Zitat
... in den Papieren steht FZ erfuellt RL 94/12/EG III.....was heißt datt in Bezug auf diese dämliche Stinkerplakette ...???

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So,

kleiner Zwischenbericht über ein Gespräch mit LR Deutschland, Homologation:

Meine Fragen gingen auf "Plakette", "94/12 sei doch Euro2", "Zulassung ohne Euro2 in 1998 doch nicht mehr möglich" etc.

Er stammelte viel von: "Alles korrekt, Steuer wird nicht billiger, es gibt aber keine Aufzeichnungen mehr, Bescheinigung über Euro2 gibts nicht, sein sie doch froh, denn ohne den Zusatz wäre die Karre ja nicht mehr zulassungsfähig gewesen, das waren mündliche Absprachen blablabla"

Der Typ hat aber gar nicht richtig zugehört, wahrscheinlich genervt, weil nicht der erste Frager.

Die Diskrepanz zwischen Datum der ersten Zulassung(Nov.98), der Einstufung (Euro1), der Schlüsselnummer (23) und dem Hinweis auf die 94/12/EWG konnte oder wollte er nicht auflösen.

Aus einem anderen Forum habe ich noch diesen Hinweis:

[color:"blue"]EDIT 2003.04.22: Seit Anfang des Jahres 2003 zeigt sich folgendes Bild:

Für den Passat mit Motorcode ADY gibt es deshalb kein Nachrüstkit oder Umbausatz, weil das Fahrzeug mit diesem Motor bereits Euro2 erfüllt, zu erkennen an der ergänzenden Zeile Zu 33: FZ erfüllt auch RL 94/12/EWG im Fahrzeugschein. Eine Nachfrage bei VW resultierte in der Zusendung einer Fotokopie der Typgenehmigung (die hab' ich nur als 800kB großes JPG), Auszug:

Inhabers der EG-Typgenehmigung/Allgemeinen Betriebserlaubnis: Volkswagen AG
Nummer der der EG-Typgenehmigung/Allgemeinen Betriebserlaubnis: E657/1

Es wird bescheinigt, daß die aufgeführten Fahrzeugtypen und Ausführungen die Anforderungen der Richtlinie 94/12/EWG ab Tag der Erstzulassung ohne technische Änderungenerfüllen...Datum 14.07.1997

Auf diese Idee muß man erst'mal kommen. Die Kenntnis, daß das Fahrzeug bereits eine schärfere Abgasnorm gemäß z.B. der Richlinie 94/12/EWG als bisher angenommen erfüllt und damit günstiger (z.B. Euro2 anstatt Euro1) eingestuft ist, gilt als neue Tatsache, die bei der Anmeldung noch nicht bekannt war. Bei einem bezüglich der Kenntnis zeitnahem Antrag beim Finanzamt auf Rückerstattung der bisher zu viel bezahlten KFZ-Steuern hat das Finanzamt eine rückwirkende Neuberechnung vorzunehmen und die zu viel gezahlten Steuern zu erstatten.

Aus:
http://www.motor-talk.de/forum/umruestung-von-e2-g-kat-auf-euro-2-t48349.html [/color]

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Ich bleibe am Ball und versuche es noch über andere Stellen!

A N D R E A S


Das Rübenschwein