Die 2,8 Tonnen sind doch genau die Grenze (gewesen), oberhalb der ein PKW nicht mehr als PKW versteuert wurde, sondern der günstigeren Gewichtssteuer unterlag – wie ein LKW. Und diese Mutation (die von vielen Eigentümern mittels Auflastung erreicht wurde) fand ihren bürokratischen Ausdruck in der Änderung der Schlüssel-Nummer.

Warum das so gemacht wurde? Ich weiß es nicht. Vielleicht, damit die Änderung auch fiskalisch leicht erkennbar ist?

mfG

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)