
formulierung abzusehen, bis die sache geklärt ist.

(ich bin kein volljurist, von daher bitte ich
formulierungsunzulänglichkeiten zu entschuldigen)

danke


whipple-scrumtious fudgemallow delight