Runde 1 für den Konsumenten: Der gerwerbliche Anbieter, der ihm das verkauft hat. Der kann dann selbst regressieren.

Wenn ein paar dutzend Rückforderungen einlangen, wird es wohl rasch zu einer Insolvenz kommen. Die ersten drei haben Glück, der Rest sieht durch die Finger.

Damit bietet sich in der Folge der TÜV Österreich an, an der Beihilfe zum Straftatbestand wird er bei Widerlegung der Gutachten wohl nicht vorbeikommen - soll dem Vernehmen nach der Grund sein, warum sich die Beteiligten so gegen die Zurückziehung der Gutachten gewehrt haben.

Übrigens, keine Drohung, sondern ein Versprechen: Sollte ein "Witzbold" aus dem Dunstkreis das Posting als Anlassfall hernehmen, den Betreibern hier gegen das Schienbein zu treten...
1. sind Rechtslage und Spruchpraxis in Östereich deutlich stärker auf Seiten der freien Meinungsäußerung
2. kann der Wahrheitsbeweis geführt werden, und
3. liegen mir genug Daten vor, um ggf. die StA Wien morgen zu informieren.

Grüsse,
Peter